Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 271
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mvv-muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 271
Landkreis München
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Der Landkreis München und der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen als Aufgabenträger, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, beabsichtigen, vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen zuständigen Gremien, die Vergabe der folgenden Leistung im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV (europaweite Ausschreibung).
Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 271: Dietramszell - Egling - Straßlach - Höllriegelskreuth (S) als Gesamtleistung.
Die Betriebsaufnahme ist für den 15. Dezember 2024 vorgesehen. Die Laufzeit des Vertrages beträgt ca. vier Jahre und endet mit dem 09. Dezember 2028.
Bei Vorliegen der entsprechenden Beschlüsse besteht eine Option auf Vertragsverlängerung um maximal ein Jahr.
Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen.
Menge und Wert der Dienstleistung:
— ca. 355.027 Nwkm/a,
— 4 Low-Entry-Busse 12 m neu, 2 Busse 12 m gebraucht (LE oder NF)
— ca. 42 Haltestellen.
Nähere Angaben zu Fahrplan bzw. Takt und den darüber hinausgehenden Informationen des Verkehrsvertrages finden Sie unter
https://www.mvv-muenchen.de/ueber-den-mvv/ausschreibungen/index.html
Geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 3.780.000 bis [Betrag gelöscht] EUR.
Zu näheren Angaben zu Qualitätszielen wird auf die Muster von Leistungsbeschreibung und Verkehrsvertragverwiesen.
https://www.mvv-muenchen.de/ueber-den-mvv/ausschreibungen/index.html
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben.
Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen
- Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).