Sanierung / Umnutzung Anwesen Obere Sandstraße 20 in Bamberg zum Kulturhaus - Planerauswahlverfahren Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 001-07950-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt.bamberg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.tender24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung / Umnutzung Anwesen Obere Sandstraße 20 in Bamberg zum Kulturhaus - Planerauswahlverfahren Objektplanung
Objektplanung Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021 § 34 Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9
Bamberg
Der Gebäudebestand "Obere Sandstraße 20" befindet sich im sog. Sandgebiet, am Fuße des Dombergs inmitten der historischen Altstadt von Bamberg. Das Gesamtareal misst 12,50x58 m und spannt sich von der Sandstraße im Südwesten bis hin zum Sandbad im Nord-Osten. Im Wesentlichen besteht der Gebäudekomplex aus vier, nacheinander entstandenen Hauptbaukörpern, genannt Bauteil A, C und D - sowie der Innenhofbebauung zwischen Bauteil A und C gelegen, genannt Bauteil B.
Im Jahr 2019 mussten die Gebäude aufgrund schwerwiegender statischer Probleme geschlossen und statisch notgesichert werden. Das leerstehenden Gebäude sollen instandgesetzt und darin neue Nutzungen zugeführt werden. Hierbei ist angedacht das Anwesen in großen Teilen in ein Kulturhaus zu verwandeln. Die frühere Clubnutzung soll im Untergeschoss wiederbelebt werden. Eine Gastronomie und ein multifunktionaler Veranstaltungssaal sowie Wohnen und Büroflächen sollen im Gebäudeensemble untergebracht werden.
Ziel der Generalsanierung ist die Instandsetzung der Gebäude sowie eine Erneuerung/Instandsetzung der Gebäudestatik.
Wichtige planungsrelevante Themen für alle Nutzungseinheiten sind:
-Erschließung
-Barrierefreiheit
-Brandschutzaspekte
-Gaststättenverordnung
-Bauordnungsrechtliche- und denkmalpflegerische Vorgaben
-Schallemissionen
-Stellplätze
Bei dem bisher genannten Raumprogramm handelt es sich um eine erste Vorgabe. Weitere Varianten hinsichtlich Raumaufteilung sind denkbar.
Das Ensemble befindet sich im Herzen der Bamberger Innenstadt. Besonderes Augenmerk ist auf die Baulogistik und Öffentlichkeitsarbeit zu legen.
Bei der Maßnahme handelt es sich um ein hochrangiges Förderprojekt.
Zeitplan:
2022/23: Ausschreibung der Hauptplaner und Fachplaner, Voruntersuchungen und erste Leistungsphasen
2023/2024: Werkplanung und Ausschreibung
2024-2026:Bauzeit
2027: Schlussrechnungen und Verwendungsnachweis
Kosten:
Das Gesamtprojektvolumen beläuft sich auf 8.856.168 € brutto.
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: max. 50 von 500 Punkten
B) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: max. 150 von 500 Punkten
C) Fachliche Eignung - Referenzen: max. 300 von 500 Punkten
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Wertungsmatrix.
Hinweis Losverfahren: Die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber beträgt 5. Erfüllen nach § 75 (6) mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51 gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der
Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens zehn Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist
ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindestvorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Bewerbungen sind ausschließlich über die Verwendung des Bewerbungsbogens zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Rechtslage (zwingende Ausschlussgründe)
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (strafrechtliche Verurteilung)
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (Insolvenz)
4) Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV vorliegt
5) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegt
6) Eigenerklärung, dass keine Zugehörigkeit zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der
Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen vorliegt (s. gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
7) Eigenerklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift
genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören (s. gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
8) Eigenerklärung, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als
10 % des Auftragswerts entfällt (s. gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV)
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird für Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige
Schäden mind. 3,0 Mio. EUR. Dies hat durch eine für das Objekt geeignete Berufshaftpflicht zu erfolgen. Im Bewerbungsverfahren kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche Erklärung der Versicherung vorlegen, in der die Versicherungsabsicht für o. a. Leistungen für den Auftragsfall bestätigt wird. Bei Bietergemeinschaften ist eine Zusammenrechnung der Versicherungssummen der beteiligten Mitglieder möglich. Liegt diese nicht vor, ist die
Bewerbung auszuschließen (Ausschlusskriterium).
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (gem. §§ 44, 75 VgV)
1) Eigenerklärung, dass eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist
2) Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekts vorliegt (Projektleitung)
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV)
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021)
(unter [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 10 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 20 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 30 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 40 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 50 Punkte
alle Angaben in EUR netto
B) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (gem. § 46 VgV)
1) Erklärung über die Berufserfahrung der Projektleitung
Angabe der Berufserfahrung in Jahren als "Architekt" (max. 50 Punkte möglich)
< 3 = 0 Punkte
>= 3 = 20 Punkte
>= 5 = 30 Punkte
>= 8 = 40 Punkte
>= 10 = 50 Punkte
2) Erklärung über die Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung
Angabe der Berufserfahrung in Jahren (max. 50 Punkte möglich)
< 2 = 0 Punkte
= 2 = 20 Punkte
= 3 = 30 Punkte
= 4 = 40 Punkte
>= 5 = 50 Punkte
3) Auflistung/Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) (max. 50 Punkte möglich)
< 2 = 0 Punkte
= 2 = 20 Punkte
= 3 = 30 Punkte
= 4 = 40 Punkte
>= 5 = 50 Punkte
C) Fachliche Eignung - Referenzen (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 und § 75 Abs. 5 VgV)
Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 3 (je Referenz max. 100 Punkte)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Mindestanforderungen (je Referenz 50 Punkte)
1. Objektplanung § 34 i.V. mit Anl. 10 HOAI, LPH 2-8 vollständig erbracht
2. Mindesthonorarzone III oder höher
3. Projektfertigstellung mit Inbetriebnahme innerhalb der letzten 7 Jahre (nach 01.01.2016)
REFERENZ 1:
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in EUR netto) (je Referenz max. 20 Punkte):
< 2,00 Mio. € netto = 0 Punkte
>= 2,00 Mio. € netto = 4 Punkte
>= 2,25 Mio. € netto = 8 Punkte
>= 2,50 Mio. € netto = 12 Punkte
>= 2,75 Mio. € netto = 16 Punkte
>= 3,00 Mio. € netto = 20 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 30 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 2 Zusatzpunkte
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 3 Zusatzpunkte
-Angabe, ob öffentlicher Auftraggeber im Sinne § 98 GWB = 3 Zusatzpunkte
-Bauen im Bestand unter Berücksichtigung von historischer Bausubstanz (Denkmalschutz) = 6 Zusatzpunkte
-eingetragenes Denkmal = 6 Zusatzpunkte
-Bauen unter den Bedingungen eines beengten Baufeldes = 6 Zusatzpunkte
-mind. eine vergleichbare Nutzung (Gastronomie, Veranstaltungssaal, Wohnen oder Büro) = 4 Zusatzpunkte
REFERENZ 2:
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in EUR netto) (je Referenz max. 20 Punkte):
< 2,00 Mio. € netto = 0 Punkte
>= 2,00 Mio. € netto = 4 Punkte
>= 2,25 Mio. € netto = 8 Punkte
>= 2,50 Mio. € netto = 12 Punkte
>= 2,75 Mio. € netto = 16 Punkte
>= 3,00 Mio. € netto = 20 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 30 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 2 Zusatzpunkte
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 3 Zusatzpunkte
-Angabe, ob öffentlicher Auftraggeber im Sinne § 98 GWB = 3 Zusatzpunkte
-Bauen im Bestand unter Berücksichtigung von historischer Bausubstanz (Denkmalschutz) = 9 Zusatzpunkte
-Bauen unter den Bedingungen eines beengten Baufeldes = 9 Zusatzpunkte
-mind. eine vergleichbare Nutzung (Gastronomie, Veranstaltungssaal, Wohnen oder Büro) = 4 Zusatzpunkte
REFERENZ 3:
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in EUR netto) (je Referenz max. 20 Punkte):
< 2,00 Mio. € netto = 0 Punkte
>= 2,00 Mio. € netto = 4 Punkte
>= 2,25 Mio. € netto = 8 Punkte
>= 2,50 Mio. € netto = 12 Punkte
>= 2,75 Mio. € netto = 16 Punkte
>= 3,00 Mio. € netto = 20 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 30 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 2 Zusatzpunkte
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 4 Zusatzpunkte
-Angabe, ob öffentlicher Auftraggeber im Sinne § 98 GWB = 4 Zusatzpunkte
-Bauen im Bestand = 10 Zusatzpunkte
-mind. eine vergleichbare Nutzung (Gastronomie, Veranstaltungssaal, Wohnen oder Büro) =10 Zusatzpunkte
Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/ Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln
entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig
sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu
unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen,
Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der
Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform www.tender24.de
einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht
eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen
werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen
ausschließlich in schriftlicher Form über die Vergabeplattform
www.tender24.de zu richten.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim
Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nichtdeutschsprachige
Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung
beizulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu
machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EUAmtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig:
Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).