Umbau und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Schönbrunn, Landshut: Architekt Referenznummer der Bekanntmachung: AfG/2022-136-O
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Schönbrunn, Landshut: Architekt
Umbau und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Schönbrunn, Landshut - Leistungen der Objektplanung für Gebäude gem. §§ 33 ff HOAI - LPH 1-9
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Landshut plant den Umbau sowie die Erweiterung des bestehenden Feuerwehrhauses Schönbrunn, Kiem-Pauli-Straße 9, 84036 Landshut.
Das bestehenden Feuerwehrgerätehaus Schönbrunn wurde im Jahr 2011 mit zwei Stellplätzen errichtet. Entsprechend dem Beschluss des Bausenats aus 10/2022 soll das Feuerwehrhaus auf vier Stellplätze erweitert und die entsprechende Neben- und Funktionsraumflächen angepasst werden. Neben den Fahrzeugstellplätzen sind zusätzliche Schulungs-, Sozialraum-, Lager-, Werktstatt-, Technik- und Sanitärflächen herzustellen. Eine Erweiterungsoption auf fünf Stellplätze sollte in der Planung berücksichtigt werden. Bei der Gebäudeplanung ist der zusätzliche Parkplatzbedarf zu berücksichtigen. Es besteht ein vorläufiges Raumprogramm mit Soll-Ist-Vergleich zum Bestand. Für die Maßnahme sollen Fördermittel des Freistaats Bayern beantragt werden.
Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden und ist abhängig von Terminplanung Planung und Bau sowie von Förderung/Finanzierung. Vorgesehen ist die stufenweise (Stufen jeweils LPH 1+2, LPH 3+4, LPH 5-7, LPH 8+9) Beauftragung der Leistungen.
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven
Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und
Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bewerber und Bieter.
Voraussichtlicher Vorstellungs-/Verhandlungstermin: KW 12/2023; Der tatsächliche Termin wird im Einladungsschreiben zum Verhandlungsverfahren voraussichtlich in KW 07/2023 bekannt gegeben.
Falls aufgrund des aktuellen Covid19-Umstands zu diesem Datum Einschränkungen bestehen, wird ggf. alternativ das Verhandlungsgespräch mittels Videokonferenz oder dergleichen durchgeführt. Hierüber wird
rechtzeitig informiert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Bieter/Bietergemeinschaften, die mit ihren Erstangeboten auf den ersten Plätzen liegen aufzufordern, weitere Folgeangebote abzugeben und weitere
Verhandlungsrunden durchzuführen, dies insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Covid-19-Umstands. Für die Abgabe etwaiger Folgeangebote gelten die gleichen Wertungskriterien, die gleichen Gewichtungen und die gleiche Wertungsformel, wie für die Abgabe der Erstangebote.
Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt, die vollständigen Zuschlagskriterien mit Unterpunkten sind den kostenfrei und uneingeschränkt zugänglichen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1-3, Abs. 4 Satz 1, § 124 GWB nicht vorliegen.
—Mitarbeiterstruktur: 3-Jahres-Durchschnitt Mitarbeiter der für die ausgeschriebene Planungsleistung relevanten Abteilungen ohne freiberufliche Mitarbeiter ≥5 = 1 Pkt.; <5 = 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
—Gesamtumsatz: 3-Jahres-Durchschnitt des Umsatzes für die ausgeschriebene Planungsleistung (in € netto): ≥0,25 Mio. EUR = 1 Pkt.; <0,25 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 1).
Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung für Personenschäden je Versicherungsfall mind. 1,5 Mio. EUR, für sonstige Schäden je Versicherungsfall mind. 1,0 Mio. EUR.
Es ist eine aktuelle Deckungsbestätigung - nicht älter als 1 Jahr - einzureichen.
Erfüllt die bestehende Haftpflichtversicherung die geforderten Summen nicht, kann auch eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft abgegeben werden, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall an die Höhe der geforderten Summen angepasst wird.
—Berufsjahre Projektleitung Planung: ≥10 Jahre: 2 Pkt.; ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
—Berufsjahre stellv. Projektleitung Planung: ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
—Berufsjahre Projektleitung Objektüberwachung: ≥10 Jahre: 2 Pkt.; ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
Büroreferenzen: Es sollen max. 3 Referenzen eingereicht werden. Gewertet werden die beiden Referenzen, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der nachfolgenden Kriterien erreichen.
Wertungsparameter 1:
—Referenzprojekt vergleichbarer Umfang (Fläche/Kubatur): BGF ≥600 m2 Bearbeitungsfläche = 2 Pkt.; ≥500 m2 Bearbeitungsfläche = 1 Pkt. (Gewichtung x 2),
—Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektvolumen: Kostenfeststellung KGR 300+400 netto ≥1,5 Mio. EUR = 2 Pkt., ≥1,25 Mio. EUR = 1 Pkt. (Gewichtung x 2).
Wertungsparameter 2:
—Referenzprojekt vergleichbarer Umfang (Fläche/Kubatur): BGF ≥500 m2 Bearbeitungsfläche = 2 Pkt.; ≥400 m2 Bearbeitungsfläche = 1 Pkt. (Gewichtung x 2),
—Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektvolumen: Kostenfeststellung KGR 300+400 netto ≥1,25 Mio. EUR = 2 Pkt., ≥1,0 Mio. EUR = 1 Pkt. (Gewichtung x 2).
Zusatzpunkte:
- Leistungsinhalt: Sonderbau nach der Landesbauordnung: Anzahl ≥2 = 2 Pkt., Anzahl = 1 = 1 Pkt. (Gewichtung x 2)
- Vergleichbarer Gebäude-/Objekttyp: Bei mind. einem der eingereichten Referenzprojekte handelte es sich um ein inhaltlich vergleichbares Projekt mit Umsetzung einer Feuerwehrwache/-wehrhaus oder Rettungswache/-station oder vergleichbar: Anzahl ≥2 = 2 Pkt., Anzahl = 1 = 1 Pkt. (Gewichtung x 2),
- Umbau-/ Erweiterungsmaßnahme: Bei mind. einem der eingereichten Referenzprojekte handelt es sich um eine Umbau-/Erweiterungsmaßnahme = 1Pkt. (Gewichtung x 2).
- Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 (nach HOAI) zwischen 2017 bis Ende Abgabefrist des Teilnahmeantrags
- Die Leistungsphasen 2-8 sind beauftragt nachzuweisen
- Bei Arbeitsgemeinschaften muss ein ARGE-Partner oder die ARGE in dieser Konstellation eine durchgehende Referenz nachweisen.
Art. 1 Ingenieurgesetz, Fassung vom 28.4.1994 (GVBl. S. 297), Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und Ingenieur/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Fachliche Anforderung als Ingenieur od. glw., wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, per Nachricht an die Vergabestelle, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer
Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bieter bzw. Bewerber. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer
Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen, b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der
Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV). Es wird vorausgesetzt, dass die im Teilnahmeantrag genannten und vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter am Vorstellungs-/Verhandlungstermin teilnehmen und die jeweiligen Präsentationspunkte je nach Zuständigkeit eigenverantwortlich vorstellen. Dies kann sich in der Bewertung widerspiegeln. Nur vollständig ausgefüllte Teilnahmeanträge mit vollständigen Nachweisen und Anlagen werden berücksichtigt. Bewerbungen mit fehlenden Angaben bei Pflichtfeldern (grün schattiert) werden nicht berücksichtigt oder es
erfolgt Punktabzug. Änderungen, Abweichungen und Nichteinhaltungen sind zu kommentieren. Gewertet werden 2 Referenzen aus dem Referenzformular, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der veröffentlichten Kriterien erreichen. Wurden Referenzen im Rahmen einer ARGE, oder als/mit Nachunternehmer erbracht, so ist dies und der auf den Bewerber entfallene Auftragsumfang anzugeben. Referenzangaben sind gemäß § 46 VgV einzureichen, hierfür ist ein Formblatt „Liste Referenzen“ bereitgestellt. Zusätzliche Referenzpräsentationen, Bilder oder dgl. werden nicht berücksichtigt. Die eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Verfahrens verarbeitet und gespeichert.
Die Angaben sind Voraussetzung für die Wertung der Bewerbung. Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.