CLE - Arch LPH 6-9 Referenznummer der Bekanntmachung: v2204.6
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80804
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadibau.de
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmr-bpm.de
Abschnitt II: Gegenstand
CLE - Arch LPH 6-9
Neubau Wohnen mit Kindertagesstätte, Clemensstraße 33 in München - Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume.
Clemensstraße 33 80803 München
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß § 33 ff. HOAI und Besondere und Zusätzliche Leistungen, Leistungsphasen 6-9, für den Neubau von ca. 58 Wohnungen und einer Kindertagestätte mit 4 Kinderkrippengruppen und 4 Kindergartengruppen in München. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt.
Die Stadibau beabsichtigt den Neubau auf dem Grundstück mit den Flst.Nrn. 394/28 und 394/82 inkl. ca. 2.000 m² Freiflächen zu errichten:
Neubau von ca. 58 Wohnungen, ca. 5.208 m² GF
Neubau einer Kindertagesstätte ca. 1.774 m² GF
Neubau einer Tiefgarage mit ca. 28 PKW-Stellplätzen
Neubau von ca. 127 Fahrradstellplätzen
Der Neubau soll mittels baulicher und anlagentechnischer Maßnahmen den energetischen Standard eines KfW-Effizienzhauses 40 erreichen.
Der Neubau wird an das Fernwärmenetz der Landeshauptstadt München angeschlossen.
Aktuell wurde die Leistungsphase 2 nach HOAI abgeschlossen.
Baukosten:
KG 300: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
KG 400: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
Voraussichtliche Bauzeit:
Beginn: 01.08.2023
Ende: 31.07.2025
Die Auswahl erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Angaben und Unterlagen in
Bezug auf die daraus hervorgehende Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit.
Stufenweise Berauftragung:
- Beauftragungsstufe 1: LPH 6+7
- Beauftragungsstufe 2: LPH 8+9
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder Besonderen und Zusätzlichen
Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Für die 1. Stufe (Bewerbungsverfahren) ist der Bewerbungsbogen mit den geforderten Anlagen einzureichen.
Lediglich nach Erreichen der 2. Stufe (Zuschlagsverfahren) ist die Abgabe des Honorarformblatts und ein
Angebot auf Basis der Zuschlagskriterien erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle
nachfolgenden Auskünfte sind auf den Formblättern des Bewerbungsbogens zu erteilen:
- Bürobezeichnung und Anschrift des Bewerbers,
- Darstellung der wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen, hinsichtlich Trennung von Planung
und Bauausführung,
- Kontaktperson mit Telefonnummer, E-Mail und Homepage,
- Rechtsform des Bewerbers,
- Jahr der Bürogründung,
- Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens,
- Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikationen gemäß Auftragsunterlagen,
- verbindliche Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB.
- Nachweise gem. § 45 (4) Nr. 2 VgV (Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden
und über [Betrag gelöscht] EUR für Sonstige Schäden),
- Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume) des Bewerbers
in den letzten 3 Geschäftsjahren (10 % Gewichtung)
- Erklärung (jährliches Mittel) über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten 3
Geschäftsjahre (10 % Gewichtung) - größer/gleich [Betrag gelöscht] EUR = 5 Pkt., größer/gleich [Betrag gelöscht] EUR = 4 Pkt., größer/gleich [Betrag gelöscht] EUR = 3 Pkt., größer/gleich [Betrag gelöscht] EUR = 2 Pkt., größer/gleich [Betrag gelöscht] EUR = 1 Pkt., < [Betrag gelöscht] EUR = 0 Pkt.,
- Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte (30 % Gewichtung):
Die Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung (Ausschreibung/Vergabe) werden durch Benennung von Referenzen für Bauaufgabe Neubau Gebäude, Wohnen, Kinderbetreuungseinrichtung und Nachweis Berufserfahrung bewertet. (max. 2 Punkte)
- Bauaufgabe Neubau Gebäude: Ja = 0,5 Pkt, nein = 0 Pkt
- Bauaufgabe Wohnen: Ja = 0,5 Pkt, nein = 0 Pkt
- Bauaufg. Kinderbetreuungseinrichtung: Ja = 0,5 Pkt, nein = 0 Pkt
- Berufserfahrung: größer/gleich 10 Jahre = 0,5 Pkt., größer/gleich 5 Jahre = 0,25 Pkt.
(Erfahrung kann mit mehreren Referenzen erbracht werden)
Die Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung (Objektüberwachung) werden anhand von Nachweisen und Referenzen für Bauaufgabe Neubau Gebäude, Wohnen, Kinderbetreuungseinrichtung und Nachweis Berufserfahrung bewertet. (max. 3 Punkte)
'- Bauaufgabe Neubau Gebäude vergleichbare Größe 3000 m² GF: Nachweis 2 Projekte mit 3.000 m² = 1 Pkt, 1 Projekt mit 3.000 m² = 0,5 Pkt;
- Bauaufgabe Wohnen: Ja = 0,5 Pkt, nein = 0 Pkt
- Bauaufg. Kinderbetreuungseinrichtung: Ja = 0,5 Pkt, nein = 0 Pkt
- Berufserfahrung: größer/gleich 10 Jahre = 1 Pkt., größer/gleich 5 Jahre = 0,5 Pkt.
(Erfahrung kann mit mehreren Referenzen erbracht werden)
geeigente Referenzen gem. § 46 (3) Nr. 1 VgV (5 Pkt. - 50% Gewichtung)
Nachweis vergleichbarer Referenzobjekte, fertiggestellt in den letzten 5 Jahren (2017-2021, 2022 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung)
Die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte wird anhand folgender Kriterien bewertet (nur fertiggestellte Objekte können als Referenz in die Wertung einfließen):
- Bauaufgabe Neubau Wohnen, Kinderbetreuung, vergleichbare Größenordnung 3.000 m² GF, öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB, Erfüllung der Leistungsphasen 6-8 (max. 5 Punkte)
- Bauaufgabe Neubau = 1 Pkt.
- Bauaufgabe Wohnen = 0,5 Pkt.
- Bauaufgabe Kinderbetreuung = 0,5 Pkt.
- vergleichbare Größenordnung (1 Punkt) größer/gleich 3.000 m² GF = 1 Pkt. < 2.999 m² GF= 0,5 Pkt.
- öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB = 0,5 Pkt.
- Erfüllung Leistungsphasen 6-8 (1,5 Punkte, je Leistungsphase 0,5 Punkte).
Die geforderte Fertigstellung der Referenzobjekte setzt den Abschluss der LPH 8 voraus.
Jede Referenz wird mit max. 5 Punkten gewertet und mit 25% gewichtet. Die maximale Punktzahl von 275 kann mit zwei Referenzen, die jeweils alle Kriterien erfüllen und mit je 5 Punkten bewertet werden, erreicht werden.
Weist der Bewerber mehr als zwei Referenzobjekte nach, so hat er die zwei vom Auftraggeber in die Wertung einzubeziehenden Referenzobjekte eindeutig zu bezeichnen. Unterlässt er dies, werden sämtliche eingereichten Referenzprojekte bewertet und mit der anteiligen Gewichtung multipliziert. Die so ermittelte Punktzahl fließt in die Bewertung ein.
Die Erbringung der Dienstleistung ist natürlichen Personen vorbehalten, die nach dem für die öffentliche
Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" zu tragen.
Ebenso natürlichen Personen, die über einen Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der
Architektur verfügen, der in Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) aufgeführt ist, oder dessen
Anerkennung nach Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist und der Berufsträger durch Eintragung in die
Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure auch über die Bauvorlageberechtigung verfügt. Juristische
Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf
Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe
einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag/das Angebot - einschließlich aller Anlagen - ist ausschließlich in elektronischer Form über die dafür vorgesehene Funktion des Vergabeprotals einzureichen. Teilnahmeanträge/Angebote, die in
Papierform oder auf anderem elektronischen Wege, wie z.B. per Mail oder Fax, eingereicht werden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Tutorials für die Anwendung und Nutzung der Vergabeplattform, einschließlich des Bietertools finden Sie unter
https://support.cosinex.de/unternehmen/.
Maßgeblich für den rechtzeitigen Eingang der Teilnahmeanträge/der Angebote ist der Zeitstempel des Vergabeportals. Teilnahmeanträge/Angebote, die nicht rechtzeitig eingegangen sind, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Eingang ist auf Umstände zurückzuführen, die nicht
vom Bewerber/vom Bieter zu vertreten sind. Bewerber/Bieter sind gehalten, die Teilnahmeanträge/Angebote mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf über die Vergabeplattform einzureichen, um einen fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge zu gewährleisten. Zwar nicht Bedingung, aber zu empfehlen ist dabei ein zeitlicher Vorlauf von einem Tag. Sollte die Vergabeplattfom nicht funktionsfähig sein, ist die Vergabestelle unverzüglich darüber zu informieren.
Der Plattformanbieter stellt zudem eine kostenpflichtige Hotline unter der Service-Telefonnummer:
0900-1-267463
([Betrag gelöscht] EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen). Die Servicezeiten der
Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 7.00 bis 17.00 Uhr.
Oder E-Mail-support an: [gelöscht] oder https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/
Supportanfrage/
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen wird die Auswahl durch Losentscheid getroffen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4F6ENG
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen,
die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der
Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht
abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer
schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der
Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10
Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134
Abs. 1 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]