Außenwerbung Würzburg
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Außenwerbung Würzburg
Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf öffentlichen Flächen und teilweise privaten Flächen der Stadt Würzburg (Stadt) und teilweise Flächen der Würzburger Straßenbahn GmbH (WSB) in Verbindung mit Wartehallen (WH).
Stadt Würzburg
Dem Außenwerber ist es gestattet, die nachfolgend aufgeführte Zahlen und Formate an Werbeträgern vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigungen und Sondernutzungsgestattungen zu errichten, unterhalten/betreiben und an in den späteren Vergabeunterlagen (vgl. dazu Ziff. VI.3 Nr. 7) definierten Standorten zu nutzen:
Stadt:
• bis zu zwölf (12) Digitale Screens (in Summe), davon • bis zu vier (4) Digitale Groß-Screens in der Bauform neun (9) bis zehnkommafünf (10,5) m², quer (jeweils gegen Reduzierung eines City-Light-Boards/Mega-Lights im Verhältnis 1:1),
• bis zu zwölf (12) Digitale Klein-Screens bis zu 84‘‘, freistehend, hochkant (jeweils gegen Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1),
• bis zu zwölf (12) City-Light-Boards/Mega-Lights (18/1), quer, davon bis zu acht (8) auf Monofuß oder bis zu vier (4) auf Ständerfüßen,
• bis zu dreißig (30) City-Light-Poster-Vitrinen (4/1) hochkant,
• bis zu vier (4) City-Light-Säulen (4/1 und 8/1 auch drehend),
• bis zu vierzig (40) Geklebte Großflächen (18/1-format quer), davon bis zu zwölf (12) geklebte Großflächen auf Monofuß (18/1) jeweils gegen Reduzierung einer geklebten freistehenden Großfläche im Verhältnis 1:1) und bis zu vierzig (40) geklebte Großflächen auf Ständerfüßen (auch beleuchtet),
• bis zu zweiundachtzig (82) Litfaßsäulen (Allgemein- und Ganzstellen) be- oder unbeleuchtet bis 8/1-Format), davon zwingend zwei (2) als denkmalgeschützte Litfaßsäulen „Pickelhaube“ und zwingend fünfzig (50) als Kultursäule (Sonderbauform).
WSB:
• bis zu einhundertzweiundsechzig (162) City-Light-Poster-Vitrinen (4/1) in WH hochkant, mindestens neunzig (90),
• bis zu zwei (2) Digitale Klein-Screens bis zu 84‘‘, hochkant (jeweils gegen Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine im Verhältnis 1:1).
Es sind zwingend mindestens 90 Wartehallten (WH) im Eigentum der WSB zu betreiben. Bei werblicher Nutzung weiterer WH hat die Reinigung ebenfalls vom Außenwerber zu erfolgen. Ferner sind 50 Litfaßsäulen als Kultursäulen (Sonderbauform) zu errichten und betreiben und 2 denkmalgeschützte Litfaßsäulen („Pickelhaube“) i Eigentum der Stadt zu betreiben. Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart (bis zu ...) und deren Ausstattungsmerkmale ist abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Neu-Konzessionärs auf Grundlage des jeweiligen Bieterkonzeptes. Die in Ziffer II.2.4) aufgeführte Art der Werbeträger oder technische Vorgaben können sich dessen unbeschadet auch von Seiten der Stadt im Verfahren noch ändern. Auch die Anzahl sowie auch die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen.
1. Nebenangebote und Optionen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss bleibt vorbehalten.
2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die im Bewerbungsbogen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe auch Bewerbungsbogen).
3. Zu. Ziff. II.1.5) und II.2.6): Der geschätzte Wert der Konzession wird aus Gründen der Vertraulichkeit und Wettbewerbes nicht mitgeteilt. Der EU-Schwellenwert ist überschritten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerbungsbogen wird den Bewerbern auf der e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
— PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Bewerbungsbogen,
— PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung gemäß Bewerbungsbogen.
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen.
Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die Stadt behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten etc. vor.
TL1. Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen der Außenwerbung auf kommunalem Grund.
Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf kommunalem Grund auf Basis eines Vertrages über die Rechtevergabe (Konzessionsvertrag) mit einer Kommune oder kommunal beherrschten Gesellschaft mit vergleichbaren Werbeträgern und vergleichbarer Größenordnung zum Gegenstand hatten.
Zu TL1. Mindestanforderung: Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden. Mindestanforderung: Mindestens eine der Referenzen muss den Aufbau und Betrieb vergleichbarer digitaler Werbeträger sowie den Betrieb von WH umfassen (nicht notwendigerweise in einer Referenz).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 9. Januar 2023 an die Stadt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Stadt behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Die Stadt behält sich vor, den Vertrag auf Grundlage der ersten Angebote zu schließen, ohne in Verhandlungen einzutreten (analog § 17 Abs. 11 VgV). Der Bieter muss mithin damit rechnen, dass der Gestattungsvertrag in der Urfassung ohne Berücksichtigung von Änderungswünschen geschlossen wird.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Stadt kann Ausnahmen zulassen.
6. Die Stadt behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu.
7. Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung den Bewerbungsbogen.
Weitere Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung, der Vertragswerke und der Werbekonzepte der Stadt werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Grund hierfür ist insbesondere auch die Geheimhaltung einzelner Unterlagen.
8. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Stadt ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
9. Es ist geplant, aus der Zahl der eingegangenen Teilnahmeanträge maximal 5 Bewerber auszuwählen. Weitere Einzelheiten zur Auswahl enthält der Bewerbungsbogen.
10. Die Stadt behält sich vor, das Verfahren in mehreren aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln.
11. Die Stadt behält sich die Nachforderung fehlender Angaben und Erklärungen in den Bewerbungen vor. Die Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass nachgefordert wird. Die Stadt behält sich vor, unvollständige Bewerbungen auch ohne Nachforderung direkt auszuschließen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.