Rahmenvertrag Anzeigenagentur Referenznummer der Bekanntmachung: 2266/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Adresse des Beschafferprofils: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Anzeigenagentur
Rahmenvertrag Anzeigenagentur
München Klinik gGmbH Thalkirchner Straße 48 80337 München
Die München Klinik gGmbH benötigt für die Ausschreibung von Stellenanzeigen einen externen Dienstleister, der für die Planung, Beratung, Gestaltung und Durchführung von Online- und Offline-Anzeigen zuständig sein soll. Die Erstellung von Anzeigenpaketen soll für verschiedene Bereiche erfolgen.
Die München Klinik gGmbH legt Wert auf eine qualitativ ansprechende Darstellung von Anzeigen bei den vorgegebenen Stellenbörsen (siehe Punkt II.2.4. der Bekanntmachung), und einer schnellen Reaktionsfähigkeit des zukünftigen Auftragnehmers.
Der zukünftige Auftragnehmer soll sich durch ein 360 Grad Recruiting auszeichnen. Das 360 Grad Recruiting soll insbesondere die aktive Unterstützung in der Personalsuche durch Active Sourcing und Executive Search, die Unterstützung bei der Entwicklung kreativer Kampagnen und Texte sowie die strategische Mediaplanung inkl. zielgruppenoptimierter Veröffentlichung von Stellenanzeigen über Online- und Social Media Portale umfassen. Hinzu kommt die Veröffentlichung über Plakatflächen und in Bereichen des öffentlichen Lebens durch fundiertes Wissen in Out of Home, Programmatic, Radio, etc.
Ziel der Ausschreibung ist es insbesondere den internen Arbeitsaufwand (sowohl Recruiting als auch Einkauf) zu reduzieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karben
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61184
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.personalwerk.de/start/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
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B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YL56EAE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
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3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.