Neue Kassenmodule für LOTTO Bayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2021SJU000006
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neue Kassenmodule für LOTTO Bayern
Lieferung von vom Auftragnehmer zu produzierenden Kassenmodulen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neue Kassenmodule für LOTTO Bayern
Ort: Innsbruck
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bekanntgabe des genauen Auftragswerts unterbleibt, da dieser Teil der Geschäftsgeheimnisse ist und dies die Angebotslage weiterer Vergabeverfahren beeinträchtigen könnte.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Im Zuge der Ausbreitung der neuen LOTTO-Terminals ab dem 2. Quartal 2022 in den ca. 3.500 bayerischen LOTTO Annahmestellen des Auftraggebers (Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung) sollen die bisherigen Kassenmodule ausgetauscht und durch vom künftigen Auftragnehmer herzustellende und zu liefernde Kassenmodule ersetzt werden.
Ort: Innsbruck
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Land: Österreich
Einlagerung der Kassenmodule für mindestens ein Jahr beim Hersteller
Der genaue Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39 Abs. 6 VgV) sondern mittels des Prozentsatzes ausgewiesen.
Die Änderung ist erforderlich geworden, da die Auslieferung der Kassenmodule an die Auslieferung von Terminals gekoppelt ist und sich die Auslieferung der Terminals extrem verzögert. Diesen Umstand konnten wir im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen. Der Gesamtcharakter des Auftrags (Werklieferungsvertrag) verändert sich ebenfalls nicht, da eine Lagerung eine typische Nebenleistung solcher Verträge ist und hier auch preislich nur einen kleinen Teil der Gesamtvergütung ausmacht.