JLV Hausanschlüsse Gas, Wasser, Strom 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 841800
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sw-i.de
Abschnitt II: Gegenstand
JLV Hausanschlüsse Gas, Wasser, Strom 2023
Die Leistung umfasst die Tiefbau-, Rohrbau- und Kabelbau-Arbeiten für Gas/Wasser/ Strom Hausanschlüsse
im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH.
Ingolstadt
NEUBAU von Hausanschlüsse für alle Rohrnennweiten bis DN 50/ da 63, Stromkabel bis zu
einem Querschnitt von 150 mm² und Telekom- und Breitbandkabel bis 10 DA fachgerecht als
Mehrsparten- (MSH), Einzel- oder kombinierten Hausanschluss mit unterschiedlichen Sparten
und Druckstufen (MOP 5 bei Gas) betriebsfertig ausführen, inkl. aller erforderlichen Tiefbauund Montagearbeiten im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH.
Materialien und Bauteile:
Wenn in den Leistungspositionen nicht anderes erwähnt ist, wird das Material für den
Rohrleitungsbau vom AG ab Lagerplatz des Versorgungsunternehmens (Ringlerstraße 28 in
85057 Ingolstadt) zur Verfügung gestellt. Der AN hat diese Material auf die Baustelle zu
transportieren. Die Kosten des Rohrtransportes sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Archäologische Begleitung:
Sowohl die archäologische Begleitung einer Baumaßnahme als auch die Überwachung der
Tiefbauarbeiten durch eine Baggeraufsicht gemäß dem Sprengstoffgesetz werden durch den
AG beauftragt. Der AN hat diese Arbeiten zu koordinieren und den Anordnungen Folge zu
leisten. Stillstandszeiten, die dem AN durch Begleitarbeiten entstehen, werden ohne
schriftliche Zustimmung des AG nicht vergütet (siehe Stundenlohnarbeiten).
Der AN hat seine Arbeiten so zu koordinieren, dass keine Stillstandszeiten anfallen.
Verkehrssicherung:
Der Auftragnehmer hat die alleinige Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle und haftet für
alle Schäden, die durch Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht entstehen. Er übernimmt
insoweit auch die Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers und haftet im Verhältnis zum
Auftraggeber gegenüber Dritten allein. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen
Ansprüchen Dritter wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht frei, soweit der
Auftragnehmer die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verschuldet oder zu vertreten
hat. Durch den AN verursachte Verschmutzungen der Zufahrtsstraßen und Wege sind auf
Kosten des AN zu bereinigen.
Stundenlohnarbeiten:
Nach § 15 Nr. 3 S. 1 VOB/B muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Ausführung von
Stundenlohnarbeiten vor deren Beginn anzeigen, damit der Auftraggeber die für ihn gebotene
Kontrolle ausüben kann. Nach § 15 Nr. 3 S. 2 VOB/B hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber
über geleistete Arbeitsstunden und den dabei erforderlichen, besonders zu vergütenden
Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, Vorhaltung von Einrichtung, Geräten usw.
Stundenlohnzettel einzureichen, und zwar, wenn nichts anderes vereinbart ist, je nach
Verkehrssitte werktäglich. Nacht- und Samstagsarbeiten werden nur auf Anweisung durch den
AG ausgeführt. Verrechnet wird die erbrachte Bauleistung.
Selbstorganisation der Abwicklung der Hausanschlusserstellung:
Prüfung Angebot zu technischer Ausführung, bei Diskrepanz Rückmeldung an den AG
• Vom AG werden wöchentlichen Auftragsliste an AN übermittelt
• Terminvereinbarung mit den Kunden für Besichtigungstermin (Ortstermine inkl. Führen der
Terminliste), Ausführungstermin, verkehrsrechtliche Anordnung und
Materialbedarfsermittlung
• Ansprechpartner für Kunden bei Änderung der festgelegten Termine zur Bauausführung
• Durchführung des Besichtigungstermins im Standardfall
• Festlegung des endgültigen Ausführungstermins
• Vorbereitung und Einholung der Schaltgenehmigung
• Feststellen und Festhalten der durch den Kunden zu erbringenden Vorleistungen auf dem
Besichtigungsformular, z. B. Baufreiheit
• Feststellen und Festhalten von zusätzlichen Wünschen oder Änderungen des
Kundenauftrages auf Veranlassung des Kunden oder örtlicher bzw. technischer
Notwendigkeit. Änderung werden auf dem Besichtigungsformular festgehalten.
Zulässige „Änderungen“ durch AN: * Längenänderung bis 4 m *
Keine grundsätzliche Trassenänderung zulässig, d. h. Hausfront wie angeboten, bzw. gleicher
Raum unter Beachtung der zulässigen Längenänderung in Ordnung * Schätzpreis an Kunden
abgeben * Freigabe der Änderung bis 4 Meter durch Vermerk und Abzeichnung durch
Kunde auf „Besichtigungsformular“.
Einbindung AG: * Bei erforderlichen Änderungen der Trasse/Länge größer 4 m *
Prüfung der Änderungen nach technischen Regelwerken Freigabe der Änderung bis 5.000 €
durch Vermerk und Abzeichnung durch Kunde auf „Besichtigungsformular“.
• Materialliste ausfüllen und mit Bedarfstermin dem AG übergeben
• Beantragung von Schaltgenehmigungen Strom/ Gas/ Wasse
• den Kundenkontakt auf der Baustelle
• die Einhaltung des festgelegten Bautermins und das Festhalten der Gründe bei
Terminabweichung auf dem Besichtigungsformular nach Möglichkeit mit
Kundenunterzeichnung (Beweispflicht) das Festhalten und Dokumentieren (auch mittels
Photographien) von Ereignissen und Erschwernisse, Behinderungen etc. auf der Baustelle
Personalstärke Tiefbau/ Maschinenpark:
4 Bautrupps sind zu stellen
Ausstattung einer Baukolonne mit:
Mobilbagger bis 7,5 t,
LKW 7,5 t, bei Bedarf LKW > 7,5 t , Kompressor, Strom-, Gas- und Wassermonteure in
ausreichender Anzahl.
Zusatzgeräte:
Der Einsatz von zusätzlichen Maschinen wie z. B. der Saugbagger, Kranwagen, Rohrhänger,
Fugenschneider, Verdichtungsgeräte ist mit der Anwendung der Einheitspositionen
Schachtung, Verfüllung bzw. Materialtransport abgegolten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]