Gemeinde Wenzenbach, Irlbach, Soziale Einrichtung Senioren und Kinder - Architektenleistungen (Gebäude und Innenräume)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wenzenbach
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wenzenbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Wenzenbach, Irlbach, Soziale Einrichtung Senioren und Kinder - Architektenleistungen (Gebäude und Innenräume)
Die Gemeinde Wenzenbach plant den Neubau einer Sozialeinrichtung für Kinder und Senioren im Wenzenbacher Ortsteil Irlbach, auf der bislang unbebauten Fläche Fl.Nr. 990, Gemarkung Grünthal II, Bayerwaldstraße ggü. Hausnummer 6.
Es ist geplant, ein Kinderhaus bestehend aus Kinderkrippe und Kindergarten sowie ein Gebäude für die Tagepflege von Senioren zu errichten.
Im Kinderhaus sollen je drei Kinderkrippengruppen (für insgesamt 36 Kinder) und drei Kindergartengruppen (für insgesamt 75 Kinder) untergebracht sein.
Beauftragt werden sollen Leistungsphasen 2 bis 9 inkl. Besondere Leistungen. Siehe im Übrigen II.2.4!
Wenzenbach
Die Gemeinde Wenzenbach plant den Neubau einer Sozialeinrichtung für Kinder und Senioren im Wenzenbacher Ortsteil Irlbach, auf der bislang unbebauten Fläche Fl.Nr. 990, Gemarkung Grünthal II, Bayerwaldstraße ggü. Hausnummer 6.
Es ist geplant, ein Kinderhaus bestehend aus Kinderkrippe und Kindergarten sowie ein Gebäude für die Tagepflege von Senioren zu errichten.
Im Kinderhaus sollen je drei Kinderkrippengruppen (für insgesamt 36 Kinder) und drei Kindergartengruppen (für insgesamt 75 Kinder) untergebracht sein.
Grundlage aller weiteren Planungen ist das Summenraumprogramm des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in der aktuellsten Fassung.
Für den Bau des Kinderhauses sollen Fördermittel des bayerischen Finanzausgleichsgesetzes in Anspruch genommen werden.
Der Gemeinde Wenzenbach ist es ein Anliegen, allen Kindern die bestmögliche Betreuung zu bieten. Daher sollen im neuen Kinderhaus Plätze für Inklusionskinder geschaffen werden. In der baulichen Umsetzung des Vorhabens ist daher auf eine barrierefreie Gestaltung und die Schaffung von Therapieräumen zu achten.
In der Einrichtung für Senioren sollen 19 Tagespflegeplätze geschaffen werden. Der Raumbedarf für die Tagespflege orientiert sich an Anlage 3 „Grundsatzpapier zum Raumprogramm mit Berechnungsmodell“ zum Rahmenvertrag für die teilstationäre Pflege in Bayern nach § 75 SGB XI.
Für den Bau der Tagespflegeeinrichtung soll die Investitionskostenförderung der Förderrichtlinie „PflegeSoNah“ beantragt werden.
Nach Vorgaben der Förderrichtlinie „PflegeSoNah“ dürfen 18 m² NRF pro Pflegeplatz nicht überschritten werden.
Hintergrund des Betreuungskonzepts ist die generationsübergreifende Betreuung. Dabei sollen auf den Freiflächen zwischen den jeweiligen Gebäuden Begegnungsmöglichkeiten zwischen den Kindern und den Senioren geschaffen werden.
Die Gemeinde Wenzenbach beabsichtigt Eigentümerin der Immobilie zu bleiben und die Trägerschaft der beiden Einrichtungen abzugeben.
Der Bedarf an Kindergarten- und Kinderkrippenplätzen ist ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 zu decken.
Bei der Gestaltung sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
• Getrennte Gebäudekomplexe für Kinderhaus und Tagespflege
• Einheitliches Erscheinungsbild der beiden Gebäude
• Umsetzung in Bauabschnitten; Priorisierung des Baus des Kinderhauses ist aufgrund des Fertigstellungstermin zum Kindergartenjahr 2024/2025
• Unterbringung von Kinderkrippe und Kindergarten in einem gemeinsamen Gebäude
• Zweigeschossiges Kinderhaus
• Barrierefreie Ausgestaltung des Kinderhaues inklusive Schaffung von Therapieräumen
• Altersgerechte Gestaltung des Kinderhaues
• Barrierefrei Gestaltung der Tagespflege
• Begegnungsflächen zwischen den Gebäuden
• Abstimmung mit den jeweiligen Trägern
• Förderrichtlinien welche im Zusammenhang mit der Gebäudeplanung stehen
Gesucht wird daher ein Planungsbüro für das Leistungsbild Gebäude gem. § 34 HOAI, welches in enger Abstimmung mit weiteren beteiligten Fachplanern und externen Experten ein Baukonzept ausarbeitet, dessen Umsetzung vorbereitet und während der Bauausführung überwacht.
Die Leistungen werden stufenwiese vergeben.
Die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sollen für Kinderhaus gleichzeitig erfolgen, die Realisierung kann dann ggf. getrennt abgerufen werden.
Es werden zahlreiche Besondere Leistungen als Optionen abgefragt.
Im Rahmen der 2. Stufe ist eine Planungsaufgabe zu lösen, die mit [Betrag gelöscht] EUR je Bieter vergütet wird.
Die Anzahl der Bewerber, die zur weiteren Teilnahme zugelassen und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, wird gem. § 51 Abs. 2 VgV auf 3 begrenzt.
— stufenweise Beauftragung.
— Stufe 1: Lph. 1 + 2;
— Stufe 2: Lph. 3 + 4;
— Stufe 3: Lph. 5, 6, 7;
— Stufe 4: Lph. 8 + 9.
Ein Anspruch auf Beauftragung mit einer weiteren Stufe besteht nicht.
— optional: Besondere Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Bekanntmachung),
bei Kommanditgesellschaften sind die Handelsregisterauszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der
persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen (nach gesonderter Aufforderung).
Bei Partnerschaftgsgesellschaften und Parnterschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis
der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als diese Bekanntmachung) (nach gesonderter
Aufforderung).
Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
Erklärung zur Einhaltung von § 128 GWB.
Erklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. III.2.2.
Berufsstand: siehe III.2.1.
Im Übrigen: Siehe III.1.2 bis III.2.3.
1.) durchschnittlicher spezifischer Umsatz (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Planungsleistungen beim Leistungsbild Gebäude und Innenräume für Gebäude der Gruppe "Gesundheit/Betreuung" im Sinne der Anlage 10.2 zur HOAI: 10 %
zu 1.) Mindestens [Betrag gelöscht] EUR spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz.
2.) Personalstärke des Bewerbers für PLANER (nur Architekten/Ingenieure), berechnet nach Vollzeitäquivalenten (Ein Vollzeitäquivalent beträgt 38 h/Woche; zwei Personen mit einmal 18 und einmal 20 Stunden/Woche ergeben also ein Vollzeitäquivalent) (Doppelnennung mit Ziffer 3 möglich): 10 %
3.) Personalstärke des Bewerbers für BAULEITER (Architekten/Ingenieure/Techniker mit Abschlussprüfung) berechnet nach Vollzeitäquivalenten (Ein Vollzeitäquivalent beträgt 38 h/Woche; zwei Personen mit einmal 18 und einmal 20 Stunden/Woche ergeben also ein Vollzeitäquivalent) (Doppelnennung mit Ziffer 2 möglich): 10 %
4.) Liste A: Mindestprojekt: VERGLEICHBARES PROJEKT der letzten 7 Jahre, das jedenfalls die folgenden
Kriterien erfüllt: Gebäude "Gesundheit/Betreuung", Leistungsbild Gebäude, HZ III, a.K. mind. 3 Mio. EUR, mindestens erbracht sein muss im Referenzzeitraum LPh. 3, 4 und 5 SOWIE LPh. 8 (§ 650s BGB): 0 %, da MINDESTKRITERIUM
5.) Liste A: erstes weiteres Projekt: VERGLEICHBARES PROJEKT der letzten 7 Jahre, das jedenfalls die folgenden
Kriterien erfüllt: Gebäude "Gesundheit/Betreuung", Leistungsbild Gebäude, HZ III, a.K. mind. 2 Mio. EUR, mindestens erbracht sein muss im Referenzzeitraum LPh. 3, 4 und 5 SOWIE LPh. 8 (§ 650s BGB): 10 %
6.) Liste A: zweites weiteres Projekt: VERGLEICHBARES PROJEKT der letzten 7 Jahre, das jedenfalls die folgenden
Kriterien erfüllt: Gebäude "Gesundheit/Betreuung", Leistungsbild Gebäude, HZ III, a.K. mind. 2 Mio. EUR, mindestens erbracht sein muss im Referenzzeitraum LPh. 3, 4 und 5 SOWIE LPh. 8 (§ 650s BGB): 10 %
7.) Kostensicherheit aus Referenzliste A: 10 %
8.) Terminsicherheit auf Referenzliste A: 10 %
9.) Liste B: Erfahrungen der letzten 10 Jahre mit öffentlich geförderten Projekten, Leistungsbild Gebäude, mind. im Referenzzeitraum erbrachte Leistungsphasen 3, 4 und 5 vollständig sowie 8 vollständig inkl. Verwendungsnachweis: 10 %.
10.) Liste C: Liste C: Erfahrungen mit der Planung und Verwirklichung von Baumaßnahmen der letzten 10 Jahre Gebäude "Ausbildung/Wissenschaft/Forschung" oder "Büro/Verwaltung/Staat/Kommune" oder "Gesundheit/Betreuung" mit energetischem Standard KfW 55 oder höher: 10 %
11.) Berufserfahrung in Projektleitung des konkret für das Projekt vorgesehenen verantwortlichen
PROJEKTLEITERS (Mehrfachnennung mit Ziffer 12 möglich, sofern von der betreffenden Person auch
nachweislich Planung erbracht wird und darin Berufserfahrung besteht): 5 %
12.) Berufserfahrung in BAULEITUNG des konkret für das Projekt vorgesehenen verantwortlichen BAULEITERS (Mehrfachnennung mit Ziffer 11 möglich, sofern von der betreffenden Person auch nachweislich Planung erbracht wird und darin Berufserfahrung besteht): 5 %
zu 2.) mind. 2 Planer/Personen in Vollzeit (nicht: Vollzeitäquivalente).
zu 3.) mind. 2 Bauleiter/Personen in Vollzeit (nicht: Vollzeitäquivalente).
zu 4.) Mindestprojekt 1 muss vorliegen, Ausschlusskriterium, liegt das Mindestprojekt nicht vor, erfolgt sofort Ausschluss
zu 7.) Mindestens eine positive Referenz muss vorliegen, Ausschlusskriterium, liegt das Mindestprojekt nicht vor, erfolgt sofort Ausschluss
zu 8.) Mindestens eine positive Referenz muss vorliegen, Ausschlusskriterium, liegt das Mindestprojekt nicht vor, erfolgt sofort Ausschluss
Architekten im Sinne von § 75 Abs. 1 VgV. siehe BayBO und Bauvorlageverordnung Bayern
- Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft, jeweils ggf. mit Subunternehmer, gesamtschuldnerisch
haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
- Nachweis einer bestehenden/im Auftragsfalle vorbehaltlos gewährten Haftpflichtversicherung über
3.000.000,00 € für Personenschäden und sonstige
Schäden, 2-fach maximiert, ist zu erbringen. Bei ARGE muss die Versicherung für die ARGE als solche
bestehen. Die Versicherungssummen müssen jeweils 2-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen! Bei
Projektversicherung ist es ausreichend, wenn die Versicherungssumme 2-fach für die gesamte Laufzeit zur
Verfügung steht.
- stufenweise Beauftragung, aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Mehrhonorar abgeleitet werden
- voraussichtlich Bildung von Bauabschnitten, daraus kann kein Mehrhonorar abgeleitet werden
- zahlreiche Besondere Leistungen als Optionen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerbung ist nur zulässig auf den von der Vergabestelle vorgegebenen Formularen.
Die Bewerbung ist als EINE einzige .pdf-Datei auf das Portal hochzuladen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglic hin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html