VgV Technische Gebäudeausrüstung HLS
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Postleitzahl: 92259
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://neukirchen-bei-sulzbach-rosenberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Technische Gebäudeausrüstung HLS
Der Schulverband Neukirchen-Etzelwang plant den Neubau einer Grundschule mit bis zu 9 Klassen in 92259
Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg. Neben dem Neubau der Grundschule ist eine Mehrzweckhalle zur
gemeinschaftlichen Nutzung als Kleinsporthalle und für Kulturveranstaltungen der Gemeinde geplant. Der
Bereich der Mehrzweckhalle kann unabhängig genutzt werden und wird durch das Amt für ländliche
Entwicklung Oberpfalz gefördert.
Für den Neubau stehen neben dem Bestandsgrundstück mit Zufahrt und Sportanlagen weitere, bisher
landwirtschaftlich genutzte Flächen zur Verfügung.
Der nicht-unterkellerte, zweigeschossige Neubau ist als konstruktiver Holzbau geplant, mit Teilbereichen in
Massivbauweise (erdberührte Bauteile, ggf. innenliegende Bauteile als klimatisch wirksame
Pufferspeicherung).
Für den Neubau wird der Passivhaus-Standard unter Verwendung möglichst nachhaltiger Energieträger
angestrebt.
Kennwerte:
Schulbau: 2.357 m2 BGF
Erweiterungsfläche: 234 m2 BGF
Sport- und Multifunktionshalle: 1.210 m2 BGF
Schulhof: 1.338 m2
Sportanlagen: 3.090 m2
Vorplatz: 3.265 m2
Grünflächen: 2.554 m2
Anrechenbare Baukosten KG 300: 7.402.589 € netto (Stand Kostenannahme 02/2022)
Anrechenbare Baukosten KG 400: 2.173.852 € netto (Stand Kostenannahme 02/2022)
Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-8 (HLS), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Grundleistungen gem. HOAI §53 ff. - ALG 1-8 und Leistungsphasen 1 bis 9
ggf. erforderliche besondere Leistungen in gesonderten Positionen
LP 1 (Grundlagenermittlung)
LP 2 (Vorplanung)
LP 3 (Entwurfsplanung)
Besondere Leistung: Mitwirkung an vertiefter Kostenberechnung
LP 4 (Genehmigungsplanung)
LP 5 (Ausführungsplanung)
LP 6 (Vorbereitung der Vergabe)
LP 7 ( Mitwirkung bei der Vergabe)
LP 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung)
LP 9 (Objektbetreuung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
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Eigenerklärung,dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
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Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
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Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
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Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2019, 2020, 2021 und über die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärungen über Referenzen: Es sollen 2 Referenzen eingereicht werden. Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional. Mehrfachnennungen sind möglich. Für Referenz A und für Referenz B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.
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Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines realisierten Projekts Neubau einer Sporthalle oder vergleichbar
- Projektkosten (KG 200 - 700) mind. 3 Mio. € brutto
- Leistungszeitraum 2010 - 2021, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) im Unternehmen des Bewerbers
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Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis über den Neubau eines energieeffizienten Projekts.
- Projektkosten (KG 200 - 700) mind. 3 Mio.€ brutto
- Leistungszeitraum 2010 - 2021, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) im Unternehmen des Bewerbers
Unterkriterium Referenzen: Nutzung (Wichtung 70%) letzten 8 Jahre
Max.:
1 Bildungseinrichtung / Neubau / min. 4,0 Mio. € netto KG 300-400 / maschinelle Be- & Entlüftung
+1 Sport- oder Multifunktionshalle / min. 1,5 Mio. € netto KG 300-400
+1 Neubau / min. 2,0 Mio. € netto KG 300-400 / Passivhaus o. glw. Standard
Midi.:
1 Bildungseinrichtung / Neubau / min. 3,0 Mio. € netto KG 300-400 / maschinelle Be- & Entlüftung
+1 Sport- oder Multifunktionshalle / min. 1,5 Mio. € netto KG 300-400
Min.:
1 Bildungseinrichtung / Neubau / min. 2,0 Mio. € netto KG 300-400 / maschinelle Be- & Entlüftung
+1 Sport- oder Multifunktionshalle / min. 1,5 Mio. € netto KG 300-400
Unterkriterium Referenzen: Erfahrung mit öfftl. AG (Wichtung 30%) letzten 8 Jahre
Max.: 3 Neubauten / min. 3,0 Mio. € netto KG 300-400 / öfftl. AG
Midi.: 2 Neubauten / min. 3,0 Mio. € netto KG 300-400 / öfftl. AG
Min.: 1 Neubau / min. 3,0 Mio. € netto KG 300-400 / öfftl. AG
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA (HLS) berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA (HLS), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist, bzw. bei Beratenden Ingenieuren der Fachrichtung Fachplanung TGA (HLS), wenn die Anerkennung einer deutschen Ingenieurkammer nachgewiesen werden kann.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Bayern gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach §134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).