Ausschreibung Wärmecontracting
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ilmmünster
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85304
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilmmuenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.roedl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Wärmecontracting
Das Wärmeversorgungsunternehmen errichtet und betreibt in der zu errichtenden Heizzent-
rale nahe der Anschrift Rieder Feld 29 eine mit Holzhackschnitzeln betriebene Wärmeerzeu-
gungsanlage mit der der Kunde, die Gemeinde Ilmmünster mit Wärme beliefert wird. Der
Kunde plant, das Baugebiet „Rieder Feld“mit 30 Parzellen durch ein Nahwärmenetz zu er-
schließen und die Wärme an die Grundstückseigentümer weiter zu liefern. Dabei wird das
Nahwärmenetz durch die Gemeinde selbst errichtet und betrieben. Die in diesem Vertrag be-
schriebene Wärmelieferung erfolgt allein zwischen dem Wärmeversorgungsunternehmen und
der Gemeinde Ilmmünster.
vgl. II.1.4) Kurze Beschreibung
Wird der Vertrag nicht von einer der beiden Seiten mit einer Frist von neun
Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt, so gilt eine Verlängerung jeweils um
weitere fünf Jahre als stillschweigend vereinbart.
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten
III bis V aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eig-
nungskriterien werden –soweit die in Abschnitt V genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu verge-
benden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich
zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewer-
ber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über (1.1) den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre und (1.2) den Umsatz für die letzten drei Geschäftsjahre bezüglich des Geschäftsfeldes Bau und Betrieb von Biomasseanlagen.
2. Eigenerklärung über die jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter im Bereich Bau- und Betrieb von Biomasseheizanlagen in den letzten drei Geschäftsjahren.
3. Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher im Wesentlichen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren erbrachten Leistungen, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist, c) Leistungen und d) Leistungserbringer.
Die Referenz 1 (Mindestreferenz 1) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestan-
forderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestre-
ferenz 1 muss a) jeweils mindestens den Namen des referenzierten Auftragge-
bers nachweisen, b) die Mindestreferenz 1 muss jeweils mindestens auf einen
Erbringungszeitraum der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist bezo-
gen sein, c) die Mindestreferenz 1 muss vergleichbar mit der ausgeschriebenen
Leistung für den Bereich Bau und Betrieb von Biomasseanlagen sein und es
müssen Angaben erfolgen bzgl: aa) Anzahl der Anschlussnehmer im referenzier-
ten Gebiet, bb) Verwendetes Heizmaterial, cc) Vorhalten eines Bereitschafts-
dienstes sowie dd) Planung und Bau von Biomassenanlagen (größer 50 KW) d)
die Mindestreferenz 1 muss mindestens auf den Bewerber, die Bewerbergemein-
schaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungs-
leihe, bezogen sein.
Die Referenz 1 (Mindestreferenz 1) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestan-
forderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Referenz 1 (Min-
destreferenz 1) wird –soweit kein Ausschluss erfolgt –hinsichtlich der ihnen
zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit
einem Punktesystem bewertet.
Der Bieter erklärt, dass er alle Voraussetzungen zur Übernahme der Ver-
tragsverpflichtungen erfüllt. Die Erstellung seines endgültigen Angebotes er-
folgt unter Berücksichtigung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Vor-
schriften. Der Bieter erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für
ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern,
Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutz-
rechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des
Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem
Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegeset-
zes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach
§ 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlas-
sungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistung
verbindlich vorgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung dieses Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“elektro-
nisch in Textform nach § 126b BGB auf dem elektronischen Vergabeportal beim Auftraggeber bis spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge einzu-
reichen.
2. Sämtliche im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den
Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvoll-
ständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist
vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
3. Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1).
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Teilnahmefor-mular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist auf Seite 8 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken.
4. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftrag-
nehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen (vgl. Abschnitt II Ziffer 2 und Ziffer 4) und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. Abschnitt II Ziffer 4) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Teilnahme-
formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem
Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 8 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu
vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
vgl. Ziffer I. 5 zur Eignungsleihe
vgl. Ziffer I. 6 zur Selbstreinigun
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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