AHP Ortolan Fortführung 2023 - 2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
AHP Ortolan Fortführung 2023 - 2025
Artenhilfsprogramm (AHP) Ortolan, Fortführung des AHP 2023 bis 2025
Garmisch-Partenkirchen
Der Ortolan ist eine besonders und streng geschützte Art nach § 7, Abs 2, Nr. 13 und 14 BNatSchG und ist als Art des Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie gelistet. Der Ortolan gilt in Bay-ern als vom Aussterben bedroht. Das verlangt nach einem besonderen Schutz, damit die Art im bayerischen Hauptverbreitungsgebiet, in Unter- und Mittelfranken erhalten werden kann. Aus diesem Grund kommt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) der im Art. 46, Nr. 11 Bay-NatSchG verankerten Aufgabe nach, ein Artenhilfsprogramm (AHP) für den Ortolan zu entwickeln. Das LfU führt bereits seit 2006 ein solches AHP mit jeweils dreijähriger Laufzeit durch.
Das AHP Ortolan umfasst eine Reihe umfangreicher Leistungen, die im Wesentlichen aus Kapazitätsgründen nicht allein vom LfU erbracht werden können, so dass eine Vergabe an einen Auftragnehmer (AN) erfolgen muss. Folgende Leistungen müssen erbracht werden:
• Koordination und Förderung von praktischen Schutzmaßnahmen in oder entlang von landwirtschaftlichen Flächen in enger Zusammenarbeit mit Landwirten. Dazu zählt auch die Akquisition von neuen, mitwirkenden Landwirten und die Kontaktpflege und der permanente Austausch mit involvierten Institutionen, Behörden und ehrenamtlichen Mitarbeitern. Etablierte Schutzmaßnahmen sind z.B. das Anlegen von Randstreifen mit verschiedenen bodenlichteren Ausstattungen.
• Beratungen von Verbänden und Behörden, die in Verfahren zur Flurneuordnung eingebunden sind, um Beeinträchtigungen in Ortolan-Lebensräumen zu minimieren. Ferner werden auch Empfehlungen an den Staatsforst sowie an Privatwaldbesitzer weitergegeben, damit eine Ortolan-freundliche Waldrandgestaltung ermöglicht werden kann.
• Durchführung eines jährlichen Bestandsmonitoring auf ausgewählten Probeflächen als Erfolgskontrolle und Basis für die Maßnahmenplanung im Folgejahr. Dazu zählen Koordination, Mitarbeiterbetreuung und die Erfassung und Auswertung von Ortolan-Territorien in den Probeflächen.
• Erstellung einer Ortolan-Kulisse für eine Ausweitung der Fördergebiete mit ausgewählten Maßnahmen als Basis für eine Integration in künftige, neue Agrar-Umweltmaßnahmen.
• Prädationsmanagement zur Erhöhung des Bruterfolgs.
• Eine detaillierte Berichterstattung am Ende jeden Jahres, sowie Sammlung und Auswertung der selbst erhobenen und externen Daten, die Bereitstellung dieser Daten in verschiedenen Software-Programmen, z. B. GIS und PC-ASK. Eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit mit Wahrnehmung von Presseterminen, Verfassen von Artikeln und Durchführung von Exkursionen zählen dazu, wie auch die Betreuung drittmittelfinanzierter Forschungsvorhaben z.B. bei den Versuchen mit unterschiedlichen Blühmischungen für die Gestaltung der verhandelten Randstreifen an den bewirtschafteten Flächen und das Evaluieren von Agrarumweltmaßnahmen bezüglich der Integrierbarkeit weiterer oder anderer Förderungen im Vergleich zu anderen Bundesländern oder weiteren EU-Staaten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Auftrag kann nur vom Landesbund für Vogelschutz Bayern e.V. (LBV) erbracht werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§14 Abs. 4 Nr. 2, Buchst. b) VgV).
Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung ist nicht gegeben und der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter (§14 Abs. 6 VgV).
Für die beabsichtigte Vergabe ist es zwingend erforderlich, dass der AN über langjährige Erfahrung sowie Orts- und Fachkenntnisse im Ortolanschutz und in landesweiten Kartierungen verfügt.
Dazu wird ein umfangreiches Netzwerk an Mitarbeitenden benötigt, vor allem in den Ortolan-Schwerpunktregionen Unter- und Mittelfranken. Die Mitarbeitenden müssen über sehr gute Ortolan- und Gebietskenntnisse verfügen. Außerdem müssen sie als Vermittler notwendiger Schutzmaßnahmen für die betroffenen Landwirte und die zuständigen unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern gleichermaßen Vertrauensperson sein. Dies ist nur möglich, wenn ornithologischer Sachverstand, Vertrautheit in die Örtlichkeit und landwirtschaftliches Einfühlungsvermögen vorhanden ist und vertrauensvoll und verständlich kommuniziert werden kann. Ein Vertrauensbruch würde bei den meisten Landwirten zum Beenden der Mitarbeit führen und damit zwangsweise das gesamte Projekt gefährden. Die im AHP festgelegten Schutzmaßnahmen, wie das differenzierte Bewirtschaften von Randstreifen würden ausbleiben und damit Brutstätten und Nahrungsflächen der Ortolane verloren gehen, was hinsichtlich der noch gefährdeten Population unverantwortlich ist. Bei zuletzt (2021) festgestellten 86 Ortolan-Revieren ist das sensibel einzustufen.
Für die beabsichtigte Vergabe wird ein umfangreiches Netzwerk an ehrenamtlichen Mitarbeitern benötigt. Daher ist der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) im Sinne der genannten Voraussetzungen für diese Vergabe in besonderem Maße qualifiziert. Nur er verfügt über ein über Jahrzehnte aufgebautes landesweites Netz an ehrenamtlichen Ornithologen und über ein langjährig entwickeltes Vertrauensverhältnis zu den Landwirten in den Ortolan-Verbreitungsgebieten. Der LBV hat derzeit ca. 100.000 Mitglieder, von denen 50 bis 100 aus den Ortolan-Schwerpunktregionen Unter- und Mittelfranken zur Verfügung stehen und auch ehren-amtlich mitarbeiten können. Der Aufbau eines vergleichbaren Netzwerkes ist nicht möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hilpoltstein
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 91161
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das unter V.2.1) angegebene Datum bezieht sich ausschließlich auf die Zuschlagsentscheidung. Der Vertragsschluss erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Unwirksamkeit dieses Auftrages kann gem. § 135 Absatz 3 GWB nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 10 Kalendertagen (gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) geltend gemacht werden. Für das Verfahren vor der Vergabekammer wird auf §§ 160 ff GWB verwiesen.