Neugestaltung der Hofackerstraße Augsburg-Haunstetten, Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen, gem. Paragraph 38 ff und Paragraph 45 ff HOAI 2021, LPH 2-9, bei stufenweiser Beauftragung Referenznummer der Bekanntmachung: 610 22 04 001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung der Hofackerstraße Augsburg-Haunstetten, Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen, gem. Paragraph 38 ff und Paragraph 45 ff HOAI 2021, LPH 2-9, bei stufenweiser Beauftragung
Die Stadt Augsburg plant die Neugestaltung der Hofackerstraße im Stadtteil Haunstetten.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. Paragraph 38 ff und Verkehrsanlagen gem. Paragraph 45 ff HOAI 2021, LPH 2-9, bei stufenweiser Beauftragung mit Realisierungsbereich und Erweiterungsoption des Planungsumgriff. Grundlage des Vorhabens stellt das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie zur Aufwertung der Hofackerstraße in Haunstetten dar. Neben der Schaffung von mehr Aufenthaltsqualität ist das zentrale Ziel die verkehrstechnische Infrastruktur mit umwelttechnischen Eigenschaften zu versehen (Schwammstadt-Prinzip für Bäume).
86179 Augsburg, Hofackerstraße
Die Stadt Augsburg plant die Neugestaltung der Hofackerstraße im Stadtteil Haunstetten.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. Paragraph 38 ff und Verkehrsanlagen gem. Paragraph 45 ff HOAI 2021, LPH 2-9, bei stufenweiser Beauftragung mit Realisierungsbereich und Erweiterungsoption des Planungsumgriff. Eine Zusammenarbeit eines Freianlagenplaner mit einem Verkehrsanlagenplaner ist zwingend erforderlich.
In den ersten beiden Stufen werden die Leistungsphasen 2-3 beauftragt. Über eine jeweils weitere
Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Projektverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen weiterer Leistungsstufen abgeleitet werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Gegebenenfalls werden auch besondere Leistungen beauftragt.
Die Objektplanung Freianlagen wird nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend HOAI 2021 Anlage 11 in die Honorarzone IV, die Objektplanung Verkehrsanlagen entsprechend HOAI 2021 Anlage 13 in die Honorarzone III eingestuft. Als Grundlage der Neugestaltung, sind die Ergebnisse und Ziele der erarbeiteten Machbarkeitsstudie zur Aufwertung der Hofackerstraße bindend.
Der Realisierungsbereich begrenzt sich zunächst auf die im Plan benannten Abschnitte 'Kernbereich' und 'Bereich West 1' (Anlage 5) zwischen Mittelfeldstraße und Landsberger
Straße. Die Erweiterungsoption betrifft den im Plan benannten Abschnitt 'Bereich West 2' (Anlage 5) zwischen Mittelfeldstraße und Postillionstraße. Über eine weitere Beauftragung der Leistungen der Erweiterungsoption entscheidet der Auftraggeber im weiteren Projektverlauf und auf Grundlage der veranschlagten Honorare. Aus der Erweiterungsoption können keine Forderungen abgeleitet werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungen der Erweiterungsoption besteht nicht.
Die Maßnahme wird öffentlich gefördert und erfordert den Nachweis der Verwendung.
Ziele d. Neugestaltung:
Die Hofackerstraße ist ein bedeutender Stadtraum im Stadtteil Haunstetten. Die Umgestaltung des Straßenzugs, die Umverteilung v. Flächen u. die Schaffung v. mehr Aufenthalts- u. Fußgängerqualität sind wesentl. Bausteine zur Aufwertung d. Hofackerstraße (Anlage 8), die auch bei der breit angelegten Beteiligung als ein Hauptanliegen bestätigt wurden. Dadurch soll die Hofackerstraße (auch) künftig ihrer Bedeutung als Stadtteilzentrum sowie als Standort des Handels u. der Dienstleistung, aber auch als Wohnstandort, gerecht werden. Im zentralen Abschnitt (Kernbereich) soll die Straße zu einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich umgestaltet werden und sich im weiteren Verlauf (Bereich West 1/ Bereich West 2) zu einer attraktiven Verbindungsachse mit tlw. urbanen Freiraumqualitäten entwickeln (Anlage 5). Der zentrale Abschnitt u. die Gehwegbereiche sind in Abschnitten besonders zu gestaltende Teilflächen. Fahrbahnverlauf u. Straßenquerschnitt sollen angepasst sowie Höhenanpassungen vorgenommen werden. Neben der Schaffung von mehr Aufenthaltsqualität ist das zentrale Anliegen die verkehrstechnische Infrastruktur mit umwelttechn. Eigenschaften zu versehen (Schwammstadt-Prinzip für Bäume). Durch eine Reihe von Maßnahmen soll die Hofackerstraße zur ersten Klimastraße in Augsburg werden. Entsprechende Kenntnisse in d. Planung u. d. Umsetzung des Schwammstadt-Prinzips für Bäume sind erforderlich. Die besondere Herausforderung besteht auch darin, dass private Freiflächen überplant werden müssen. Ein dialoghafter Prozess mit unterschiedl. Akteuren ist ein integraler Bestandteil d. Planung.
Voraussichtl. Zeitplan:
Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung voraussichtlich im Mai
2023, angestrebter Baubeginn, die Verfügbarkeit der erforderlichen Finanzmittel
vorausgesetzt, ist im Herbst 2025, Fertigstellung der Baumaßnahme ca. im Herbst 2027.
Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (inkl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u. ä.). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann insbesondere dann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat oder eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Angebotssubmission ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1 und 2: LPH 2-3, gem. § 39 und § 47 ff HOAI 2021, (LPH 2: Freianlagen reduziert mit 5%, Verkehrsanlagen komplett zu 19,25%, s. Anlage 8.3)
— Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 39 und § 47 ff HOAI 2021,
— Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 39 und § 47 ff HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 und 2 als eine Stufe beauftragt. Die Leistungsphasen 1 und 4 werden nicht beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Teilnahmeanträge und Honorarangebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister;
c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;
d) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
e) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt;
f) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;
g) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
h) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften;
i) Erklärung Bezug Russland, unterschrieben mit Teilnahmeantrag einzureichen.
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von [Betrag gelöscht] EUR brutto in Summe in den Leistungsbildern Freianlagen- und Verkehrsanlagenplanung;
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Abs. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
s. o.
a) Erklär. d. Bewerb. bzw. d. Bewerb.gemeinsch. über Anzahl d. festangest. techn. Vollzeit- (VZ) Mitarbeiter (MA) u. d. Führungskräfte (FK) (bei 40 h/Woche) in d. letzt. 3 abgeschl. Jahren (2020, 2021, 2022) gem. §46 Abs.3 Nr.8 VgV. Mindestanforder. ist ein jährl. Mittel v. 6 techn. festangest. VZ-MA in Summe in Leistungsbildern Frei- u. Verkehrsanlagenplanung inkl. GF. Freie MA sind wie UnterAN im TN-Antrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklär. bei UA" gem. §47 Abs.1 VgV im TN-Antrag unter Anl.1 ist v. den freien MA auszufüllen;
b) 1) Angabe d. Fachkräfte gem. §46 Abs.3 Nr.2 VgV: Erklär. d. Bewerb. über Berufsqualifik. 1 GF/1 FK gem. §75 VgV: D. Bewerber erfüllt fachl. Anforder., wenn in GF bzw. unter d. FK mind. 1 Pers. berechtigt ist, Berufsbezeichn. „Landschaftsarchitekt (LA)" od. „Dipl.-Ing. Landschaftspflege" od. „Verkehrsanlagenplaner" o. glw. gem. §75 VgV im jeweil. Herkunftsstaat d. Bewerb. (Sitz d. Bewerb.) zu führen u. 2) wenn im Projektteam mind. 1 „LA"/ „Dipl.-Ing. Landschaftspflege" u. 3) wenn im Projektteam mind. 1 „Verkehrsanlagenplaner" o. glw. vorhanden sind. Nachweis: Vorlage v. Abschlussurkunde m. Angabe d. Fachricht. u. Abschlussdatum u. Vorlage v. Eintrag in Arch.-/ Ing.kammer für 1) m. TN-Antrag für 2) + 3) später m. Angebot. Falls im jew. Herkunftsstaat d. Berufsbezeichn. „LA"/„Dipl.-Ing.Landschaftspflege"/ „Verkehrsanlagenplaner" nicht gesetzl. geregelt sein sollte, sind vgl. fachl. Qualif. nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkenn. nach d. Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist;
c) Berufserfahr. d. GF/d. FK im Leist.bild Frei-/Verkehrsanlagenpl. ist jew. durch Vorlage v. aussagekräftigem Lebenslauf nachzuweisen. Mind.anford. 10 Jahre Berufserfahr. f. mind. 1 GF od. mind. 1 FK im Leist.bild Frei-/ Verkehrsanlagenplan. (dieselbe Pers. wie III.1.3)b) 1));
d) Angabe v. 3 Ref. gem. §75 Abs.5 VgV. Für Ref. projekte gelten folg. Mindestanford.: Ref. 1 u. 2 müssen versch. sein. Ref. zeitraum zw. 1.12.2012-30.11.2022, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 5 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Ref. 3 kann zu Ref. 1 od. 2 identisch sein. Ref. zeitraum zw. 1.12.2012 -30.11.2022, die LPH 6 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Nichteinhalt. führt zur Wert. mit 0 Pkt. bei d. betroff. Ref., nicht aber Ausschluss.
Folg. Angaben sind bei Ref. projekt. erforderl.:
— Bezeichn. d. beauftragten Büros bzw. ggf. d. ARGE
— ggf. Benenn. d. UnterAN, ggf. Aufg.verteil. d. ARGE/m. UnterAN
— Projektbezeichn./-beschreib.
— Bauvol. brutto: Ref.1 (anrech. Kosten VA), Ref.2 (KG 500), Ref.3 (KG 500 u. anrech. Kosten VA)
— d. Bewerber beauftragte u. v. ihm vollst. erbrachte LPH
— Ref. 1+3: Neugestalt. innerörtl. Straßenraum m. Zentrumsfunktion
— Ref. 2: innerörtl. Freianlage als Straßenraum od. Stadtplatz m. Zentrumsfunktion
— AG m. AP, Anschr., Tel.Nr.
Zusatzpkt. je Unterkat. nur 1x vergeben. Es genügt, wenn Unterkat. bei 1 Ref. erfüllt ist:
— beide Leist.bilder FA u. VA d. Bewerb. beauftragt u. v. ihm selbst/als ARGE/mit NachUnt. erbr.
— Pl. u. Ausf. unter Berücksicht. des lfd. Betriebs
— Plan. u. Ausf. v. Schwammstadt-Prinzip f. Bäume
— "Koordination d. Gesamtprojekts" als bes. Leist.
— "Erstell. v. Spartenbestandsplan" als bes. Leist.
— "örtl. Bauüberwach." als bes. Leist.
Sonst.: Projektdarst. d. Ref. auf je max. 2 DIN A4-S. od. 1 DIN A3-S., graph. Darstell. (z.B. m. Grundrissen, Ansichten, Fotos ...) u. Beschr. in Textform.
e) AG behält sich vor, Beschein. v. öff./priv. AG über Ausführ. angegeb. Ref. anzufordern. Bewerber, bei d. im Zuge d. Ref.prüf. festgestellt wird, dass Angaben nicht korrekt sind, werden v. d. weiteren Wertung ausgeschlossen.
Als Büroref. wird auch Ref. gewertet, die MA d. Büros in Tätigkeit bei früher. AG erarbeitet wurden, wenn weitgehende ID zw. den Pers., die f. den Ref.auftrag beim früher. Unternehmen zuständig waren, u. MA im neunen Büro besteht.
s. o.
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Die Bewerber müssen das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt 127 (Erklärung Bezug Russland) ausfüllen, unterschreiben und mit dem Teilnahmeantrag einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Ort: München
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland