Vertragsmanagement-geb Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-V-geb
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertragsmanagement-geb
München
Ausschreibung, Entwicklung und Einführung eines ganzheitlichen Vertragsmanagements
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ausschreibung, Entwicklung und Einführung eines ganzheitlichen Vertragsmanagements
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Ausschreibung, Entwicklung und Einführung eines ganzheitlichen Vertragsmanagements.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, da aufgrund eines krankheitsbedingten Ausfalls der Projektleitung über mehrere Monate die externe Projektleitung von KPMG stärker als geplant im Projekt mitgearbeitet hat.
1.) § 132 Abs. 2 Nr.2 GWB (zusätzliche Leistungen)
Ein Wechsel des AN kann aus wirtschaftlichen und terminlichen Gründen nicht erfolgen und wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten für den AG verbunden (§ 132 Abs. 2 Nr.2 GWB):
• Die KPMG ist aufgrund Ihrer Tätigkeit seit 2019 für den GWG Konzern im Detail vertraut mit der Organisation, deren Prozessen, dem ERP-System.
• Lediglich die KPMG ist somit in der Lage, sehr kurzfristig und effizient in Erweiterung und Ergänzung der laufenden Tätigkeiten zum Vertragsmanagement ohne erforderliche zeitintensive Einarbeitungszeiten und damit verbundene Aufwände zu unterstützen.
• Die Kosten für die zusätzlichen Leistungen betragen beim bisherigen Auftragnehmer auf der Grundlage der Urkalkulation geschätzte 42,5 % = 137.462 € brutto. Die Schätzung der Kosten im Falle eines neuen Vergabeverfahrens fällt deutlich höher aus, da seit Ende 2020/Anfang 2021 ein enormer Preisanstieg auf den Märkten zu verzeichnen ist und die damaligen Stundensätze heute nicht mehr angeboten würden..
• Die vertraulichen Unternehmensdaten – und Informationen sollten nicht weiteren potentiellen Auftragnehmer*innen zur Verfügung gestellt und neue Schnittstellen herbeigeführt werden.
• Ein Wechsel des AN kann auch aus technischen (terminlichen) Gründen nicht erfolgen: Im Fall der Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens, entstünden aufgrund der 2-3- monatigen Dauer des Verhandlungsverfahrens und der anschließenden Einarbeitungszeit eine Leistungslücke von voraussichtlich 5-6 Monaten bis die Software zum Vertragsmanagement zur Verfügung gestellt werden könnte.
Der Gesamtcharakter des Auftrages ändert sich nicht, da Art und Zweck der Leistung
unverändert bleiben
3.) Keine Auftragserhöhung um mehr als 50% des ursprünglichen Auftrags
(§132 Abs. 2 Nr.2 Satz 2 GWB)
Der Wert der zusätzlichen Leistungen (137.462 € brutto) übersteigt den ursprünglichen Auftragswert (323.442 € brutto) um nicht mehr als 50% (diese Grenze wäre erst ab einem zusätzlichen Auftragsvolumen 161.721 € brutto erreicht).