Wohnen und Räume für die Bürger am Bahnhof
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinhöring
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85643
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-steinhoering.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnen und Räume für die Bürger am Bahnhof
Bauwerksplanung für den Neubau oder Umbau von Räumen für die Bürgerschaft (ca. 1.000 qm BGF) und den Neubau von Wohnungen (ca. 1.700 qm WF) sowie die Planung der zu den Gebäuden gehörenden Freiflächen (ca. 5.000 qm).
Steinhöring
Bauwerksplanung für den Neubau oder Umbau von Räumen für die Bürgerschaft (ca. 1.000 qm BGF) und den Neubau von Wohnungen (ca. 1.700 qm WF) sowie die Planung der zu den Gebäuden gehörenden Freiflächen (ca. 5.000 qm). Durchgeführt wurde ein nicht offener Realisierungswettbewerb mit anschließendem VgV-Verfahren. Das Projekt wird gefördert im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm in der Förderinitiative "Innen statt Außen" und im Kommunalen Wohnbauförderungsprogramm (KommWFP) des Freistaates
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81673
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bockhorn
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85461
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.