Diensthemden und Dienstblusen - Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt9-2022-0019
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Diensthemden und Dienstblusen - Rahmenvereinbarung
Diensthemden und Dienstblusen für die Branddirektion München - Rahmenvereinbarung
Landeshauptstadt München
KVR - Branddirektion
BE-T 31 Bekleidungsmanagement
Aschheimer Str. 30
81671 München
ca. 7000 Stück Langarm Hemden
ca. 7000 Stück Kurzarm Hemden
ca. 3000 Stück Langarm Blusen
ca. 3000 Stück Kurzarm Blusen
Vertragslaufzeit 48 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- vollständig ausgefüllter Fragebogen zur Eignungsprüfung
- Teil 1.1.2.1:
Umsatzzahlen:
Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
Personenschäden: mind. 1.000.000 €
Sachschäden: mind. 1.000.000 €
Vermögensschäden: mind. 1.000.000 €
- vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis
- vollständig ausgefüllter Fragebogen zur Eignungsprüfung:
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte
vergleichbare Leistungen vorweisen.
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall:
Als Referenz wird die Lieferung von Hemden und Blusen bzw. Dienstkleidung im allgemeinen anerkannt.
Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn
- sie nicht älter als drei Jahre sind
und
- die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder einer
Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
- Erklärung Kinderarbeit (Anlage zu den Vergabeunterlagen)
- ggfs. Erklärung Bieter- Arbeitsgemeinschaft (Anlage zu den Vergabeunterlagen)
- ggfs. Formblatt Verzeichnis Unternehmensleistungen (Anlage zu Vergabeunterlagen)
- ggfs. Verzeichnis der Leistungen /Kapazitäten anderer Unternehmen
- ggfs. Formblatt Verpflichtungserklärung der Leistungen / Kapazitäten anderer
Unternehmen (Anlage zu den Vergabeunterlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber/Bieter haben die Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Bezug sorgfältig durchzusehen und diesbezügliche Fragen oder Hinweise auf Unstimmigkeiten unverzüglich an die Vergabestelle zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die bei einer Teilnahme- bzw. Angebotsfrist von weniger als 21 Tagen nach Ablauf der Hälfte der Frist, ansonsten später als 10 Tage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist eingehen, nicht mehr zu beantworten. Mündliche
Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 9 sind insoweit unzulässig. Sämtliche von der Vergabestelle 9 zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen /Änderungen sind
Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).