Vergabe öffentlicher Personenverkehrsleistungen in den Linienbündeln „Maintal-Südwest" und "Bachgau- Mümling"
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Miltenberg
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Postleitzahl: 63897
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-miltenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe öffentlicher Personenverkehrsleistungen in den Linienbündeln „Maintal-Südwest" und "Bachgau- Mümling"
Vergabe öffentlicher Personenverkehrsleistungen in den Linienbündeln „Maintal-Südwest" und "Bachgau- Mümling"
Vergabe öffentlicher Personenverkehrsleistungen in dem Linienbündel „Maintal-Südwest"
Der Landkreis Miltenberg ist freiwilliger Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr gemäß Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) und damit zugleich die zuständige Behörde nach der VO (EG) Nr. 1370/2007. Im Rahmen dieser Ausschreibung vergibt er auf seinem Kreisgebiet einen öffentlichen Personenbeförderungsauftrag an einen bzw. mehrere Betreiber. Der öffentliche Personenbeförderungsauftrag umfasst Personenbeförderungsdienste mit Kraftfahrzeugen gemäß den §§ 42, 43 PBefG. Der Auftrag beginnt am 01.01.2024 und endet nach einer Laufzeit von 103 Monaten am 31.07.2032.
Das Leistungsvolumen für das Los 1 „Maintal-Südwest" umfasst derzeit im Regelbetriebsjahr nominal 421.952 Fpl-km. Es umfasst die nachfolgenden Linien:
- Linie 56 Sulzbach – Niedernberg - Großostheim
- Linie 60 Obernburg-Elsenfeld – Großwallstadt – Niedernberg – Aschaffenburg
Näheres zu den Fahrzeugen und zu den Vorgaben an die Fahrzeuge findet sich in der Leistungsbeschreibung
Die Vertragsdauer ist verbunden mit einer einmaligen einseitigen Verlängerungsoption der zuständigen Behörde bis zum Ablauf des 31.12.2033
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragsdauer ist verbunden mit einer einmaligen einseitigen Verlängerungsoption der zuständigen Behörde bis zum Ablauf des 31.12.2033
Angebote sind zulässig für ein oder zwei Lose oder für ein Gesamtangebot. Der Zuschlag wird für Los 1 und Los 2 auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Ein Bieter erhält den Zuschlag für sein Gesamtangebot, wenn dieses für die zwei Lose niedriger ist als die Summe der günstigsten Einzelangebote zu den Losen 1 und 2. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Kap. 3.4 zu entnehmen.
Vergabe öffentlicher Personenverkehrsleistungen in dem Linienbündel „Bachgau-Mümling"
Der Landkreis Miltenberg ist freiwilliger Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr gemäß Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) und damit zugleich die zuständige Behörde nach der VO (EG) Nr. 1370/2007. Im Rahmen dieser Ausschreibung vergibt er auf seinem Kreisgebiet, einen öffentlichen Personenbeförderungsauftrag an einen bzw. mehrere Betreiber. Der öffentliche Personenbeförderungsauftrag umfasst Personenbeförderungsdienste mit Kraftfahrzeugen gemäß den §§ 42, 43 PBefG. Der Auftrag beginnt am 01.01.2024 und endet nach einer Laufzeit 103 Monaten am 31.07.2032.
Das Leistungsvolumen umfasst derzeit im Regelbetriebsjahr nominal 335.658 Fpl-km für das Los 2 „Bachgau- Mümling" erbracht.
Es umfasst die nachfolgenden Linien:
- Linie 55 Aschaffenburg – Mömlingen – Obernburg-Elsenfeld
- Linie 68 Mömlingen – Eisenbach – Obernburg-Elsenfeld
- Linie 78 Schulverband Obernburg
Näheres zu den Fahrzeugen und zu den Vorgaben an die Fahrzeuge findet sich in der Leistungsbeschreibung.
Die Vertragsdauer ist verbunden mit einer einmaligen einseitigen Verlängerungsoption der zuständigen Behörde bis zum Ablauf des 31.12.2033
Die Vertragsdauer ist verbunden mit einer einmaligen einseitigen Verlängerungsoption der zuständigen Behörde bis zum Ablauf des 31.12.2033
Angebote sind zulässig für ein oder zwei Lose oder für ein Gesamtangebot. Der Zuschlag wird für Los 1 und Los 2 auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Ein Bieter erhält den Zuschlag für sein Gesamtangebot, wenn dieses für die zwei Lose niedriger ist als die Summe der günstigsten Einzelangebote zu den Losen 1 und 2. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Kap. 3.4 zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist in die Erklärung über die Abgabe eines Angebotes (Formblatt 8.1) integriert. Die Eigenerklärung ist ausreichend. Gesonderte Nachweise sind nicht einzureichen. Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls in der Erklärung über die Abgabe eines Angebotes (Formblatt 8.1) anzukreuzen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter muss finanziell und wirtschaftlich geeignet sein. Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Eigenerklärung mit dem Inhalt abzugeben, dass er über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Diese Erklärung hat der Bieter in dem Formblatt „Eigenerklärungen zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ (Formblatt 8.7) zu machen. Der Bieter hat außerdem in dem Formblatt „Eigenerklärungen zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ (Formblatt 8.7) Angaben zu den Unternehmensumsätzen insgesamt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 – 2021) sowie zu den Umsätzen aus dem hier relevanten Tätigkeitsbereich (2019 – 2021) zu machen. Des Weiteren hat der Bieter den vollständigen Jahresabschluss aus dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr, mindestens der Jahresabschluss für das Jahr 2021, vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die Anforderungen durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die genannten Eignungsanforderungen erfüllt oder die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Der geforderte Jahresabschluss ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen (vgl. Formblatt 8.5). In diesem Fall haften der Bieter und das in Anspruch genommene Unternehmen für die Auftragsausführung gemeinsam entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (§ 47 Abs. 3 VgV). Die entsprechenden Erklärungen hat der Bieter in der Erklärung über die Abgabe eines Angebotes (Formblatt 8.1) abzugeben. Das in Anspruch genommene Unternehmen hat die entsprechende Erklärung in dem Formblatt 8.5 abzugeben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Aus den eingereichten Unterlagen und Erklärungen muss der Auftraggeber erkennen können, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Benennung des aktuellen Betriebsleiters nach BOKraft (erfolgt im Formblatt 8.1).
2. Eigenerklärungen zu vergleichbaren Referenzleistungen (erfolgt im Formblatt 8.8).
Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (Formblatts 8.5) beifügen. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn und soweit diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1: Der Bieter muss über einen Betriebsleiter nach BOKraft verfügen.
Zu 2: Mindestens erforderlich ist eine Referenz über Leistungen vergleichbarer Art mit einem Leistungsvolumen von 100.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr für Los 1 und einem Leistungsvolumen von 100.000 Fahrplan-Kilometer/ Jahr für Los 2 sowie von 200.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr für ein Angebot auf Los 1 und Los 2 bzw. für ein Gesamtangebot. Vergleichbar sind Leistungen von Personenbeförderungsdiensten mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr nach § 42 PBefG. Sämtliche Referenzen müssen im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Angebotsfristende mindestens für die Dauer von einem Jahr am Stück erbracht worden sein. Teilreferenzen in Bezug auf die Fahrplan-Kilometer sind zulässig, sofern für die Dauer von einem Jahr am Stück im gleichen Zeitraum in Summe die mindestens geforderten Fahrplan-Kilometer nachgewiesen werden.
Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die Anforderungen durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die genannten Eignungsanforderungen erfüllt oder die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen.
Der Auftraggeber verweist auf den mit Bekanntmachung vom 3.8.2021 im Bundesanzeiger für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag des Landesverbandes der Bayerischen Omnibusunternehmen (LBO) mit der Gewerkschaft Verdi für das private Omnibusgewerbe im Freistaat Bayern. Dieser Tarifvertrag ist infolge der Allgemeinverbindlicherklärung sozialer Mindeststandard für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von seinem Geltungsbereich erfasst sind und dementsprechend auch insoweit vom Auftragnehmer mindestens einzuhalten.
Eine Übertragung der Leistung oder von Teilen der Leistung durch den Auftragnehmer auf Dritte ist auf max. 60% des Auftragswertes begrenzt und nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet.
Der Auftragnehmer muss für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung mit einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme nachweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Miltenberg - Zentrale Vergabestelle
Bieter und deren Bevollmächtigten sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeug-BeschG#
Soweit Formblätter vorgegeben sind, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Soweit die Formblätter von Dritten auszufüllen sind, sind abweichend davon auch handschriftlich zu unterschreiben und dann eingescannt als PDF mit dem Angebot einzureichen.
Die gesamte Kommunikation einschließlich der Angebotsabgabe findet über die eVergabe-Plattformwww.aumass.de statt.
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen (§§ 123 und 124 GWB sowie LkSG, MiLoG, AEntG, SchwarzArbG und AufenthG) abzugeben. Die Eigenerklärungen sind in das Formblatt 8.4 sowie (für den Eignungsverleiher) in das Formblatt 8.5 integriert.
Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe sind die entsprechenden Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu leisten. Dazu ist ebenfalls das Formblatt 8.4 zu verwenden. Das Formblatt 8.4 ist in diesem Fall handschriftlich von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterschreiben. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist zudem eine ausgefüllte und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 8.2) mit dem Angebot einzureichen.
Soweit Ausschlussgründe vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in dem Formblatt 8.4 mitzuteilen zusammen mit eventuell ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn mit dem Angebot (Formblatt 8.5) nachgewiesen wird, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Mit dem Angebot hat der Bieter das ausgefüllte Formblatt 8.6 „Eigenerklärung im Zuge der Russland-Sanktionen“ einzureichen.
Bei Einsatz von Nachunternehmern (mit / ohne Eignungsleihe) ist das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Formblatt 8.3, mit dem Angebot einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind § 160 GWB zu entnehmen. Die Vorschrift ist nachfolgend wiedergegeben:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de