Erneuerung der Aufzugsanlagen am Krankenhaus Landshut-Achdorf (LAKUMED-Aufzüge) – Technische Ausrüstung / Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8, Lph. 2–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI einschließlich Hochbaumaßnahmen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lakumed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Aufzugsanlagen am Krankenhaus Landshut-Achdorf (LAKUMED-Aufzüge) – Technische Ausrüstung / Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8, Lph. 2–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI einschließlich Hochbaumaßnahmen
Die zu vergebenden Planungsleistungen haben die Erneuerung der Personen- und Bettenaufzüge im Krankenhaus Landshut-Achdorf zum Gegenstand. Der Austausch der insgesamt vier Aufzüge muss im laufenden Klinikbetrieb geschehen.
Im Rahmen der Aufzugerneuerung sind auch die damit einhergehenden Hochbauleistungen (bspw. Demontage und Aufzugsportale) sowie eventuell versorgungstechnische Leistungen zu erbringen. Beim Rückbau der bestehenden Anlage ist aller Voraussicht nach mit asbestbelasteten Materialien zu rechnen, mit denen fachgerecht umzugehen ist.
Der Auftraggeber bedient sich eines Verfahrensbetreuers zur operativ-technischen Durchführung des Vergabeverfahrens:
HITZLER INGENIEURE – Hitzler Ingenieur e.K., Weimarer Straße 32, 80807 München
Achdorfer Weg 3
84036 Landshut
— Auftraggeber
Das Landshuter Kommunalunternehmen für Medizinische Versorgung (LAKUMED Kliniken) ist der größte medizinische Dienstleister in der Region Landshut und betreibt neben anderen Klinikstandorten das Krankenhaus Landshut-Achdorf.
— Ausgangssituation
Die Personen- und Bettenaufzüge des Herstellers Burger GmbH wurden im Krankenhaus Landshut-Achdorf 1976 in Betrieb genommen. Eine Modernisierung durch die Aufzugswerke Schmitt + Sohn GmbH & Co. KG erfolgte 2008/2009. Inspektionen und Wartungen werden durch Schmitt + Sohn turnusgemäß durchgeführt. Die Personenaufzüge haben eine Fahrleistung von ca. 350.000 Fahrten/Jahr, die Bettenaufzüge von ca. ca. 300.000 Fahrten/Jahr. Aus dem hohen Auslastungsgrad resultieren ein zunehmender Wartungsaufwand, Materialverschleiß insbesondere bei der Türtechnik und spürbare Ausfallzeiten. Eine Gefährdungsbeurteilung nach Abschnitt 2 der BetrSichV wurde 2019 durch den TÜV SÜD erstellt. Diese kommt zum Ergebnis, dass der größte Anteil der Gefährdungen im Bereich „mittel“ liegt (bis zu fünf Jahre bis zur Behebung der Abweichung).
– Aufgabenstellung
Die LAKUMED Kliniken ließen im August 2021 zur Beurteilung der Fördertechnik eine Bestandsanalyse und Entscheidungsvorlage erstellen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt wird. Auf dieser Grundlage wurde die Entscheidung für die Erneuerung der Aufzugsanlagen (Variante 2) getroffen. Dies betrifft den zentralen Aufzugskern aus der Erstinstallation 1975, mit dem sowohl das Versorgungsgeschoss als auch die Pflegetürme erschlossen werden.
Aufbauend auf der vorliegenden Grundlagenermittlung soll im nächsten Schritt eine genauere Planung zu einem Förderantrag in Form eines Kontingentantrags an die Regierung von Niederbayern führen. Daraufhin ist die Sanierung der Aufzugsanlagen zügig weiter zu beplanen und anschließend auszuführen.
Der Austausch der insgesamt vier Aufzüge muss im laufenden Klinikbetrieb geschehen.
Im Rahmen der Aufzugerneuerung sind auch die damit einhergehenden Hochbauleistungen (bspw. Demontage und Aufzugsportale) sowie eventuell versorgungstechnische Leistungen zu erbringen. Beim Rückbau der bestehenden Anlage ist aller Voraussicht nach mit asbestbelasteten Materialien zu rechnen, mit denen fachgerecht umzugehen ist.
— Kosten
Die bislang ermittelten Kosten für die Erneuerung der Aufzugsanlagen (Variante 2) werden für die Kgr. 440, 450 und 460 unter Berücksichtigung der Kgr. 300 grob auf 1,22 Mio. EUR brutto geschätzt (Stand: August 2021).
— Terminziele
LPH 0 + 1 (Zielplanung): ist bereits erfolgt
LPH 2 + 3 (Förderantrag Kontingentmaßnahme): bis Ende Juni 2023
LPH 4: ab Juni 2023
LPH 5-7: ab August 2023
LPH 8+9: ab November 2023
Probebetrieb + Fertigstellung: 4. Quartal 2024
— angestrebte Auftragsvergabe
Es ist beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen stufenweise zu beauftragen:
Technische Ausrüstung / Anlagengruppen 4 (= Starkstromanlagen), 5 (= Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), 6 (= Förderanlagen) und 8 (= Gebäudeautomation), Lph. 2–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
sowie
Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 2–9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst wird in Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphase 2 (Vorplanung bis zur Abgabe eines Kontingentantrags bei der zuständigen Förderbehörde) gemäß § 55 HOAI bzw. § 34 HOAI beauftragt. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen ist optional möglich (vgl. Ziffer II.2.11). Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen besteht nicht.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2020 bis 2022 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (5 Punkte)
— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (2,5 Punkte)
— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a (0 Punkte)
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2020 bis 2022 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft:
— durchschnittlich ≥ 3 technische Mitarbeitende (5 Punkte)
— durchschnittlich < 3 technische Mitarbeitende (0 Punkte)
3. Darstellung von maximal drei Referenzprojekten aus den letzten zehn Jahren ab 1. Januar 2013 und dem Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). DEUTLICHER HINWEIS: Referenzprojekte, die vor 2013 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl hat jedes der geforderten Referenzprojekte folgende Anforderungen zu erfüllen:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme, die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abzuwickeln war.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme mit somatischem Schwerpunkt.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
— Im Rahmen des Referenzprojekts wurde durch den Bewerber die Neuinstallation oder Sanierung von Aufzugsanlagen bearbeitet.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
— Das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb realisiert.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 460 ≥ [Betrag gelöscht] EUR brutto.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 440, 450, 460 und 480 ≥ [Betrag gelöscht] EUR brutto.
| max. 5 Punkte interpoliert
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 gemäß § 53 HOAI erbracht.
| max. 5 Punkte anteilig
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2 + 3 sowie 5–8 gemäß § 55 HOAI erbracht.
| max. 5 Punkte anteilig
Folgende Angaben sind neben der Beantwortung der abgefragten Kriterien bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand
— verantwortliche:r Projektleiter:in
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon- und Faxnummer)
— Leistungszeitraum (von – bis)
Die maximal zu erzielende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beträgt 160 Punkte:
— max. 5 Punkte für Gesamtumsatz
— max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl
— je max. 50 Punkte für Referenzprojekte 1–3.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Die Details zur Wertungssystematik sind dem Kriterienkatalog zu entnehmen, der Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 + 4 gemäß § 55 HOAI bzw. § 34 HOAI
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 5–7 gemäß § 55 HOAI bzw. § 34 HOAI
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 55 HOAI bzw. § 34 HOAI
— ggf. Besondere Leistungen gemäß Anlage 15 HOAI bzw. Anlage 10 HOAI
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder Besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV)
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen
10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
1.) Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren von 2018 bis 2022 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswerts (= Kosten der Kgr. 400, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbarer Maßnahmen vorliegen, wobei sich die Vergleichbarkeit auf die Komplexität und das Projektvolumen bezieht.
2.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Die Erbringung der Dienstleistung ist natürlichen Personen vorbehalten, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, die über einen Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur verfügen, der in Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) aufgeführt ist, oder dessen Anerkennung nach Richtlinie 2013/55/EG gewährleistet ist und der Berufsträger durch Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure auch über die Bauvorlageberechtigung verfügt. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter Ziffer II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) und Mitwirken bei der Erstellung eines Verwendungsnachweises in der Lph. 8 sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind vorrangig über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens acht Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis sechs Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist veröffentlicht. Nach Fristablauf eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch beantwortet, wenn sie Defizite oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen aufdecken und insoweit eine sachliche Klarstellung bzw. Korrektur herbeizuführen ist. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der jeweiligen Frist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die jeweilige Frist auch noch innerhalb der vorgenannten sechs Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bewerbergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gemäß Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1–4 GWB wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).