Lieferung von zwei baugleichen Löschfahrzeugen LF20KatS für Gemeinde Hösbach und Stadt Arnstein Referenznummer der Bekanntmachung: 2xLF20KatS Hösbach-Arnstein
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hösbach
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63768
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei baugleichen Löschfahrzeugen LF20KatS für Gemeinde Hösbach und Stadt Arnstein
Lieferung von zwei baugleichen Löschfahrzeugen LF20KatS nach DIN 14530-8 für die Gemeinde Hösbach und die Stadt Arnstein in zwei Losen
Los 1 - Zwei Fahrgestelle mit Auf- und Ausbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von zwei baugleichen Löschgruppenfahrzeugen LF20 KatS nach DIN 14530-8
Los 2 - Zwei Beladungen für LF20 KatS
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von zwei Beladungen für zwei Löschgruppenfahrzeuge LF20 KatS
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Zwei Fahrgestelle mit Auf- und Ausbau
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Zwei Beladungen für LF20 KatS
Ort: Giengen/Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.