Vergabe Ökostrombezug Penzberg 2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 06030-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Penzberg
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.penzberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Ökostrombezug Penzberg 2023/2024
Belieferung der gemeindlichen Abnahmestellen mit Ökostrom für die Lieferzeiträume 2023/2024
Stadt Penzberg Karlstr. 25 82377 Penzberg
Gegenstand der Ausschreibung war die Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien an Marktlokationen inklusive Netznutzung während des Lieferjahres 2023 und 2024, wobei die durch die Netznutzung anfallenden Kosten hierfür an den Auftraggeber durchgereicht werden konnten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Das vorliegende Verfahren war als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 119 Abs. 5 GWB, § 14 Abs. 4 Nr. 3, 17 VgV und unter Berücksichtigung des "Rundschreibens zur Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine" des BMWK vom 13.04.2022 durchzuführen, da die Auftraggeberin nach Durchführung eines regulären Vergabeverfahrens über einen von ihr beauftragten Dienstleister kein Angebot zur Belieferung erhalten hat und nun kurzfristig zum 01.01.2023 anderweitig die Belieferung mit Strom für ihre Liegenschaften sicherstellen musste.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ökostrom Penzberg
Ort: Murnau am Staffelsee
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ6EGN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggebergemeinschaft nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebergemeinschaft, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html