Einführung einer webbasierten Verwaltungssoftware auf SaaS-Basis (oder Alternativen) zur Abbildung gemeinsamer, standardisierter Verwaltungsprozesse über 9 Körperschaften
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81369
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blzk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung einer webbasierten Verwaltungssoftware auf SaaS-Basis (oder Alternativen) zur Abbildung gemeinsamer, standardisierter Verwaltungsprozesse über 9 Körperschaften
Im Rahmen einer digitalen Transformationsstrategie soll für die Bayerische Landeszahnärztekammer sowie 8 zahnärztliche Bezirksverbände eine neue, gemeinsame und moderne, webbasierte Verwaltungssoftware – möglichst auf SaaS-Basis – zur Abbildung gemeinsamer, standardisierter Verwaltungsprozesse beschafft und eingeführt werden. Weitere Hinweise zu dem Auftragsgegenstand finden sich in Ziff. II.2.4.
Die nachgefragte Verwaltungssoftware soll modular aufgebaut sein und mindestens folgende Hauptprozesse abbilden:
Mitgliederverwaltung, Ausbildungswesen, Kursverwaltung, Fort- und Weiterbildung, Gutachterwesen, Praxisführung, Qualitätsmanagement, Patientenmanagement, Röntgenverwaltung, Gremien/Ehrenamt.
Interessierte Unternehmen werden hiermit zur Interessenbekundung analog § 38 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 VgV aufgerufen. Der Auftrag kann im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben werden.
München, Augsburg, Würzburg, Regensburg, Bayreuth, Nürnberg, Straubing
Bei der Lösung sollten daneben auf Basis moderner Software-Architekturen offene (Standard-) Schnittstellen vorhanden sein, um eine Portalintegration sowie nachweislich sichere Datenaustausche zu externen Systemen (u.a. eHBA Vertrauensanbieter, EIV BuZÄK, Versorgungskammer, Statistisches Landesamt, etc.) und zu heute bereits verwendeten Finanzbuchhaltungssystemen (insbes. Datev und Sage) und Dokumentenmanagementsystemen (u.a. ELO) zu gewährleisten.
Wenn die Software über alle 9 Körperschaften mit einer zentralen Datenbank betrieben werden kann, ist eine Mandantenverwaltung mit unbedingter, eindeutig differenzierter Datenverantwortlichkeit je Körperschaft unerlässlich.
Falls auf Basis des Lizenzmodells des Softwareanbieters jede einzelne Körperschaft eigene Software-Lizenzen, inkl. eigener Datenbank betreiben muss, muss ein berechtigungsorientierter und nachweislich sicherer Datenaustausch unter technischer Berücksichtigung der Datenschutzrichtlinien untereinander möglich sein.
Ziel ist es, möglichst die durch den entsprechenden Softwarehersteller vorgegebenen Standardprozesse über alle 9 Körperschaften hinweg zu nutzen – individuelle Anpassungen bzw. Weiterentwicklungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Zusätzlich zu der Verwaltungssoftware sollen definierte Servicelevel angeboten werden, die u.a. einen garantierten telefonischen sowie Fern-Support und definierte Reaktions- und Lösungszeiten beim Auftreten von Problemen gewährleisten.
Der Auftraggeber beauftragt nur einen einzelnen, zentralen Dienstleister, der nicht nur die o.g. Verwaltungssoftware bereitstellt, sondern auch ggf. notwendige Vorarbeiten (Prozessanalysen, Workshops, etc.), Projektmanagement, Datenmigrationen, Softwareanpassungen etc. durchführt. Die Vergabe möglicher einzelner Projekt-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Einführung einer Verwaltungssoftware ist daher nicht gewollt. Nachgefragt werden entsprechende Dienstleistungen „aus einer Hand“.
Zu berücksichtigen ist die dezentrale Ortsansässigkeit der 9 Körperschaften in Bayern (München, Augsburg, Würzburg, Regensburg, Bayreuth, Nürnberg, Straubing). Im Rahmen der Einrichtung, Anpassung und Einführung der neuen Software ist darauf zu achten, dass alle Standorte in das Projekt eingebunden sind. Das Gesamtprojekt wird dennoch zentral durch die BLZK, durch einen extern beauftragten Projektleiter geplant, gesteuert und koordiniert. Vertragspartner werden formal vermutlich die 9 Körperschaften (und die BLZK) sein. Die Struktur im Einzelnen ist aber verhandelbar.
Voraussichtlich ja
Die Vorabinformation dient als Aufruf zum Wettbewerb, Es wird voraussichtlich keine weitere Auftragsbekanntmachung erfolgen, § 38 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV (analog). Interessierte Unternehmen werden somit analog § 38 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 VgV aufgefordert, ihr Interesse am Auftrag in Form einer Interessenbekundung mitzuteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kein Erfordernis.
Auflistung und kurze Beschreibung der pot. Eignungskriterien:
- Umsatzgröße des Bieters gesamt,
- Branchen-Umsatzgröße bzgl. vergleichbarer Aufträge
Die Auflistung der geforderten Eignungskriterien in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist ein Entwurf, nicht abschließend und nicht verbindlich.
Auflistung und kurze Beschreibung der pot. Eignungskriterien:
Referenzen bezüglich vergleichbarer Aufträge (auftragsbezogene Referenzen) in den letzten drei Jahren, u.a. mit Angabe des Auftragswerts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, Angabe der Anzahl der Mitarbeiter gesamt, Anzahl der Software-Entwickler, Anzahl der Berater/Projektmanagementexperten, Zertifizierungen der Mitarbeiter
Die Auflistung der geforderten Eignungskriterien in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist ein Entwurf, nicht abschließend und nicht verbindlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) sowie die Zahnärztlichen Bezirksverbände des Bundeslandes Bayern sind keine öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Es besteht damit nicht die Möglichkeit, bei der Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Die Vergabekammer ist nicht zuständig. Die Veröffentlichung erfolgt nur, um entsprechend Transparenz und Wettbewerb herzustellen.Vergaberechtliche Vorschriften werden allenfalls analog angewendet. Damit bindet sich der Auftraggeber nicht an Vergaberecht
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80316
Land: Deutschland
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Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/kontakt.php
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Internet-Adresse: www.blzk.de
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Ort: München
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