Rathausneubau und Umbau, Modernisierung Schlossgebäude Herzogenaurach: Medientechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 030
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE257
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herzogenaurach
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 91074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathausneubau und Umbau, Modernisierung Schlossgebäude Herzogenaurach: Medientechnik
Die Stadt Herzogenaurach beabsichtigt den Neubau des Rathauses im Stadtzentrum von Herzogenaurach, in Form eines Neubaus als Anbau / Ergänzungsbau und den Umbau / die Modernisierung eines denkmalgeschützten Schlossgebäudes. Neubau und Schloss sollen ein räumlich zusammenhängendes Ensemble bilden.
Das Gewerk “Multimedia“ beinhaltet die Errichtung einer Multimediaanlage im großen Ratssaal des Neubaus.
Die Multimedia Anlage wird durch den Nutzer über ein kabelloses Touchpanel gesteuert.
Über das Touchpanel können u.a. die Leinwände, die Beamer, die Beleuchtung, die Verschattungsanlage und die Auswahl der Audio- und Videoquellen durch den Benutzer komfortabel gesteuert werden.
Herzogenaurach
Auszug Großmengen wesentlicher Bauteile
• Lautsprecher 15 Stück
• Beamer 2 Stück
• Leinwände 2 Stück
• Beschallungsanlage und Video auf DANTE Technologie 1 Stück
• Multimediasteuerung über Touchpanel 1 Stück
• Datenverteiler für Multimediakomponenten 1 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rathausneubau und Umbau, Modernisierung Schlossgebäude Herzogenaurach: Medientechnik
Ort: Kammerstein
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Auf § 160 GWB und die darin enthaltenen Fristangaben wird ausdrücklich hingewiesen. § 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de