Generalsanierung der Valentin-Ickelsamer-Mittelschule in Rothenburg ob der Tauber, Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2, HOAI 2021, ALG 1 bis 8 Referenznummer der Bekanntmachung: SG I/6 Mu
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rothenburg ob der Tauber
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rothenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der Valentin-Ickelsamer-Mittelschule in Rothenburg ob der Tauber, Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2, HOAI 2021, ALG 1 bis 8
Der Schulverband plant die Sanierung der denkmalgeschützten Valentin-Ickelsamer-Mittelschule in Rothenburg ob der Tauber. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Leistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2, HOAI 2021 für die Anlagengruppen 1 bis 8 der Leistungsphasen 5 bis 9 sowie besondere Leistungen.
Valentin-Ickelsamer-Mittelschule Dinkelsbühler Str. 3 91541 Rothenburg ob der Tauber
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Leistungen zur Technischen Gebäude Ausrüstung nach Teil 4,Abs. 2 HOAI 2021 der ALG 1 bis 8 der LPH 5 bis 9, nebst besonderer Leistungen. Es ist von einem kompletten Rückbau der vorhandenen Anlagen und von einer kompletten Neuausstattung auszugehen. Die Valentin-Ickelsamer-Mittelschule wurde in den 70er Jahren errichtet und bildet mit dem Reichsstadt-Gymnasium u. Sportanlagen und -hallen ein Schulzentrum am südlichen Ortsrand der Stadt Rothenburg ob der Tauber. Das Schulzentrum stellt mit der Ausstattung, Gestaltung, großzügigen Frei- und Sportflächen sowie einem vorgelagerten Park- und Bushalteplatz eine Anlage besonderer Qualität u. unterliegt dem Urheberschutz. Das Urheberrecht ist damit ggf. auch für die Planungen der technischen Ausstattung zu berücksichtigen. Das Gebäude ist im Wesentlichen eine Stahlbetonskelettkonstruktion mit den Technikräumen in einem nur teilunterkellertem Untergeschoss. Die Verteilung der Versorgung ist damit nur über die Normalgeschosse möglich. In den Geschossen sind, wie schon im Bestand, leichte Trennwände mit Oberlichtverglasungen und teilweise auch Vollverglasungen zu erwarten, so dass auch die Anordnung von Steigtrassen ausgewählt erfolgen muss. Die zentrale Aula im EG ist mit einem erhaltenswerten Parkettbelag belegt, so dass auch die Umgehung dieser Fläche mit Versorgungsleitungen zu prüfen sein wird. Die Raumhöhen u. die architektonische Gestaltung erlauben eine nur begrenzte Abhängung der Decken sodass für größere Versorgungsquerschnitte (Lüftung) eine sichtbare Verlegung in Betracht zu ziehen ist. Am leichten Hang wurde die Schule in zwei Ebenen errichtet, die sich in einer zentralen zweigeschossigen Aula treffen u. dort die Schule in einen Ost- u. einen Westflügel trennen. In einer Teilunterkellerung befinden sich alle Technikräume und ein Werkraum. Sowohl Ost- als auch Westflügel haben, neben dem Haupttreppenhaus in der Aula, noch ein zweites Treppenhaus zur Erschließung. Das EG ist in seiner Ausdehnung größer als das 1.0G und mit dem 2.0G im Ostflügel entstehen mehrere Abgrenzungen nach oben die allesamt als Flachdächer ausgeführt sind. Grundlage für die Sanierung sind die Einhaltung aller aktuellen Richtlinien zu Wärme, Schall- und Brandschutz sowie aller aktuellen technischen Richtlinien u. die erforderliche Erneuerung aller technischen Anlagen. Die Flachdachabdichtungen sind komplett zurückzubauen u. neu zu konstruieren. Die Stahl-Glas-Fassaden können nicht mehr verwendet werden u. sind ebenfalls zu erneuern. Die leichten Raumtrennwände dürften weder Schall- noch Brandschutz erfüllen u. dürften ebenso erneuert werden. Dies ermöglicht die Berücksichtigung moderner pädagogischer Raumkonzeptionen, wobei die zentrale Aula in ihrer Dimension erhalten werden soll. Die Be- und Entlüftung der Räume ist zunächst zu untersuchen u. die vollumfängliche Ausstattung mit IT versteht sich von selbst. Die Generalsanierung beinhaltet damit eine umfangreiche Entkernung u. ermöglicht eine komplette Neugestaltung, die, wie bereits erwähnt, neben dem Auftraggeber auch mit dem Urheberrechtsinhaber abgestimmt werden muss. Dabei sind stets die Anforderungen des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Aktuell befindet sich die Planung in der HOAI-Leistungsphase 4. Neben der Fortsetzung der Planung ab Lph 5 ist eine Plausibilitätsprüfung der vorhandenen Planungsleistungen der Lph 3 und 4 als optionale Leistung Gegenstand des Auftrages. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Besondere Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein;
2) Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
3) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung;
4) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz;
5) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung
1) Eigenerklärung über Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR bzw. Eigenerklärung über die Bereitschaft eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Auftragsfall abzuschließen (Mit dem Teilnahmeantrag ist keine Versicherungsbescheinigung einzureichen).
2) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
3) Angabe des Nettoumsatzes des Bewerbers mit vergleichbaren Leistungen (Planungsleistungen TA) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
zu 1) mindestens die geforderte Deckungssummen
1) Darstellung von min. 3 mit dem jeweiligen Los vergleichbaren Referenzen des Bewerbers mit einer Mindestgröße von 3.000 m2 Nutzfläche aus den Jahren 2015 - 2022 für TA-Planungsleistungen. Dabei muss jede der nachfolgenden Besonderheiten mindestens einmal durch die eingereichten Referenzen erfüllt werden (es ist dabei möglich, dass eine Referenz mehr als eine Besonderheit erfüllt):
- Sanierung im Bestand
- Projekte mit Ersatzvornahme
- Geförderte Maßnahme
Zu den Referenzen sind die folgenden Angaben zu machen:
- kurze Beschreibung des Referenzprojekts,
- Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber,
- Zeitraum der erbrachten Planungsleistungen,
- Angabe zur Größe des Bauvorhabens in m2 Nutzfläche
- Umfang der erbrachten Leistungen unter Angabe der erbrachten HOAI - Leistungsphasen sowie der Anlagengruppen
2) Angaben der personellen Kapazität des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
aufgegliedert nach:
- Gesamtzahl der Mitarbeiter (je Geschäftsjahr),
- Anzahl der Architekten und Ingenieure (je Geschäftsjahr)
3) Namentliche Benennung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreters und Nennung deren beruflicher Qualifikation sowie persönlicher vergleichbarer Referenzprojekte aus den Jahren 2017 - 2022. Zu den persönlichen Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- kurze Beschreibung des Referenzprojektes,
- Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber,
- Zeitraum der erbrachten Planungsleistungen,
- Umfang der persönlich erbrachten Leistungen unter Angabe der erbrachten HOAI - Leistungsphasen sowie der Anlagengruppen,
- Angaben der Größe des Bauvorhabens in m2 Nutzfläche
Hinweis: Fehlt einer der geforderten Angaben zu den Referenzen bzw. den persönlichen Referenzen, wird die jeweilige Referenz bzw. persönliche Referenz nicht gewertet.
1) mindestens drei entsprechende Referenzen
Einschlägige Zulassungs- und Befähigungsvorschriften für Architekten und Ingenieure
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3) abgerufen werden. Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bewerberfragen, die nach dem 09.12.2022 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mail-Adresse über die Vergabeplattform registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform https://dtvp.de registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://dtvp.de einzureichen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YAR64SG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland