Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Wurmannsquick - Sanitärinstallationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-005-04
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wurmannsquick
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wurmannsquick.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Wurmannsquick - Sanitärinstallationsarbeiten
Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Wurmannsquick - Sanitärinstallationsarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Sanitärinstallationsarbeiten:
90 St. Sanitäre Einrichtungsgegenstände (WC, Urinale, Waschtische) / 21 St. Elektr. Durchlauferhitzer und Warmwasserspeicher / 540 m Abwasserleitung Guss / SML / 35 m Abwasserleitungen PP / HT /
633 m Wasserleitungen Edelstahl-Presssystem einschl. Dämmung / 365 m best. Abwasserleitungen demontieren und entsorgen / 465 m best. Wasserleitungen demontieren und entsorgen / 96 St. best. Einrichtungsgegenstände (WC, Urinale, Waschtische) demontieren und entsorgen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen: — Freistellungsbescheinigung (Finanzamt); — Referenzen (3 St. + Bestätigung Auftraggeber); — Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten 3 Jahre); — Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe; — Handelsregisterauszug (Amtsgericht); — Bescheinigung Berufsgenossenschaft (Beitrag); — Unbedenklichkeitsbescheinigung Steuerprüfer; — Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse; — Auszug aus Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz
Sh. III.1.1. sowie Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Sh. III.1.1. sowie Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Sh. III.1.1. sowie Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Sh. III.1.1. sowie Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.