BA 3.1 Bahnhofstraße, BA 4 Obere Hauptstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 64-22-1411A4001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
BA 3.1 Bahnhofstraße, BA 4 Obere Hauptstraße
BA 3.1 Bahnhofstraße, BA 4 Obere Hauptstraße und Bereich vor Asamgebäude und Brennergasse
Ca. 3.200 m2 Pflasterflächen aus Granit herstellen, gebunden und ungebunden, Schottertragschichten, Asphalttragschichten, mit Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen, Straßenausstattung und Baumpflanzungen
Endausbau Brücke über Moosach in Brennergasse, Schutzbeton abbrechen und Pflasterbelag verlegen, Geländer herstellen.
85354 Freising
BA 3.1 Bahnhofstraße, BA 4 Obere Hauptstraße und Bereich vor Asamgebäude und Brennergasse
Ca. 4.000 m2 Pflasterflächen aus Granit herstellen, gebunden und ungebunden, Schottertragschichten, Asphalttragschichten, mit Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen, Straßenausstattung und Baumpflanzungen
Endausbau Brücke über Moosach in Brennergasse, Schutzbeton abbrechen und Pflasterbelag verlegen, Geländer herstellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neugestaltung Innenstadt BA 3.1+4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Abensberg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93326
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1