Beschaffung eines Sperrmüllsammelfahrzeuges für die Bamberger Service Betriebe (BSB) Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-BSB-030/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Sperrmüllsammelfahrzeuges für die Bamberger Service Betriebe (BSB)
Beschaffung eines Sperrmüllsammelfahrzeuges für die Bamberger Service Betriebe (BSB)
Sperrmüllsammelfahrzeug
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschaffung eines Sperrmüllsammelfahrzeuges für die Bamberger Service Betriebe (BSB) Los 1: LKW-Fahrgestell3-achsiges Niederflur-Fahrgestell, ca. 26.000 kg Gesamtgewicht
Sperrmüllsammelfahrzeug
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschaffung eines Sperrmüllsammelfahrzeuges für die Bamberger Service Betriebe (BSB) Los 2: MüllsammelpressaufbauHecklader mit ca. 22 to Fassungsvermögen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sperrmüllsammelfahrzeug
Ort: Kulmbach
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95326
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sperrmüllsammelfahrzeug
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55130
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.