Nicht offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach RPW; Neugestaltung Mainufer Heidingsfeld | Würzburg
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuerzburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach RPW; Neugestaltung Mainufer Heidingsfeld | Würzburg
Der rund 10.000 Einwohner:innen umfassende Stadtteil Heidingsfeld bietet einen historischen, teils auf mittelalterlichen Strukturen beruhenden
Stadtgrundriss des Ortskerns.
Die direkte Lage am Main, die umgebenden Weinberge sowie die fast vollständig erhaltene Stadtmauer stellen ein hohes touristisches und baukulturelles Potenzial dar.
Der Wettbewerb umfasst den nördlich vom Heidingsfelder Ortskern liegenden Uferbereich sowie die dazu parallel verlaufende Seilerstraße.
Nach Aufgabe gewerblicher Nutzungen am Mainufer eröffnet sich für die Stadt Würzburg die umfassende Neugestaltung des ortsnahen Uferbereiches und die Schaffung eines direkten Zugangs zum Wasser für den Altort Heidingsfelds.
Ziel ist es, für Heidingsfeld eine großzügige Grünanlage mit einem vielfältigen Freizeitangebot zu schaffen.
Im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) wurden bereits die Ziele zur Aufwertung der vorhandenen Freiräume im
Bereich des Mains definiert.
Der Planungsbereich soll landschaftsplanerisch, gartengestalterisch und städtebaulich aufgewertet werden.
Um ein Büro zu finden, das gemeinsam mit der Stadt Würzburg die beste Lösung entwickelt und umsetzt, hat man sich für einen nicht offenen freiraumplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb entschieden.
Im Realisierungsteil soll auf stadteigenen Flächen ein ca. 23.000 m² großer Bereich am Mainufer als Naherholungsfläche gestaltet sowie eine Anbindung
des Mainufers in den Altort über die Seilerstraße geschaffen werden.
Im ca. 10.000 m² umfassenden freiraumplanerischen Ideenbereich soll der Straßenraum der künftig zu sanierenden Seilerstraße und des Seegartenweges betrachtet werden. Im städtebaulichen Ideenteil mit ca. 1 ha soll die künftige Perspektive für die künftige Gestaltung der begleitenden Straßenräume aufgezeigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Zulassung der Arbeiten
Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die
• termingemäß eingegangen sind.
• den wesentlichen formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen.
• keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
• in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Bindende Vorgaben des Verfahrens:
Teil B der Auslobung enthält keine inhaltlich bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013.
Beurteilungskriterien
Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgt auf Basis des Wettbewerbsprojektes, der Angaben und des Modells gemäß folgender Kriterien:
• Gestalterische Qualität
• Wirksamkeit der vorgeschlagenen Zonierungen und Nutzungsüberschneidungen
• Erfüllung des Programms und der funktionalen Anforderungen
• Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der verwendeten Materialien
• Art des Umgangs und Nutzung des vorhandenen Bestandes insbesondere unter Klimagesichtspunkten
Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10965
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://hr-c.net/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger:innen mit den ausgelobten Planungsleistungen beauftragen.
Die Ausloberin behält sich vor, zunächst nur mit dem ersten Preisträger:innen im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln.
Die Ausloberin wird den erfolgreich aus dem Verfahren hervorgehenden Bietenden mit der Realisierung des Wettbewerbsergebnisses mit den
Planungsleistungen beauftragen. Es ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 und - vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen - 5 nach HOAI 2013 §39 ff Freianlagen vorgesehen. Die Ausloberin behält sich vor, in zwei weiteren Stufen die jeweiligen Lph 6-9 zu beauftragen.
Aus der stufenweisen Übertragung und eines damit gegebenenfalls zusammenhängenden zusätzlichen Zeit-, Koordinierungs- und Arbeitsaufwandes, kann der Auftragnehmende keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder Nebenkosten oder sonstige Ansprüche geltend machen.´
Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen die Vorlage der zum Nachweis der Eignung ( § 80 VgV) zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen wie folgt verlangen:
• Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Der Bietenden/die Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1.500.000,00 € für sonstige und Sachschäden mindestens 1.000.000,00 € beträgt.
• Es sind mind. zwei Schadensfälle je Jahr abzudecken (zweifache Maximierung im Versicherungsjahr). Es gilt auch die einseitige unwiderrufliche Erklärung eines Versicherungsunternehmens im Original für den Auftragsfall eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit den zuvor genannten Deckungssummen abzuschließen. Dabei muss die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eine laufenden Jahres mindestens das Zweifache der zuvor genannten Deckungssummen betragen. Es ist ein entsprechender Nachweis oder eine Versicherungserklärung (jeweils nicht älter als 12 Monate) abzugeben.
• Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (Eine Verpflichtungserklärung, sofern sich der
Bietende der Eignungsleihe bedient).
• Angabe der Anzahl und der beruflichen Qualifikation der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen des Bietenden/der Bietergemeinschaft angehören oder nicht.
• Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bietenden/der Bietergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2019-2021 ersichtlich ist.
Neben den zuvor genannten Eignungskriterien, sind sind folgende Zuschlagskriterien für die Auftragserteilung maßgeblich:
• Platzierung im Planungswettbewerb 60% (davon 1. Preis 100%, 2. Preis 60%, 3. Preis 20%)
• Weiterentwicklung der Ergebnisses unter Berücksichtigung der Hinweise des Preisgerichtsprotokolls 15%
• Zusammenarbeit und Qualifikation des Projektteams 10%
• Qualitäts-, Zeit- und Kostenmanagement des Unternehmens 5%
• Honorarangebot 10%
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch
nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.