Weiterentwicklung und Betrieb zweier Applikationen für die mobile Instandhaltung
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tennet.eu/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung und Betrieb zweier Applikationen für die mobile Instandhaltung
Gegenstand der Beschaffung ist die Weiterentwicklung und den Betrieb zweier Applikationen für die mobile Instandhaltung. Die Applikationen wurden basierend auf Microsoft PowerApps entwickelt. Es gibt eine Schnittstelle zum SAP/R3 System, welches die Datengrundlage darstellt. In der „Planungsapp“ werden die Meldungen aus SAP durch den Planer in “Aufgaben“ umgewandelt, und um Planungsdaten wie Ausführungszeitraum, Dauer, Qualifikation, Material etc. ergänzt, in einer Übersicht dargestellt und den jeweiligen Mitarbeitern zugewiesen. In der „Fieldapp“ wird dem Mitarbeiter auf einem iPad angezeigt, was er wann und wo zu erledigen hat, wer noch mit ihm auf der Baustelle ist und er kann Stunden und Ereignisse auch als Foto zurückmelden. Die Daten werden wiederum an SAP zurückgesendet.
Die verwendeten Apps sind auf Microsoft Power App Basis von entwickelt worden. Es gibt eine Schnittstelle zum SAP/R3 System, welches die Datengrundlage darstellt. In der „Planungsapp“ werden die Meldungen aus SAP durch den Planer in “Aufgaben“ umgewandelt, und um Planungsdaten wie Ausführungszeitraum, Dauer, Qualifikation, Material etc. ergänzt, in einer Übersicht dargestellt und den jeweiligen Mitarbeitern zugewiesen. In der „Fieldapp“ wird dem Mitarbeiter auf einem iPad angezeigt, was er wann und wo zu erledigen hat, wer noch mit ihm auf der Baustelle ist und er kann Stunden und Ereignisse auch als Foto zurückmelden. Die Daten werden wiederum an SAP zurückgesendet. Diese neue Arbeitsweise hat die bisherige Planung und Ausführung in Excel und Papier abgelöst und effizienter und transparenter gemacht.
Der Auftragnehmer muss folgende Leistungen in Gänze erbringen:
1. (Weiter-)Entwicklung der IT Solution Architektur
Entwurf und Sicherstellung des allgemeinen Datenmodells und der Plattformarchitektur, welche den Applikationen zu Grunde liegt.
Hierbei ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, folgendes zu leisten:
- Unterstützung und Beratung des strategischen und taktischen Betriebs
- Identifizierung von Wünschen, Problemen und Bedürfnissen aller Beteiligten
- Beratung und Konzeption von Lösungen
- Kontrolle über die Umsetzung (Implementierung) von Lösungen
2. Service Management und operativer Support
Um die Kontinuität der beiden Anwendungen zu gewährleisten, hat TenneT 2AT mit der Durchführung von Service Management und Betriebsunterstützung beauftragt.
Hierbei ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, folgendes zu leisten:
- die Verwaltung von der zu Grunde liegenden Plattform und relevanter An-Systeme
- die Lizenzverwaltung (Anwendung und Verteilung)
- die Bereitstellung und Verwaltung von TenneT-Service-Gruppen, Benutzern, Ressourcen und Rollen/Rechten in den Applikationen
- die Überwachung der relevanten Schnittstellen und die Behebung von Störungen darin
- Lösung von Incidents und Unterstützung bei der Pflege von Stammdaten
3. Entwicklung der Applikationen
Insbesondere in den ersten beiden Quartalen 2023 will TenneT die Weiterentwicklung der beiden Apps fortzusetzen und neue Anforderungen einzubeziehen. Bei der (Weiter-)Entwicklung wird auf ein sogenanntes 'Product Backlog', in dem Anforderungen und Wünsche über die Zeit in Form von 'User Stories' gesammelt werden. 2AT kennt bereits die Applikationen und das vorhandene Product Backlog und ist daher als einzige Marktpartei in der Lage die Applikationen unverzüglich weiterzuentwickeln.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die TenneT TSO GmbH (kurz: TenneT) schließt mit der 2AT B.V. (kurz: 2AT) einen Vertrag über die Weiterentwicklung und den Betrieb zweier Applikationen für die mobile Instandhaltung. Die Zuschlagserteilung an 2AT seitens TenneT erfolgte in Form einer Direktvergabe des Auftrags im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3b SektVO. Im Vorfeld der Vergabe wurden die weiterzuentwickelnden Applikationen für TenneT TSO B.V. bereits im Innenverhältnis durch 2AT entwickelt. Da die vollständige Entwicklung der Applikationen bereits durch 2AT erfolgt ist (allerdings wie vorab beschrieben im Innenverhältnis) ist TenneT im Ergebnis einer Marktanalyse zu der Erkenntnis gekommen, dass aufgrund einer technischen Ausschließlichkeit der geforderte Leistungsumfang nur von 2AT erbracht werden kann.
Zusätzliche Begründung der Ausschließlichkeit:
1. Die Applikationen werden bereits im Feld genutzt und werden voraussichtlich bis Ende 2024 durch eine integrierte Lösung ersetzt werden. Demnach ist eine unverzügliche Weiterentwicklung und Pflege essentiell um einen Wert für TenneT (in Form von Prozessoptimierungen zu erzielen). Müssten die genannten Dienstleistungen noch ausgeschrieben werden, wäre keine kurzfristige vollumfängliche Nutzung mehr möglich. Dies würde zu erheblichen Effizienz- und somit Geldverlusten führen.
2. Nur 2AT besitzt bereits tiefgreifendes Wissen zu den zu erweiternden und zu pflegenden Applikationen.
3. Der Wissensübergang könnte nur durch 2AT sichergestellt werden, was zu einer weiteren zeitlichen Verzögerung führen würde und wahrscheinlich nicht vor 2024 realisierbar ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Da die Auftragsvergabe hiermit im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht wird, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de