Markierungsarbeiten, Weißmarkierung Referenznummer der Bekanntmachung: T29c244022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markierungsarbeiten, Weißmarkierung
Die Landeshauptstadt München hat mit der Projektgenehmigung Radschnellweg Münchner Norden, Abschnitt 1, Teil A vom 29.09.2021 beschlossen, dass die Radwege zwischen dem Lenbachplatz (ab Maxburgstraße) und dem Oskar-von-Miller-Ring, einschl. Kreuzung im Bereich Platz-der-Opfer-des-
Nationalsozialismus, als Teilabschnitt 1 eines größeren Gesamtkonzeptes umzubauen sind. Durch die Umbaumaßnahmen werden die gesamten Straßenquerschnitte, einschließlich aller Gehwege umgestaltet.
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet alle endgültigen Markierungsarbeiten und Einfärbungen von Verkehrsflächen mit einem Zweikomponeten-Material.
Maximiliansplatz von Lenbachplatz bis Oskar-von-Miller-Ring
Endgültige Straßenmarkierungen Verkehrszeichen ca. 100 Stück, Strichmarkierung ca. 4.000 m und eingefärbte Verkehrsflächen von Radverkehrsanlagen ca. 500 m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hockenheim
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragung "[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.