Gemeinde Kirchheim am Ries - Breitband (Graue Flecken) - Planungsleistung (ex-post-Bekanntmachung)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Kirchheim
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kirchheim-am-ries.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Kirchheim am Ries - Breitband (Graue Flecken) - Planungsleistung (ex-post-Bekanntmachung)
Die Gemeinde Kirchheim am Ries hat die Beauftragung von Beratungs- und Planungsleistungen für die Errichtung der passiven NGA-Netzinfrastruktur in den grauen NGA-Flecken nach der FörderRiL Gigabit des Bundes vorgenommen. Bei den grauen NGA-Flecken handelt es sich um diejenigen Gebiete, die nach der in der Zeit vom 31.05. - 18.08.2021 vom Ostalbkreis für komplette Ortsteile von Kirchheim am Ries durchgeführten Markterkundung auch innerhalb der nächsten 36 Monate nach Ende der Markterkundung nicht mit Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s im Download versorgt werden.
Es werden Planungsleistungen erbracht, auf deren Grundlage die erforderlichen Bauarbeiten unter Mitwirkung des Bieters ausgeschrieben und von diesem überwacht und dokumentiert werden. Die Planungsleistung orientiert sich am Leistungsbild "Ingenieurbauwerke" in Anlehnung an HOAI 2021, §§ 41ff. i.V. mit Anlage 12 nebst zusätzlicher und Besonderer Leistungen. Eine HOAI-Leistung war jedoch nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Gemeinde Kirchheim am Ries
Die Gemeinde Kirchheim am Ries hat die Beauftragung von Beratungs- und Planungsleistungen für die Errichtung der passiven NGA-Netzinfrastruktur in den grauen NGA-Flecken nach der FörderRiL Gigabit des Bundes vorgenommen. Bei den grauen NGA-Flecken handelt es sich um diejenigen Gebiete, die nach der in der Zeit vom 31.05. - 18.08.2021 vom Ostalbkreis für komplette Ortsteile von Kirchheim am Ries durchgeführten Markterkundung auch innerhalb der nächsten 36 Monate nach Ende der Markterkundung nicht mit Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s im Download versorgt werden.
Es werden Planungsleistungen erbracht, auf deren Grundlage die erforderlichen Bauarbeiten unter Mitwirkung des Bieters ausgeschrieben und von diesem überwacht und dokumentiert werden. Die Planungsleistung orientiert sich am Leistungsbild "Ingenieurbauwerke" in Anlehnung an HOAI 2021, §§ 41ff. i.V. mit Anlage 12 nebst zusätzlicher und Besonderer Leistungen. Eine HOAI-Leistung war jedoch nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gemeinde Kirchheim am Ries - Breitband (Graue Flecken) - Planungsleistung (ex-post-Bekanntmachung)
Ort: Westhausen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis:
Bei der Angabe des Wertes der Beschaffung / der Lose handelt es sich um eine Pflichtangabe. Die genauen Werte werden aufgrund des Geheimwettbewerbs nicht veröffentlicht. Daher ist dort jeweils ein fiktiver Wert von [Betrag gelöscht] EUR angegeben.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei dem Auftraggeber gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland