ZAK Energie GmbH - Vergabe Ferwärme-Netzausbau 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/3013
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zak-kempten.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
ZAK Energie GmbH - Vergabe Ferwärme-Netzausbau 2023
Gegenstand des Verfahrens sind Bauarbeiten für den Ausbau eines Fernwärmenetzes.
Kempten
Im kommenden Jahr 2023 soll das bestehende Fernwärmenetz in Kempten und den Außenstellen Sonthofen, Scheidegg sowie Oberstaufen weiter ambitioniert ausgebaut werden.
Der Schwerpunkt des Ausbaus liegt - neben der Netzverdichtung in den Stadtgebieten - in der Erschließung des Wärmeabnehmers Käserei Champignon in Heising und des milchwirtschaftlichen Vereins, Stadtteil "Bühl". Die Gesamtlänge im Erdreich und in Gebäuden der neu zu errichtenden Trasse beläuft sich auf ca. 4,5 km.
Die in der Ausschreibung geforderten Leistungen betreffen den Rohrleitungsbau im Erdreich inkl. Nachisolierung, die zugehörigen Tiefbauarbeiten, Lieferung, Montage sowie primärseitigen Rohrbau im Gebäude zum Anschluss der Fernwärmeübergabestationen.
Die Gesamtmaßnahme wird in zeitlich aufeinanderfolgende Einzelmaßnahmen mit festen Zeiträumen für die Dauer zwischen Baubeginn und Inbetriebnahme der Netzabschnitte bzw. Übergabestationen gegliedert.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung der primärseitigen Fernwärmetrasse wie in den angehängten Übersichtsplänen ersichtlich, die überwiegend im Erdreich und zur Erstellung der Hausanschlüsse in Gebäuden verlegt wird.
Außerdem ist die Lieferung, das Aufstellen, die Montage, sowie der vollständige Anschluss der Fernwärme-Übergabestation (primärseitiger Anschluss an das Fernwärmenetz inkl. Wärmedämmarbeiten) Gegenstand der Ausschreibung.
Die Zielsetzung liegt in der Wärmeversorgung der Kunden bis spätestens Oktober/November 2023. Auf Grund des großen Umfanges werden mehrere Bautrupps in allen Gewerken gefordert.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei bis fünf grundsätzlich geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, anhand der vorzulegenden Verfügbarkeiten von Arbeitskolonnen unter Anwendung der Vorgehensweise und Bewertungsmatrix gemäß Anlage 2 der Vergabeunterlagen (Referenzen und Verfügbarkeit von Baukolonnen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringenden Leistungen besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ist ein Unternehmen - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe - an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
c) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG);
(4) Eigenerklärung zu Russland-Bezug.
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit Baumaßnahmen im Bereich Fernwärme Netzbau (Neubau und Sanierung)
(2) Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 10 Mio. EUR für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
(2) Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den vergangenen fünf Jahren (Abnahme der Leistungen nicht vor dem 1. Januar 2018)
(3) Eigenerklärungen zur Verfügung zu stellende Arbeitskolonnen für das Bauvorhaben
(4) Zertifizierung nach AGFW-Arbeitsblatt FW 601
zu (3):
- Während der Bauphase sind mindestens 5 Kolonnen für die Tiefbauarbeiten einzusetzen und vorliegend nachzuweisen. Der Bieter hat hierzu seine Mannschaftsstärke beziehungsweise die seines Subunternehmers zu benennen. Sollten die Leistungen nicht vom eigenen Unternehmen durchgeführt werden, ist eine Bestätigung des Subunternehmers beizulegen.
- Während der Bauphase sind mindestens 4 Kolonnen für die Rohrbauarbeiten einzusetzen und vorliegend nachzuweisen. Hierzu sollten 2 Mannschaften für den Rohrbau im Erdreich und 2 Mannschaften für die Arbeiten in den Gebäuden eingesetzt werden. Der Bieter hat hierzu seine Mannschaftsstärke beziehungsweise die seines Subunternehmers zu benennen. Sollten die Leistungen nicht vom eigenen Unternehmen durchgeführt werden, ist eine Bestätigung des Subunternehmers beizulegen.
- Für das Bauvorhaben ist mindestens 1 Muffenschäumer/Isolierer einzusetzen und vorliegend nachzuweisen, der während der gesamten Bauphase vorzuhalten ist. Der Bieter hat hierzu seine Mannschaftsstärke beziehungsweise die seines Subunternehmers zu benennen; Sollten die Leistungen nicht vom eigenen Unternehmen durchgeführt werden, ist eine Bestätigung des Subunternehmers beizulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6EW9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.