Klinikum Ingolstadt – Generalsanierung, Teilersatzneubau bzw. Neubau KIGS-TEN, KIGS-PSY und KIGS-BA2 - Leistungen für Baulogistik gem. Nr. 25 der Schriftenreihe des AHO, Leistungsphasen 1-8
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-ingolstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av171231
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Ingolstadt – Generalsanierung, Teilersatzneubau bzw. Neubau KIGS-TEN, KIGS-PSY und KIGS-BA2 - Leistungen für Baulogistik gem. Nr. 25 der Schriftenreihe des AHO, Leistungsphasen 1-8
Die Klinikum Ingolstadt GmbH plant die angepasste Fortführung der Generalsanierung am Klinikum Ingolstadt.
Die Gesamtmaßnahme ist teilweise als Umbau bzw. Sanierung in Bestand unter laufendem Klinikbetrieb und teilweise als Ersatzneubau in örtlicher Nähe und mit baulicher Anbindung zum Bestand abzuwickeln.
Folgende Baumaßnahmen sind geplant:
- Generalsanierung und Teilersatzneubau KIGS TEN,
- Neubau Psychiatrie Klinikum Ingolstadt (KIGS-PSY),
- Generalsanierung KIGS-BA2.
Das vorläufiges Investitionsvolumen beträgt für KIGS-TEN ca. 450 Mio. € brutto, für KIGS-PSY ca. 140 Mio. € brutto und für KIGS--BA2 ca. 64 Mio. € brutto (jeweils KG 200-700, DIN 276).
Terminlich ist derzeitig folgender Ablauf angedacht:
Leistungsbeginn: ab Juli 2022,
bauliche Gesamtfertigstellung: Ende 2033.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen:
Leistungen für Baulogistik gem. Nr. 25 der Schriftenreihe des AHO, Leistungsphasen 1-8
Klinikum Ingolstadt,
Krumenauerstraße 25,
85049 Ingolstadt
Am Klinikum Ingolstadt erfolgt im Rahmen einer Generalsanierung die sukzessive Erneuerung und Erweiterung der baulichen und medizinischen Flächen und Einrichtungen.
Im Rahmen der Generalsanierung mit Teilersatzneubauten am Klinikum Ingolstadt ist es aufgrund der Komplexität des Baustellenablaufs, der parallel laufenden Baumaßnahmen, der zeitlich und örtlich begrenzten Baustellenanlieferung sowie -einrichtung vorgesehen, einen separaten Planer zur Erbringung von baulogistischen Planungs- und Überwachungsleistungen einzubinden.
Als Teil dieser Generalsanierung mit Teilersatzneubauten sind über die Teilprojekte KIGS-TEN, KIGS-PSY und KIGS-BA2 zum einen Teilersatzneubauten zu errichten und zum anderen Bestandsflächen zu sanieren.
Die Durchführung der drei Baumaßnahmen ist weitestgehend autark geplant, jedoch kommt es bedingt durch die räumliche Nähe zu Schnittstellen und Berührungspunkten vor allem im Bereich der Baustellenlogistik.
Die Baumaßnahme KIGS-TEN ist nach derzeitigem Stand in sechs Teilbauabschnitte gegliedert (KIGS-TEN 1-6). Die Bautätigkeit erstreckt sich, nach derzeitigem Stand, über ca. acht Jahre.
Die Baumaßnahme KIGS-PSY ist nach derzeitigem Stand in zwei Bauabschnitten und in einem Zeitraum von voraussichtlich 5-6 Jahren vorgesehen.
Die Ausführung der Baumaßnahme KIGS-BA2 hat Ende 2021 begonnen und soll voraussichtlich 2025 enden.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen:
Leistungen für Baulogistik gem. Nr. 25 der Schriftenreihe des AHO, Leistungsphasen 1-8
Die Leistungen werden bauabschnitts- und stufenweise beauftragt.
Zunächst wird in der Beauftragungs- bzw. Leistungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 55 HOAI für den 1. Bauabschnitt (KIGS TEN1) sowie eine bauabschnittsübergreifende Gesamtbetrachtung zu allen Teilbauabschnitten - d.h. auch zu KIGS-TEN 2 bis 6, KIGS-PSY und KIGS-BA2 - beauftragt. Die Leistungsphasen 3 bis 9 werden in der weiteren Beauftragungs- bzw. Leistungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Beauftragungs- bzw. Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3+4;
— Beauftragungs- bzw. Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7;
— Beauftragungs- bzw. Leistungsstufe 4: Leistungsphase 8.
Besondere Leistungen gemäß Vergabeunterlagen.
Die Planungsleistungen werden bauabschnitts- u. stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung einzelner Beauftragungsstufen, besonderer Leistungen od. Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Klinikum Ingolstadt – Generalsanierung, Teilersatzneubau bzw. Neubau KIGS-TEN, KIGS-PSY und KIGS-BA2 - Leistungen für Baulogistik gem. Nr. 25 der Schriftenreihe des AHO, Leistungsphasen 1-8
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abz-bayern.de