331 – St. Anna Krankenhaus Sulzbach-Rosenberg – Sanierung – BA II, Gewerk 1010 Baumeisterarbeiten 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sulzbach-Rosenberg
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Postleitzahl: 92237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kh-as.de
Abschnitt II: Gegenstand
331 – St. Anna Krankenhaus Sulzbach-Rosenberg – Sanierung – BA II, Gewerk 1010 Baumeisterarbeiten 2
1010 Baumeisterarbeiten 2
Krankenhausstraße 16, 92237 Sulzbach-Rosenberg
Am St. Anna Krankenhaus soll infolge des Abbruch eines Uraltbauteils (Bauteil 5) ein Teilneubau entstehen. Der
Teilneubau (UG bis 3.OG, ca. 18 x 33 m; Teilunterkellert) grenzt an zwei Seiten unmittelbar an das 1980-1990
errichtete Bestandsgebäude an und schließt mit einem Flachdach ab. Im Leistungsumfang enthalten ist zudem
ein direkt an den Neubau angrenzender Sanierungsbereich im 2.OG des Bestands (ca. 670 m²). Die gesamte
Baumaßnahme wird bei laufendem Betrieb des St. Anna Krankenhauses durchgeführt:
Enthalten sind u.a. Leistungen für: Erdarbeiten, Abwasseranlagen, Bohrpfahlgründung, Fundamentierung,
Betonagen im Ortbetonverfahren, Betonfertigteile, Mauerwerksarbeiten, Verputzarbeiten, Stahlbauabreiten,
Trockenbauarbeiten, Baustelleneinrichtung, Abbruch- und Entkernungsarbeiten, Gerüste und provisorische
Baukonstruktionen u.ä.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baumeister 2
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de/.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sulzbach-Rosenberg
Postleitzahl: 92237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.kh-as.de/de/impressum.htm