E-Ladeinfrastrukturausbau für Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit Referenznummer der Bekanntmachung: 503949-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bi-management.de
Abschnitt II: Gegenstand
E-Ladeinfrastrukturausbau für Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit
Planung, Koordination, Lieferung, Einbau, Installation und Inbetriebnahme von E-Ladesäulen für Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit
Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Planung, Koordination, Einbau, Installation und Inbetriebnahme von E-Ladestationen an den Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit. Die Liegenschaften sind über das ganze Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland verteilt. Die Benennung der auszustattenden Liegenschaften erfolgt jeweils mit dem Einzelabruf der Leistungen. Der maximale Umffang der zu erbringenden Leistungen über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung besteht aus 70 Ladestationen mit einem Ladepunkt und 30 Stationen mit zwei Ladepunkten. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Eine Mindestabnahmemenge bzw. ein bestimmtes Auftragsvolumen wird nicht garantiert oder zugesichert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
E-Ladeinfrastrukturausbau für Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.eladeinfrastruktur.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB muss ein Antragsteller einen Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber
unverzüglich rügen. Als -unverzüglich- werden 7 Kalendertage definiert, die ab
dem Zeitpunkt beginnen, an dem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat. Es
gilt die 15-Tages-Frist für einen Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Demnach ist ein
Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://bi-management.de