6211 Generalsanierung "Jobst-vom-Brand-Grundschule" Waldershof
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldershof
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.waldershof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
6211 Generalsanierung "Jobst-vom-Brand-Grundschule" Waldershof
4006-001 Blitzschutz/Erdung
Stadt Waldershof, Markt 1, 95679 Waldershof
Los 1 - Schule
Erder V4A:ca. 300 Meter
Anschlussfahnen:ca. 30 Stück
Erdeinführungen:ca. 12 Stück
Tiefenerder 3m:ca. 28 Stück
Fangleitungen: ca. 170 Meter
Ableitungen: ca. 130 Meter
Fangstangen: ca. 10 Stück
Überbrückungen Attika: ca. 85 Stück Los 2 - Ganztagsbetreuung
Erder V4A:ca. 150 Meter
Anschlussfahnen:ca. 12 Stück
Erdeinführungen:ca. 9 Stück
Tiefenerder 3m:ca. 14 Stück
Fangleitungen: ca. 120 Meter
Ableitungen: ca. 60 Meter
Fangstangen: ca. 5 Stück
Überbrückungen Attika: ca. 35 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=259285
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=259285
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=259285
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=259285
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ elektronisch einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass in der Zeit vom 23.12.2021 bis 08.01.2022 keinerlei Auskünfte erteilt werden können und Bieterfragen nicht beantwortet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldershof
Postleitzahl: 95679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]