AHP Wiesenweihe 2023 bis 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000594
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
AHP Wiesenweihe 2023 bis 2024
Fortführung des Artenhilfsprogramm Wiesenweihe 2023 bis 2024
Artenhilfsprogramm (AHP) Wiesenweihe, Fortführung der AHP in den Jahren 2023 bis 2024
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Auftrag kann nur vom Landesbund für Vogelschutz Bayern e. V. (LBV) erbracht werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2, Buchst. b) VgV).
Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung ist nicht gegeben und der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter (§14 Abs. 6 VgV).
Für die beabsichtigte Vergabe ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer über langjährige Erfahrung und Orts- bzw. Fachkenntnisse im landesweiten Wiesenweihen-Schutz und in landesweiten Kartierungen verfügt. Dazu wird ein umfangreiches Netzwerk an ehrenamtlichen Mitarbeitern benötigt, die flächendeckend über ganz Bayern und insbesondere in den Verbreitungsschwerpunkten der Wiesenweihe (Mainfranken, Nördlinger Ries, Niederbayern und Oberpfalz) zur Verfügung stehen.
Letztere müssen über eine sehr gute Wiesenweihen- und Ortskenntnis verfügen. Außerdem müssen Sie als Vermittler notwendiger Schutzmaßnahmen für die betroffenen Landwirte und die zuständigen unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern gleichermaßen Vertrauensperson sein. Dies ist nur möglich, wenn ornithologischer Sachverstand, Vertrautheit in die Örtlichkeit und landwirtschaftliches Einfühlungsvermögen in hoher Konstanz vorhanden ist und vertrauensvoll und verständlich kommuniziert werden kann. Ein Vertrauensbruch würde bei den meisten Landwirten zum Beenden der Mitarbeit und damit zwangsweise meist zum Tod der noch nicht flugfähigen Wiesenweihen-Jungvögel beim Dreschen der Getreidefelder führen. Das bayerische AHP Wiesenweihe existiert seit 21 Jahren. Nur über einen solchen langen Zeitraum ist es möglich, das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten aufzubauen. Insgesamt sind bis zu 230 Brutpaare mit bis zu über 600 Jungvögel in Bayern zu betreuen. Das bedeutet für die teilnehmenden Ehrenamtler, dass mit Ankunft der Wiesenweihen aus den westafrikanischen Überwinterungsgebieten (Ermitteln des Neststandortes) bis zum Flügge werden der Jungvögel (Freigabe der Neststandorte mit den Getreide-Restflächen zum Dreschen durch die Landwirte) meist ihre gesamte Freizeit (inkl. Urlaub) investieren müssen.
Für dieses Projekt ist der Landesbund für Vogelschutz e.V. mit seinen derzeit ca. 100.000 Mitgliedern im Sinne der genannten Voraussetzungen in besonderem Maße qualifiziert. Nur er verfügt über ein über Jahrzehnte aufgebautes landesweites Netz an ehrenamtlichen Ornithologen und über ein langjährig entwickeltes Vertrauensverhältnis zu den Landwirten in den Wiesenweihen-Verbreitungsgebieten. Der Aufbau eines vergleichbaren Netzwerkes ist für einen anderen AN nicht möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AHP Wiesenweihe 2023 bis 2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hilpoltstein
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 91161
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Vertragsschluss erfolgte erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung einer freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Unwirksamkeit dieses Auftrages konnte gem. § 135 Absatz 3 GWB nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 10 Kalendertagen (gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung) geltend gemacht werden.
Im Übrigen wird auf §§ 160 ff GWB verwiesen.