Bodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: Verg_EU-068_21
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenbelagsarbeiten
München
Hauptleistungen:
- Betonuntergrund bearbeiten, 5.510m2
- Vorstrich / Grundierung, 5.510m2
- Bodenausgleich 12 - 15mm, 5.410m2
- Unterbodensystem, 5.510m2
- Kautschuk-Bodenbelag, 5.510m2
- Stellsockel aus Belagsstreifen, 5.900m
- Verfugung, 6.700m
- Anarbeiten Kautschuk-Bodenbelag an Holzfenster, 800m
- Erstreinigung Kautschukbelag, 5.510m2
Ausführungsbeginn: KW 17/2022
Ausführungsende: KW 44/2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Generalsanierung Haus 11 - Bodenbelagsarbeiten
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung-oberbayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ort: München
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Hauptleistungen:
- Betonuntergrund bearbeiten, 5.510m2
- Vorstrich / Grundierung, 5.510m2
- Bodenausgleich 12 - 15mm, 5.410m2
- Unterbodensystem, 5.510m2
- Kautschuk-Bodenbelag, 5.510m2
- Stellsockel aus Belagsstreifen, 5.900m
- Verfugung, 6.700m
- Anarbeiten Kautschuk-Bodenbelag an Holzfenster, 800m
- Erstreinigung Kautschukbelag, 5.510m2
Ausführungsbeginn: KW 17/2022
Ausführungsende: KW 44/2022
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Land: Deutschland
Aufgrund von unvorhersehbaren Verzögerungen bei Bauablauf, mussten Beschleunigungsmaßnahmen ergriffen werden, um die entstandenen zeitlichen Verzögerungen aufholen zu können.
Aufgrund von unvorhersehbaren Verzögerungen bei Bauablauf, mussten Beschleunigungsmaßnahmen ergriffen werden, um die entstandenen zeitlichen Verzögerungen aufholen zu können.