ISEK_Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts Referenznummer der Bekanntmachung: 0579
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
ISEK_Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts
Das Leistungsbild ist gegliedert in neun Leistungsbausteine, die von den Bietern zu bearbeiten sind.
1, Bestandsaufnahme
2, Herausarbeiten von Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (SWOT Analyse)
3, Leitbild, Strategien, Ziele, Handlungsleitlinien
4, Handlungsräume und Handlungsfeldern
5, Projekte und Maßnahmen
6, Kosten- und Finanzierungsübersicht für die Projekte und Maßnahmen
7, Öffentlichkeitsarbeit, Planungsdialog
(Vorbereitung, Durchführung und Nacharbeit von Veranstaltungen mit politischen Gremien
und Vorbereitung, Durchführung und Nacharbeit von Bürgerbeteiligungsveranstaltungen)
8, Dokumentation
9, Konzept für Monitoring und Evaluation
Gesamtstädtische Betrachtung über alle Stadtteile.
Die Stadt Rosenheim möchte nach über 25 Jahren den Flächennutzungsplan mit seinen über 50 Änderungen neu aufstellen. Zur Zeit wird mit der Digitalisierung des alten FNP mit all seinen Änderungen die Arbeitsgrundlage dafür geschaffen.
Die Stadt Rosenheim beabsichtigt daher, als Grundlage für die zukunftsfähige Entwicklung der Stadt ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) mit einem Planungshorizont bis 2040 erstellen zu lassen. Dafür werden Fördermittel aus der Städtebauförderung zur Verfügung gestellt.
Die Ausschreibung richtet sich an interdisziplinäre Planungsteams bestehend aus den Bereichen Städtebau/Stadtplanung und Hochbau. Die Federführung liegt jedoch bei Städtebau/Stadtplanung. Die Hochbaukompetenz wird beim Aufgabenbereich „Ortsteilkonzepte“ für erforderlich erachtet. Die Fachbereiche Verkehrsplanung, Landschaftsplanung und Wirtschaftsgeografie werden getrennt ausgeschrieben. Die inhaltliche Koordinierung und Einarbeitung unterliegt dem Auftragnehmer.
Mit der Erarbeitung sollen konkrete, langfristig wirksame und vor allem lokal abgestimmte Lösungen für eine Vielzahl von Herausforderungen und Aufgabengebieten geschaffen werden. Das ISEK soll die Problembereiche für konkrete Teilräume aufzeigen und sie nachhaltig, ergebnisorientiert, unter Berücksichtigung, regionaler und gesamtstädtischer Rahmenbedingungen, bearbeiten.
Vor und teilweise parallel zum gesamtstädtischen Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) wird ein Integriertes Digitales Entwicklungskonzept (IDEK) erarbeitet, um zukünftig das formelle und bisher statische Instrument der Flächennutzungsplanung mit den dynamischen Instrumenten eines IDEK zu verknüpfen.
Die Datengrundlagen aus dem IDEK werden in der 2. Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Das ISEK ist für die Gesamtstadt Rosenheim zu erstellen.
Detaillierte Beschreibung der Beschaffung siehe seperate Projektbeschreibung bei den Vergabeunterlagen.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von 3 bis 5 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
Kriterien für die Referenzen 4.3.1.1 Referenz 1 und 4.3.1.2 Referenz 2 (Bewerberbogen) sind nachfolgende:
a, Beschreibung der erbrachten Leistung
Mindestanforderungen:
Es müssen zwei gesamtstädtische ISEKs eingereicht werden.
1. Vertragsverhältnis
3 P = Hauptauftragnehmer / bevollmächtiger ARGE Partner / 2 P = ARGE-Partner nicht bevollmächtigt / 1 P = Unterauftragnehmer / 0 P= keine Angaben
2. Einwohnerzahl der Städte des
gesamtstädtischen ISEK –Planungsgebietes
Mindestanforderungen:
Es muss mindestens eine Einwohnerzahl von 10.000 vorliegen.
3 P ≥ 40.000 Einwohner / 2 P ≥ 20.000 Einwohner / 1 P ≥ 10.000 Einwohner / 0 P < 10.000 Einwohner = Ausschluss
3. Anzahl durchgeführter Bürgerbeteiligungsveranstaltungen im Präsenz - Format
Mindestanforderungen:
Es müssen mindestens zwei Bürgerbeteiligungsveranstaltungen durchgeführt worden sein.
3 P ≥ 10 Veranstaltungen / 2 P = 6 - 9 Veranstaltungen / 1 P = 2 - 5 Veranstaltungen / 0 P ≤ 1 Veranstaltungen = Ausschluss
4. Anzahl durchgeführter Bürgerbeteiligungsveranstaltungen im online - Format
Mindestanforderungen:
Es müssen mindestens zwei Bürgerbeteiligungsveranstaltungen durchgeführt worden sein.
3 P ≥ 10 Veranstaltungen / 2 P = 6 - 9 Veranstaltungen / 1 P = 2 - 5 Veranstaltungen / 0 P ≤ 1 Veranstaltungen = Ausschluss
5. Anzahl durchgeführter Bürgerbeteiligungsveranstaltungen im hybrid - Format
3 P ≥ 7 Veranstaltungen / 2 P = 4 - 6 Veranstaltungen / 1 P = 1 - 3 Veranstaltungen / 0 P = 0 Veranstaltungen = hier kein Ausschluss
6. Moderation bei durchgeführten Bürgerbeteiligungen
Mindestanforderungen:
Es müssen mindestens vier Moderationen bei einer Bürgerbeteiligung durchgeführt worden sein.
3 P ≥ 11 Moderationen / 2 P = 8 - 10 Moderationen / 1 P = 5 - 7 Moderationen / 0 P ≤ 4 Moderationen = Ausschluss
c, Daten (Erbringungszeitraum):
Mindestanforderungen:
Zugelassen sind nur Referenzprojekte die im Zeitraum 2016 – bis heute begonnen und abgeschlossen wurden.
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder bei auswahlrelevanter Punktegleichheit, die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1, Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
2, Studien- und Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Eintragung in die Liste der Architektenkammer und / oder Stadtplanerliste)
siehe Bewerberbogen https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=236689
4.1.2 (Bewerberbogen) Befähigung zur Berufsausübung
Mindestanforderungen:
Eine für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person muss berechtigt sein den Titel Stadtplaner und Architekt tragen zu dürfen. Dies können zwei Personen sein, oder auch eine.
4.2.2 (Bewerberbogen) Spezifischer Jahresumsatz:
Mindestanforderungen:
Es muss mindestens ein spezifischer Jahresumsatz (Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) von [Betrag gelöscht] Euro netto nachgewiesen werden.
4.2.4 (Bewerberbogen) Berufshaftpflichtversicherung
Mindestanforderungen:
Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit - Bestätigung durch Versicherer, keinen Versicherungsmarkler - im Auftragsfall, mit einer Mindestversicherungshöhe von 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und für 1,5 Mio Euro für sonstige Schäden.
zu Punkt 4.1.2:
Eine für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person muss berechtigt sein den Titel Stadtplaner und Architekt tragen zu dürfen. Dies können zwei Personen sein, oder auch eine.
zu Punkt 4.2.2:
Es muss mindestens ein spezifischer Jahresumsatz (Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) von [Betrag gelöscht] Euro netto nachgewiesen werden.
zu Punkt 4.2.4:
Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit - Bestätigung durch Versicherer, keinen Versicherungsmarkler - im Auftragsfall, mit einer Mindestversicherungshöhe von 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und für 1,5 Mio Euro für sonstige Schäden.
4.3.5 (Bewerberbogen) Durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl:
Durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens - Architekten und Ingenieure - (ohne Geschäftsführung) in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf die zu vergebene Leistung
Mindestanforderungen:
Es müssen mindestens 2 Stadtplaner und 1 Architekt angegeben/ nachgewiesen werden können.
3 P ≥ 8 Beschäftigte / 2 P = 6 - 7 Beschäftigte / 1 P = 3 - 5 Beschäftigte / 0 P ≤ 2 Beschäftigte = Ausschluss
4.3.1.1.d und 4.3.1.2.d (Bewerberbogen) Kommunaler Auftraggeber:
Wertung erfolgt nur für eine Referenz.
Mindestanforderungen:
Mindestens eine Referenz muss mit einem kommunalen Auftraggeber abgewickelt worden sein.
zu Punkt 4.3.5:
Es müssen mindestens 2 Stadtplaner und 1 Architekt angegeben/ nachgewiesen werden können.
3 P ≥ 8 Beschäftigte / 2 P = 6 - 7 Beschäftigte / 1 P = 3 - 5 Beschäftigte / 0 P ≤ 2 Beschäftigte = Ausschluss
zu den Punkten 4.3.1.1.d und 4.3.1.2.d:
Mindestens eine Referenz muss mit einem kommunalen Auftraggeber abgewickelt worden sein.
Wertung erfolgt nur für eine Referenz.
Befähigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und Stadtplaner
siehe Honorarvertrag mit Anlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl bzw. allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und deren Unterauftragnehmern eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) i.V.m. § 21 Abs. 4 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) bzw. § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) bzw. § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anfordern.
Als Teilnahmeantrag ist ausschließlich das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bewerbungsbogen" mit Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und Eignungskriterien nach Ziffer III.1 nebst allen darin in Bezug genommenen Anlagen (u.a. zu den Referenzen) einzureichen. Alle anderen abrufbaren Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vertrag nebst Anlagen) dienen zunächst nur der Information und sind nur von den am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern und nur auf gesonderte Aufforderung einzureichen. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Soweit die zur Verfügung gestellten Formblätter nicht verwendet werden, bleibt der Teilnahmeantrag unberücksichtigt. Bewerbergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag auch das Formblatt Bewerbergemeinschaft einreichen und darin angeben, welches Mitglied vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt ist und welches Mitglied für welche Teilleistungen zuständig sein wird. Zum Zwecke einer vollständigen Eignungsprüfung ist auch für Unterauftragnehmer ein ausgefüllter "Bewerbungsbogen" nebst den darin in Bezug genommenen Anlagen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Unterauftragnehmer zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis (z.B. eine Verpflichtungserklärung) anzufordern. Zur angemessenen Durchführung des Teilnahmewettbewerbs sind alle geforderten Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen angegeben. Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerberkommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]10