Holzwerkstofftüren Referenznummer der Bekanntmachung: 22E0681
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Holzwerkstofftüren
Neubau Campus im Olympiapark 2.+3.BA
ca. 66 Stück Holzwerkstofftüren lackiert
ca. 5 Stück Holzwerkstofftüren lackiert als Tapetentür
ca. 281 Stück Holzwerkstofftüren furniert, teilweise mit Oberblende und Seitenteil (Festverglasung)
ca. 2 Stück Festverglasungen
FB 225a wird nicht nachgefordert.
80809 München, Connollystr. 32
ca. 66 Stück Holzwerkstofftüren lackiert
ca. 5 Stück Holzwerkstofftüren lackiert als Tapetentür
ca. 281 Stück Holzwerkstofftüren furniert, teilweise mit Oberblende und Seitenteil (Festverglasung)
ca. 2 Stück Festverglasungen
FB 225a wird nicht nachgefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Holzwerkstoff Innentüren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Birnbach
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84364
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1