Boten- und Transportdienst der zentralen Poststelle Referenznummer der Bekanntmachung: 22_VgV_136
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Boten- und Transportdienst der zentralen Poststelle
Transport- und Kurierdienst von behördeninterner Post, Briefsendungen und Pakete der Stadt Erlangen in den Jahren 2023 bis 2026
Transport- und Kurierdienst von behördeninterner Post, Briefsendungen und Pakete, Artikel
und Waren, deren Transport überwiegend von einer zentralen Poststelle zu erledigen/beauftragen
ist. Medien und Mediengeräte für den Schulbereich. Der Transport- und Kurierdienst erfolgt gemäß
Leistungsbeschreibung zwischen den städtischen Verwaltungs- und Schulgebäuden. Vereinzelt sind
sperrige Gegenstände, wie zum Beispiel Bürodrehstühle oder ähnliches zu transportieren.
Eine Verlängerung über den 31.03.2028 ist ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter gibt in Formular L 124 eine Eigenerklärung dazu ab, ob er in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Auf Anforderung hat er dies, v.a. durch Vorlage einer Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister (beim Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate) zu belegen.
Der Bieter gibt in Formular L 127 eine Eigenerklärung dazu ab, dass kein Bezug zu Russland im Sinne des Artikels 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 besteht.
Der Bieter gibt eine Eigenerklärung ab, dass er und die zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, und keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht werden (Scientology-Schutzerklärung).
Der Bieter gibt im Auftragsfall eine Erklärung ab, welche technisch-organisatorischen Maßnahmen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 28 DSGVO getroffen werden.
Der Bieter und zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen geben im Auftragsfall eine Erklärung nach dem Verpflichtungsgesetz ab.
Der Bieter gibt in Formular L 124 eine Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ab, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Der Bieter gibt in Formular L 124 Eigenerklärungen ab und auf Anforderung Nachweise dazu: Insolvenz- oder vergleichbare Verfahren/Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB, Gewerbezentral- bzw. Wettbewerbsregistereinträge, ggfs. Selbstreinigungsmaßnahmen, An-gabe zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Der Bieter erklärt im Formular L 124, dass er im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaft-pflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2,5 Mio Euro sowie für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 3,5 Mio Euro (Sachschäden mind. 2,5 Mio EUR und Vermögensschäden mind. 1,0 Mio EUR) abschließen wird.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2,5 Mio Euro sowie für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 3,5 Mio Euro.
Der Bieter gibt in Formular L 124 eine Eigenerklärung dazu ab, dass er in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Auf Anforderung wird er drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben benennen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum.
Der Bieter gibt in Formular L 124 eine Erklärung ab, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Vorlage von drei Referenzen aus den letzten drei Jahren, mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum.
Angabe der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und der Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Leiharbeitern bzw. Leiharbeiterinnen unzulässig ist.
Der Bieter verpflichtet sich im Auftragsfall, zur regulären Auftragserfüllung nur Fahrzeuge einzusetzen, die (lokal) emissionsfrei und elektrisch betrieben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
- Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
- Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
- Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]