JLV Netzarbeiten südlich d. Donau GW 1, FW 601 - Tiefbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 841800
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sw-i.de
Abschnitt II: Gegenstand
JLV Netzarbeiten südlich d. Donau GW 1, FW 601 - Tiefbauarbeiten
JLV Netzarbeiten südlich d. Donau:
Die Leistung umfasst die Tiefbauarbeiten für Gas/Wasser/Fernwärme
im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH.
Der vorliegende Rahmen dient dazu eine
Vertragsgrundlage zu schaffen, um eine schnelle und reibungslose Ausführung der Projekte zu gewährleisten.
Los 1 - Tiefbau für Gas/Wasser/Fernwärme
LV Netzarbeiten südlich d. Donau Los 1 - Tiefbau für Gas/Wasser/Fernwärme
Ingolstadt
Die Leistung umfassen die Tiefbauarbeiten für Gas- Wasser- Fernwärme Verlegungen (Neubau
oder Sanierung) im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Ingolstadt.
Der vorliegende Rahmen dient dazu eine Vertragsgrundlage zu schaffen, um eine schnelle
und reibungslose Ausführung des Projektes zu gewährleisten.
Die Tiefbau- und Rohrbauarbeiten sind in den einzelnen LV - Positionen ausgewiesen.
Die Abrechnung erfolgt, wenn nicht anders ausgewiesen, über den Meterpreis.
Materialien und Bauteile:
Wenn in den Leistungspositionen nicht anderes erwähnt ist, wird das Material für den
Rohrleitungsbau vom AG ab Lagerplatz des Versorgungsunternehmens (Ringlerstraße 28 in
85057 Ingolstadt) zur Verfügung gestellt. Der AN hat diese Material auf die Baustelle zu
transportieren. Die Kosten des Rohrtransportes sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Archäologische Begleitung :
Sowohl die archäologische Begleitung einer Baumaßnahme als auch die Überwachung der
Tiefbauarbeiten durch eine Baggeraufsicht gemäß dem Sprengstoffgesetz werden durch den
AG beauftragt. Der AN hat diese Arbeiten zu koordinieren und den Anordnungen Folge zu
leisten. Stillstandszeiten, die dem AN durch Begleitarbeiten entstehen, werden ohne
schriftliche Zustimmung des AG nicht vergütet (siehe Stundenlohnarbeiten).
Der AN hat seine Arbeiten so zu koordinieren, dass keine Stillstandszeiten anfallen.
Koordination der Bautrupps:
Die Einteilung der Bautrupps zum reibungslosen Übergang zwischen den Maßnahmen erfolgt
über einen Koordinationsplan und obliegt dem AN in Absprache mit dem AG.
Zusätzlich findet wöchentlich ein Jour-Fix statt, der nicht gesondert vergütet wird. Die
besprochenen Inhalte und getroffenen Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten und
dienen weiterhin als Arbeitsgrundlage. Zu diesem Jour-Fix ist ein deutschsprachiger Bauleiter
zur Teilnahme zu benennen.
Dem AN wird Zugang zu einer Online-Plattform gewährt wo alle erforderlichen Baudokumente
zur Ausführung sowie Dokumentationsvorlagen zur Verfügung gestellt werden können.
Die Koordinierung der Montagearbeiten entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt erfolgt
durch den AN.
Verkehrssicherung:
Der Auftragnehmer hat die alleinige Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle und haftet für
alle Schäden, die durch Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht entstehen. Er übernimmt
insoweit auch die Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers und haftet im Verhältnis zum
Auftraggeber gegenüber Dritten allein. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen
Ansprüchen Dritter wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht frei, soweit der
Auftragnehmer die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verschuldet oder zu vertreten
hat.
Durch den AN verursachte Verschmutzungen der Zufahrtsstraßen und Wege sind auf Kosten
des AN zu bereinigen.
Stundenlohnarbeiten:
Nach § 15 Nr. 3 S. 1 VOB/B muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Ausführung von
Stundenlohnarbeiten vor deren Beginn anzeigen, damit der Auftraggeber die für ihn gebotene
Kontrolle ausüben kann. Nach § 15 Nr. 3 S. 2 VOB/B hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber
über geleistete Arbeitsstunden und den dabei erforderlichen, besonders zu vergütenden
Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, Vorhaltung von Einrichtung, Geräten usw.
Stundenlohnzettel einzureichen, und zwar, wenn nichts anderes vereinbart ist, je nach
Verkehrssitte werktäglich. Nacht- und Samstagsarbeiten werden nur auf Anweisung durch den
AG ausgeführt. Verrechnet wird die erbrachte Bauleistung.
Koordinierung der Vermessungsarbeiten:
Der AN hat die Vermessungsarbeiten zu koordinieren. Der Vermesser steht im
Auftragsverhältnis zu den Stadtwerken Ingolstadt. Die Vermessungsarbeiten erfolgen immer
am offenen Graben. Der Koordinierungsaufwand ist in die EP einzurechnen und wird nicht
gesondert vergütet.
Bautagebuch:
Das Bautagebuch ist zeitnah, d. h. täglich zu führen und mit Datum und Unterschrift zu
versehen. Dabei sollten die nachfolgend aufgeführten Aufzeichnungsanforderungen
Berücksichtigung finden. Regelmäßige Angaben als Angaben, Meldungen und Berichte zu
Tatsachen, die hinsichtlich der Vergütung, der Ausführungsart oder der Ausführungszeit von
Bedeutung und daher immer zu erfassen sind:
• Bezeichnung der Baumaßnahme bzw. der Bauunterhaltungsarbeiten,
• Beginn und Fertigstellung der einzelnen Bauarbeiten,
• Besondere Vorkommnisse auf der Baustelle
• Dokumentation der Leistungen, die durch den Baufortschritt verdeckt werden.
Das geführte Bautagebuch ist dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben.
Personalstärke Tiefbau/ Maschinenpark:
5 Bautrupps sind zu stellen
Ausstattung einer Baukolonne mit:
Mobilbagger > 10 t, LKW
LKW 7,5 t, bei Bedarf LKW > 7,5 t
Kompressor
Mannschaftstransporter
Lader
Zusatzgeräte:
Der Einsatz von zusätzlichen Maschinen wie z. B. der Saugbagger, Kranwagen, Rohrhänger,
Fugenschneider, Verdichtungsgeräte ist mit der Anwendung der Einheitspositionen
Schachtung, Verfüllung bzw. Materialtransport abgegolten.
Ausschließlich auf Anweisung des AG erfolgt der Einsatz des Saugbaggers. Liegt diese vor,
wird der Einsatz des Saugbaggers nach Stundeneinsatz abgerechnet. Schachtungsleistungen
sind damit abgegolten.
Dokumentation:
Wichtige Hinweise zur Kalkulation - Abrechnung:
Die gemeinsame Feststellung der erbrachten Bauleistungen (gemeinsames Aufmaß) hat am
offenen Graben zu erfolgen. Der AN hat diese Termine zu koordinieren und zu dokumentieren.
Die Baugruben für Einbindearbeiten werden nach lichten Profilen (siehe LV-Positionen)
abgerechnet. Bei den Profilen wird Handschachtung generell nicht gesondert vergütet.
Erschwerniszuschläge werden über das Freilegen und Sichern von in Betrieb befindliche
Versorgungsleitungen (Leitungs- und Kabelsicherung) gewährt. Wenn Schalung oder
Teilverbau erforderlich ist, ist der hierfür erforderliche Mehraufwand in den Einheitspreisen
der Profile einzurechnen (LV-Text).
Für die Sicherung der Gestänge/Entlüftungen/Hydranten etc. ist die Tiefbaufirma
verantwortlich und hat dies in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Vor den
Asphaltierarbeiten hat die Tiefbaufirma die Schiebergestänge fachgerecht höhenmäßig
anzupassen und die Straßenkappe zu setzen. Diese Leistung ist in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Die Leistungsposition Straßenkappen für Hydranten, Absperrschieber und Entlüftungen setzen
wird gesondert vergütet. Von der zusätzlichen Vergütung sind Straßenkappen für die
Hausanschlüsse Gas/ Wasser und Fernwärme ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]