Wahrnehmung Tätigkeit der Bescheinigenden Stelle für die EU-Zahlstelle DE04 Landwirtschaft Referenznummer der Bekanntmachung: 2021S4000007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmelf.bayern.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stmelf.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wahrnehmung Tätigkeit der Bescheinigenden Stelle für die EU-Zahlstelle DE04 Landwirtschaft
Es wird für den Freistaat Bayern ein geeigneter Dienstleister (Auftragnehmer) für die Wahrnehmung der Tätigkeit der Bescheinigenden Stelle betreffend der Ausgaben aus den beiden EU-Agrarfonds EGFL (Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft) und ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) gemäß den Vorgaben der Europäischen Union gesucht.
Das System der EU-Agrarförderung sieht eine von der Zahlstelle funktionell unabhängige Bescheinigende Stelle vor, die unter Beachtung der einschlägigen EU-rechtlichen Vorgaben die Zahlstelle während und nach Abschluss des Haushaltsjahres prüft.
Die Bescheinigende Stelle gibt bis zum 15. Februar nach Abschluss des EU-Haushaltsjahres eine im Einklang mit internationalen Prüfstandards erstellte Stellungnahme sowie einen Bericht ab, in denen insbesondere festgestellt wird, ob die Rechnungslegung der Zahlstelle ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, die von der Zahlstelle eingerichteten Verwaltungssysteme ordnungsgemäß funktionieren, die Berichterstattung zu den Outputindikatoren für die Zwecke des jährlichen Leistungsabschlusses und über die Ergebnisindikatoren für die mehrjährige Leistungsüberwachung korrekt sind sowie zur Recht- und Ordnungsmäßigkeit von Ausgaben, für die bei der Kommission eine Rückerstattung beantragt wurde.
München
siehe II.1.4) Kurze Beschreibung
a) Gegebenenfalls können sich während der Laufzeit des Vertrages die EU-rechtlichen Vorgaben für das Bescheinigungsverfahren verändern und dadurch zusätzliche Arbeiten/Prüfungen erforderlich werden.
b) Gegebenenfalls kann während der Laufzeit des Vertrages die Überprüfung der vorhandenen bzw. eine Neuzulassung der Zahlstelle erforderlich werden. In diesem Falle müsste durch den Auftragnehmer eine zusätzliche Prüfung auf Einhaltung der Zulassungskriterien durchgeführt werden.
und
die Option der Vertragsverlängerung unter II.2.7)
Der öffentliche Auftraggeber möchte mindestens eine Verhandlungsrunde durchführen. Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wahrnehmung Tätigkeit der Bescheinigenden Stelle für die EU-Zahlstelle DE04 Landwirtschaft
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der öffentliche Auftraggeber möchte mindestens eine Verhandlungsrunde durchführen.
1) Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB und Scientology mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Bewerber sich zeitnah nach Download mit den Teilnahmeunterlagen zu beschäftigen haben und Fragen unverzüglich zu stellen sind (siehe auch die Anlage "Teilnahmebedingungen" zu den Teilnahmeunterlagen). Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.
3) Die Vertragsunterlagen und die Leistungsbeschreibung inkl. ggf. Anlagen hierzu sind unter "Anlagen" dem Teilnahmewettbewerb beigefügt. Diese Unterlagen sind zu beachten, jedoch nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Sie werden erst dem Angebot beigefügt.
4) Beachten Sie die Frist für Bewerberfragen (siehe Teilnahmebedingungen). Fragen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt wurden, gelten als nicht rechtzeitig gestellt im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV und werden nicht mehr beantwortet.
5) Teilnahmeanträge die per E-Mail zugesandt werden, beinhalten keinen Zugriffsschutz. Ein solcher Antrag ist im Sinne des Vergaberechts nicht "verschlossen" und wird zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
6) Es wird jedem Bewerber dringend geraten, die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung beim Abruf der Unterlagen zu nutzen. Nur so erhält der Bewerber alle Informationen z. B. über Änderungen an den Unterlagen, etwaige Bewerberfragen oder Bewerberinformationen. Bei Unterlassen einer freiwilligen Registrierung liegt das
Risiko, einen unvollständigen oder fehlerhaften Teilnahmeantrag aufgrund veralteter Unterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden, alleine bei dem betreffenden Bewerber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.