AHP Wiesenweihe 2023 bis 2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
AHP Wiesenweihe 2023 bis 2024
AHP Wiesenweihe Fortführung in den Jahren 2023 - 2024
Garmisch-Partenkirchen
Die Wiesenweihe ist eine besonders und streng geschützte Art nach § 7 Abs 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG und ist als Art des Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie gelistet. Sie gilt in Bayern als eine extrem seltene Art und Art mit geographischer Restriktion (Kategorie R der Rote Liste der Brutvögel Bayerns 2016). Das verlangt nach einem besonderen Schutz, damit die Art in Bayern erhalten werden kann. Aus diesem Grund kam das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) der im Art. 46, Nr. 11 BayNatSchG verankerten Aufgabe nach und entwickelte im Jahr 1999 ein Artenhilfsprogramm (AHP) für die Wiesenweihe.
Vor 1994 befand sich die Wiesenweihe in Bayern unmittelbar vor dem Aussterben. Seit 1999 koordiniert der Landesbund für Vogelschutz e.V. (LBV) im Auftrag des LfU sehr erfolgreich das landesweite AHP Wiesenweihe. Vor allem in Franken und im Nördlinger Ries haben sich starke regionale Populationen entwickelt, die mittlerweile auch hohe bundesweite und sogar mitteleuropäische Relevanz als Spenderpopulation besitzen. Diese positive Entwicklung ist nur durch intensive, gezielte Schutzmaßnahmen möglich. Nur Maßnahmen im direkten Horstumfeld mit dem Schutz der noch nicht flüggen Jungvögel bei der Getreideernte stellen den Bruterfolg sicher und verhindern einen erneuten massiven Einbruch in der Reproduktion, der zur Folge hätte, dass der Bestandserhalt nicht mehr gesichert wäre.
Auf Grundlage des AHP Wiesenweihe aus den Jahren 2020 bis 2022 erfolgt eine flächendeckende landesweite Erfassung der Wiesenweihe. Sind folgende Leistungen zu erbringen:
1. Fortführung der flächendeckenden Erfassung von Bestand und Bruterfolg der Wiesenweihe in Bayern inkl. Angaben zur Lage der Horste, Bruthabitat, Verlusten von Gelege und Jungvögel in den bekannten Verbreitungsgebieten Franken (Unterfranken, Mittelfranken), Nördlinger Ries (Schwaben), Straubinger Gäuboden (Niederbayern, Oberpfalz), Großraum Ingolstadt (Oberbayern) und in den restlichen Gebieten Bayerns über Streudatenrecherchen im Zeitraum Mitte April bis Mitte August. Der Einsatz von Drohnen zum störungsreduzierten Auffinden der Nester und zur Kontrolle des Brutablaufs ist zielführend und daher wünschenswert, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sich erfahrene Drohnenpiloten finden.
2. Fortführung der Koordination und Förderung von praktischen Schutzmaßnahmen
3. Fortführung der Beteiligung an der Erfassung und an praktischen Schutzmaßnahmen (Horstbetreuung) in Mainfranken.
4. Fortführung eines modifizierten Nahrungsflächenmanagements.
5. Dokumentation von Beibeobachtungen wie Rohrweihen-Bruten, Rebhuhn-Reviere, Feldhamster-Vorkommen.
6. Fortführung der Datenverwaltung, Dokumentation und Berichterstattung
7. Fortführung des Gesamtprojektmanagements.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Auftrag kann nur vom Landesbund für Vogelschutz Bayern e.V. (LBV) erbracht werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§14 Abs. 4 Nr. 2, Buchst. b) VgV).
Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung ist nicht gegeben und der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter (§14 Abs. 6 VgV).
Für die beabsichtigte Vergabe ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer über langjährige Erfahrung und Orts- bzw. Fachkenntnisse im landesweiten Wiesenweihen-Schutz und in landesweiten Kartierungen verfügt. Dazu wird ein umfangreiches Netzwerk an ehrenamtlichen Mitarbeitern benötigt, die flächendeckend über ganz Bayern und insbesondere in den Verbreitungsschwerpunkten der Wiesenweihe (Mainfranken, Nördlinger Ries, Niederbayern und Oberpfalz) zur Verfügung stehen.
Letztere müssen über eine sehr gute Wiesenweihen- und Ortskenntnis verfügen. Außerdem müssen Sie als Vermittler notwendiger Schutzmaßnahmen für die betroffenen Landwirte und die zuständigen unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern gleichermaßen Vertrauensperson sein. Dies ist nur möglich, wenn ornithologischer Sachverstand, Vertrautheit in die Örtlichkeit und landwirtschaftliches Einfühlungsvermögen in hoher Konstanz vorhanden ist und vertrauensvoll und verständlich kommuniziert werden kann. Ein Vertrauensbruch würde bei den meisten Landwirten zum Beenden der Mitarbeit und damit zwangsweise meist zum Tod der noch nicht flugfähigen Wiesenweihen-Jungvögel beim Dreschen der Getreidefelder führen. Das bayerische AHP Wiesenweihe existiert seit 21 Jahren. Nur über einen solchen langen Zeitraum ist es möglich, das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten aufzubauen. Insgesamt sind bis zu 230 Brutpaare mit bis zu über 600 Jungvögel in Bayern zu betreuen. Das bedeutet für die teilnehmenden Ehrenamtler, dass mit Ankunft der Wiesenweihen aus den westafrikanischen Überwinterungsgebieten (Ermitteln des Neststandortes) bis zum Flügge werden der Jungvögel (Freigabe der Neststandorte mit den Getreide-Restflächen zum Dreschen durch die Landwirte) meist ihre gesamte Freizeit (inkl. Urlaub) investieren müssen.
Für dieses Projekt ist der Landesbund für Vogelschutz e.V. mit seinen derzeit ca. 100.000 Mitgliedern im Sinne der genannten Voraussetzungen in besonderem Maße qualifiziert. Nur er verfügt über ein über Jahrzehnte aufgebautes landesweites Netz an ehrenamtlichen Ornithologen und über ein langjährig entwickeltes Vertrauensverhältnis zu den Landwirten in den Wiesenweihen-Verbreitungsgebieten. Der Aufbau eines vergleichbaren Netzwerkes ist für einen anderen AN nicht möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hilpoltstein
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 91161
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das unter V.2.1) angegebene Datum bezieht sich ausschließlich auf die Zuschlagsentscheidung. Der Vertragsschluss erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Unwirksamkeit dieses Auftrages kann gem. § 135 Absatz 3 GWB nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 10 Kalendertagen (gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) geltend gemacht werden. Für das Verfahren vor der Vergabekammer wird auf §§ 160 ff GWB verwiesen.