Lieferung von mobilen Endgeräten (Notebooks und Tablets) Referenznummer der Bekanntmachung: AB931/51
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von mobilen Endgeräten (Notebooks und Tablets)
Lieferung von insg. 189 St. mobilen Endgeräten mit Zubehör an die Berufsschule Cham
LOS 1 Lieferung von 89 Notebooks u. Eingabestiften
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gemäß LV ist die Lieferung von 89 St. Notebooks mit Zubehör anzubieten (LOS 1)
LOS 2 Lieferung von 100 Tablets mit Zubehör
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von 100 St. Tablets mit Eingabestift und Schutzhülle gemäß LV
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Vordruck L 124 EU (Teil der Ausschreibungsunterlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.