Erneuerung 110 kV SK143 Nürnberg Projetteil 3 Referenznummer der Bekanntmachung: PT3 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.n-ergie-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung 110 kV SK143 Nürnberg Projetteil 3
Im Stadtgebiet Nürnberg wird in den kommenden Jahren die 110 kV Streckenleitung SK143 erneuert. Die Gesamtmaßnahme mit einer Länge von ca. 4200 m gliedert sich in mehrere Projektteile bzw. Baulose, deren Abarbeitung sich über mehrere Jahre erstreckt. Diese Ausschreibung beinhaltet den Projetteil 3 mit 2 Baulosen für die Ausführung in 2023. Leistungen: Tiefbauarbeiten und Verlegung von Hochspannungskabelrohren in offener Bauweise, Mitverlegen von Rohrzügen. Rückbau sowie Sichern von bestehenden 110kV-Ölkabelsystemen. Die Wiederverfüllung der Baugräben und -gruben wird mittels Flüssigbodentechnik ausgeführt (Einsatz von Flüssigboden).
Baulos 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Tiefbauarbeiten und Verlegung von Hochspannungskabelrohren sowie Rohrzügen in offener Bauweise, Trassenlänge ca. 440 m.Gliederung in 2 Bauabschnitte:Bauabschnitt 1: Länge ca. 240 mBauabschnitt 2: Länge ca. 200 mGeplanter Materialbedarf (Medium):2 x Leerrohrsystem PP-HM PP-HM 3x d200x7,7, 6 Rohre à 440 m Länge,Lieferung inkl. Rohrbögen, Rohrmuffen, Verschlussdeckel1 x Halbschalenrohr PVC d200x3,9, 1 Rohr à 380 m LängeLieferung inkl. VerbindungenAbstandshalter PE-HD für Rohre 6 x d200 und 2 x d110, 290 StückLieferung nach Vorgabe Zeichnung 1Abstandshalter PE-HD für Rohre 3 x d200 und 1 x d110, 30 StückLieferung nach Vorgabe Zeichnung 22 x Rohrzug PVC d110x3,2, 2 Rohre à 440 m LängeÜbersicht Rückbaumengen:110 kV-Hochspannungskabel 3x1x800 mm² Al, 380 m Länge, Entsorgung durch AG1 x Fernmeldemassekabel 12x2x0,8 mm², 380 m Länge, Entsorgung durch AG
Baulos 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Tiefbauarbeiten und Verlegung von Hochspannungskabelrohren sowie Rohrzügen in offener Bauweise, Trassenlänge 560 m.Gliederung in 2 Bauabschnitte:Bauabschnitt 1: Länge ca. 270 mBauabschnitt 2: Länge ca. 290 mGeplanter Materialbedarf (Medium):2 x Leerrohrsystem PP-HM 3x d200x7,7, 6 Rohre à 560 m LängeLieferung inkl. Rohrbögen, Rohrmuffen, Verschlussdeckel1 x Halbschalenrohr PVC d200x3,9, 1 Rohr à 300 m LängeLieferung inkl. VerbindungenAbstandshalter PE-HD für Rohre 6 x d200 und 2 x d110, 375 StückLieferung nach Vorgabe Zeichnung 1Abstandshalter PE-HD für Rohre 3 x d200 und 1 x d110, 30 StückLieferung nach Vorgabe Zeichnung 22 x Rohrzug PVC d110 x 3,2, 2 Rohre à 560 m Länge2 x Rohrzug PVC d110 für Mitverleger, 2 Rohre à 290 m LängeMateriallieferung durch TelekomÜbersicht Rückbaumengen:110 kV-Hochspannungskabel 3x1x800 mm² Al, 300 m Länge, Entsorgung durch AG1 x Fernmeldemassekabel 12x2x0,8 mm², 340 m Länge, Entsorgung durch AG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baulos 1
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baulos 2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.