Vergabe Medientechnik
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-rosenheim.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.roedl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Medientechnik
Mit einem großen Gesamtprojekt zur Schaffung eines modernen gesamtheitlichen
Schul-IT-Betriebs aller dem Landkreis Rosenheim zugeordneten Schulen soll nun ein
neues Level mit zentralem Management erreicht werden.
Im Rahmen dieses Projekts wird die gesamte IT-Umgebung der Schulen auf ein pro-
fessionelles Level modernisiert und alle Gewerke innerhalb der Gesamtarchitektur
aufeinander abgestimmt. Dazu gehört z.B. die zentrale Server- und Netzwerkinfra-
struktur, die Telefonie, wie auch die gesamte Ausstattung in den Klassenräumen mit
Medientechnik und Client Komponenten.
vgl. II.1.4) Kurze Beschreibung
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objekti-
ven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Ab-
schnitten III bis V aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien
sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V aufge-
führten Eignungskriterien werden –soweit die in Abschnitt V genannten Mindestanforderun-
gen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung
für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3.000.000,- Euro sowie einer Deckungssumme von 1.000.000,- Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
4. Eigenerklärung über die Anzahl der Räume bzw. Klassenzimmer, die das Unternehmen im Jahr 2022 mit Medientechnik ausgestattet hat.
5. Eigenerklärung über (5.1) den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre und (5.2) den Umsatz im Geschäftsfeld Medientechnik in den letzten drei Geschäftsjahren.
Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
2. Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens im Geschäftsfeld Medientechnik in den letzten drei Geschäftsjahren.
3. Eigenerklärung über das Bestehen eines eigenen Programmierers zur Programmierung und Konfiguration der aktiven Komponenten.
6. Eigenerklärung über das Bestehen einer Produktzertifizierung für aktive Komponenten.
7. Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 16.12.2019 bis 15.12.2022, c) Leistungen und d) Leistungserbringer sowie e) der Auftragswert.
Die Referenzen 1 und 2 (Mindestreferenzen 1 und 2) sind erbracht, wenn die ge-
forderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Aus-
schluss. D.h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen a) jeweils mindestens den
Namen des referenzierten Auftraggebers nachweisen, b) die Mindestreferenzen
1 und 2 müssen jeweils mindestens auf einen der Zeiträume vom 16.12.2019 bis
15.12.2020 oder 16.12.2020 bis 15.12.2021 oder 16.12.2021 bis 15.12.2022 bezo-
gen sein, c) die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen jeweils mindestens vier der
nachfolgenden Leistungen nachweisen: Durchführung eines Medientechnikpro-
jektes mit einem Auftragsvolumen größer als [Betrag gelöscht] Euro/netto, welches
die Lieferung und Installation von Medientechnikgesamtsystemen im Raum um-
fasste (nicht nur die Lieferung von Einzelsystemen oder Komponenten); Durch-
führung eines Medientechnikprojektes welches die Umsetzung von mindestens
400 installierten Klassenzimmer-Komplettraumkonzepten umfasste oder Durch-
führung eines Medientechnikprojektes mit einem Auftragsvolumen größer als
[Betrag gelöscht] Euro/netto, welches einen Managed Services über die Vertragslau-
zeit beinhaltet, d) die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen jeweils mindestens
auf den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer,
z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, bezogen sein sowie e) den Auftrags-
wert angeben.
Der Bieter erklärt, dass er alle Voraussetzungen zur Übernahme der Ver-
tragsverpflichtungen erfüllt. Die Erstellung seines endgültigen Angebotes er-
folgt unter Berücksichtigung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Vor-
schriften. Der Bieter erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für
ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern,
Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutz-
rechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des
Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem
Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegeset-
zes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach
§ 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlas-
sungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistung
verbindlich vorgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung dieses Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“elektronisch in Textform nach § 126b BGB auf dem elektronischen Vergabeportal beim Auftraggeber bis spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge einzureichen.
2. Sämtliche im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang
der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt
werden. Erklärt das Unternehmen im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht
abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu
bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
3. Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1).
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Formular
insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu
vermerken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
4. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen (vgl. Abschnitt II Ziffer 2 und Ziffer 4) und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. Abschnitt II Ziffer 4) vorzulegen.
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular
„Eignungskriterien und Ausschlussgründe“insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deck-
blatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
zu Ziffer I. 5. Eignungsleihe
zu Ziffer I .6 Selbstreinigungsmaßnahmen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/