Bew. MT Geräte, Fluidmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: FOE-620-5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bew. MT Geräte, Fluidmanagement
43x Infusionspumpen
84x Spritzenpumpen
2x Spritzenpumpen, TIVA
7x Bettenplätze Dockingstation
Forchheim
43x Infusionspumpen
84x Spritzenpumpen
2x Spritzenpumpen, TIVA
7x Bettenplätze Dockingstation
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Auf dem Markt existieren zwar verschiedene Anbieter für Infusionspumpen. Im Klinikum Forchheim sind aber zum jetzigen Stand bereits über einhundert Geräte der Firma Becton Dickinson im Gebrauch. In den betreffenden Abteilungen werden diese aus dem Bestand übernommen und mit Neuanschaffungen neuerer Generation ergänzt.
Spritzen- und Infusionspumpen dienen zur Versorgung der Patienten, dabei ist zu beachten, dass die ordnungsgemäße Handhabung der Geräte von den Nutzern von großer Bedeutung ist, um Bedienungsfehler zu vermeiden. Verschiedene Bedienoberflächen und Bedienung der Software können zweckwidrig sein. Insbesondere bei der hohen Anzahl der Geräte verteilt auf die betreffenden fünf verschiedene Funktionsbereiche des Klinikums Forchheim. Aus diesem Grund sollen einheitliche Gerätetypen vorgehalten werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland