Krankentransport im öffentlichen Rettungsdienst für den Rettungsdienstbereich Augsburg Referenznummer der Bekanntmachung: AV-2711101/2022
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zrf-bayern.de/index.php/rd-in-bayern/schwaben/oberbayern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buse.de/112
Abschnitt II: Gegenstand
Krankentransport im öffentlichen Rettungsdienst für den Rettungsdienstbereich Augsburg
Der ZRF Augsburg beabsichtigt, Beauftragungen für die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes (hier: qualifizierter Krankentransport) durch die personelle Besetzung und den Betrieb von Rettungsmitteln sowie den Betrieb geeigneter Standorte im Rettungsdienstbereich Augsburg durch Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge zu vergeben. Hierzu führt er gemäß Art. 13 Abs. 2 und 3 Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG) ein transparentes, faires und diskriminierungsfreies verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren durch. Es wird ein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren unter Anwendung der sogenannten Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB i. V. m. Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, 3 BayRDG durchgeführt. Vergaberechtliche Vorschriften finden KEINE Anwendung. Die Beauftragung und die Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen dem ZRF Augsburg und dem mit der Durchführung des Krankentransports Beauftragten erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag.
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1 KTW zu folgenden Vorhaltezeiten:
Montag bis Freitag:
Schicht 1: 07:00 bis 14:30 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
Schicht 2: 16:30 bis 01:00 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
Samstag:
Schicht: 09:30 bis 17:30 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
Sonntag:
Schicht: 08:30 bis 16:30 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
- Kriterium: Die gesetzlich in Art. 13 Abs. 3 Satz 4 BayRDG vorgeschriebenen Wertungskriterien der 1. Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und 2. Effektivität der Leistungserbringung werden in den Verfahrensunterlagen (Anlage 1 Auswahlkriterien) detailliert definiert.(1)
Stationierung des Einsatzmittels innerhalb des Stadt-/Gemeindegebietes einer der nachfolgenden genannten Kommunen:
• Stadt Augsburg;
• Stadt Gersthofen;
• Stadt Neusäß;
• Markt Diedorf;
• Stadt Stadtbergen;
• Stadt Königsbrunn;
• Stadt Bobingen.
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
2 KTW zu folgenden Vorhaltezeiten:
Montag bis Freitag:
Schicht 1: 07:00 bis 14:30 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
Schicht 2: 11:00 bis 19:00 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
Samstag:
Schicht: 10:30 bis 18:30 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
Sonntag:
Schicht 1: 13:00 bis 21:00 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
Schicht 2: 16:30 bis 01:00 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
- Kriterium: Die gesetzlich in Art. 13 Abs. 3 Satz 4 BayRDG vorgeschriebenen Wertungskriterien der 1. Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und 2. Effektivität der Leistungserbringung werden in den Verfahrensunterlagen (Anlage 1 Auswahlkriterien) detailliert definiert.(1)
Stationierung des Einsatzmittels innerhalb des Stadt-/Gemeindegebietes einer der nachfolgenden genannten Kommunen:
• Stadt Augsburg;
• Stadt Gersthofen;
• Stadt Neusäß;
• Markt Diedorf;
• Stadt Stadtbergen;
• Stadt Königsbrunn;
• Stadt Bobingen.
Los 3
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1 KTW zu folgenden Vorhaltezeiten:
Montag bis Freitag:
Schicht: 08:00 bis 15:30 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
Samstag:
Schicht: 16:30 bis 01:00 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
Sonntag:
Schicht: 16:30 bis 22:00 Uhr (ohne Pause)
- Kriterium: Die gesetzlich in Art. 13 Abs. 3 Satz 4 BayRDG vorgeschriebenen Wertungskriterien der 1. Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und 2. Effektivität der Leistungserbringung werden in den Verfahrensunterlagen (Anlage 1 Auswahlkriterien) detailliert definiert.(1)
Stationierung des Einsatzmittels innerhalb des Stadt-/Gemeindegebietes einer der nachfolgenden genannten Kommunen:
• Stadt Augsburg;
• Stadt Gersthofen;
• Stadt Neusäß;
• Markt Diedorf;
• Stadt Stadtbergen;
• Stadt Königsbrunn;
• Stadt Bobingen.
Los 4
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
2 KTW zu folgenden Vorhaltezeiten:
Montag bis Freitag:
Schicht 1: 07:00 bis 14:30 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
Schicht 2: 07:00 bis 14:30 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
Samstag:
Schicht: 09:00 bis 16:00 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
Sonntag:
Schicht: 09:00 bis 16:30 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
- Kriterium: Die gesetzlich in Art. 13 Abs. 3 Satz 4 BayRDG vorgeschriebenen Wertungskriterien der 1. Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und 2. Effektivität der Leistungserbringung werden in den Verfahrensunterlagen (Anlage 1 Auswahlkriterien) detailliert definiert.(1)
Stationierung des Einsatzmittels innerhalb des Stadt-/Gemeindegebietes einer der nachfolgenden genannten Kommunen:
• Stadt Augsburg;
• Stadt Gersthofen;
• Stadt Neusäß;
• Markt Diedorf;
• Stadt Stadtbergen;
• Stadt Königsbrunn;
• Stadt Bobingen.
Los 5
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
2 KTW zu folgenden Vorhaltezeiten:
Montag bis Freitag:
Schicht 1: 08:00 bis 16:00 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
Schicht 2: 09:00 bis 17:30 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
Samstag:
--
Sonntag:
Schicht: 16:30 bis 22:00 Uhr (ohne Pause)
- Kriterium: Die gesetzlich in Art. 13 Abs. 3 Satz 4 BayRDG vorgeschriebenen Wertungskriterien der 1. Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und 2. Effektivität der Leistungserbringung werden in den Verfahrensunterlagen (Anlage 1 Auswahlkriterien) detailliert definiert.(1)
Stationierung des Einsatzmittels innerhalb des Stadt-/Gemeindegebietes einer der nachfolgenden genannten Kommunen:
• Stadt Augsburg;
• Stadt Gersthofen;
• Stadt Neusäß;
• Markt Diedorf;
• Stadt Stadtbergen;
• Stadt Königsbrunn;
• Stadt Bobingen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Auszug aus dem Gewerbezentralregister: Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Anlage 6 Formblatt „Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“).
• Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZR zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“) gemäß § 30 Abs. 5 BZRG aus. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass die Übersendung des Nachweises an den ZRF Augsburg, Rathausplatz 1, 86150 Augsburg erfolgt.
• Eigenerklärung zur Umsetzung der Maßnahmen nach Art. 5 k VO (EU) 833/2014 i. d. F. d. VO (EU) 2022/576 (Bezug Russland) (Anlage 7 Formblatt „Eigenerklärung Bezug Russland“)
• Es ist nachzuweisen, dass es sich bei dem Bieter um eine gemeinnützige Organisation oder Vereinigung im Sinne von § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB i. V. m. Art. 13 Abs. 1 Satz 2 BayRDG handelt. Hierzu ist durch den Bieter nachzuweisen, dass dem Bieterunternehmen eine Gewinnerzielungsabsicht fehlt. Dieser Nachweis kann beispielsweise durch Vorlage eines Bescheides über die Einhaltung der Voraussetzungen nach § 52 Abgabenordnung (AO) des zuständigen Finanzamtes und Vorlage seiner Satzung oder seines Gesellschaftsvertrages erbracht werden. Fehlt dem Bieter ein solcher Bescheid, so hat er andere geeignete Nachweise zu erbringen.
• Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG) vorgelegt werden. Für Körperschaften des öffentlichen Rechts genügt insoweit die Vorlage der aktuellen Satzung. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
• Der Bieter muss als Unternehmer bzw. die für die Führung der Geschäfte bestellten Personen müssen gemäß Art. 24 Abs. 1 Nr. 3 BayRDG fachlich geeignet sein. Die fachliche Eignung muss sich insbesondere auf die kaufmännische und auf die medizinische Geschäftsführung erstrecken. Bei überregional tätigen Unternehmen muss die fachliche Eignung sowohl in der zentralen Unternehmensführung als auch bei den lokalen Betriebsteilen, die rettungsdienstliche Leistungen erbringen, vorhanden sein. Zum Nachweis der fachlichen Eignung ist ein Nachweis über das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung im Sinne von Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 BayRDG i. V. m. dem 3. Abschnitt der AVBayRDG bzw. über eine vergleichbare Prüfung vorzulegen. Alternativ ist eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes erbringt, nachzuweisen (bspw. durch entsprechende Zeugnisse des Unternehmens).
Wichtiger Hinweis: Bei den hier aufgelisteten Anforderungen/Kriterien handelt es sich um verkürzte/zusammenfassende Angaben. Maßgeblich sind ausschließlich die (detaillierteren) Angaben in den Verfahrensunterlagen.
• Umsatznachweis: Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Anlage 8 Formblatt „Umsatznachweis“), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Soweit der Bieter von der Möglichkeit des Art. 62 Abs. 3 BayRDG Gebrauch gemacht hat oder dies beabsichtigt, kann bezüglich der Angabe des Umsatzes auf den vor der Übertragung beauftragten Durchführenden abgestellt werden.
• Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.04.2023. Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Aufgabenträgers bei Schäden, für welche der Aufgabenträger im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von jeweils 5 Mio. EUR bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr bestehen.
• Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.04.2023. Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 100 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wobei der Maximalbetrag je geschädigter Person auf 15 Mio. EUR beschränkt sein darf, vorsehen.
Wichtiger Hinweis: Bei den hier aufgelisteten Anforderungen/Kriterien handelt es sich um verkürzte/zusammenfassende Angaben. Maßgeblich sind ausschließlich die (detaillierteren) Angaben in den Verfahrensunterlagen.
• Qualitätsmanagementsystem: Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 bzw. nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bieters (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bieter mit dem Angebot die Gleichwertigkeit darzulegen.
• Referenz über früher ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen des öffentlichen Rettungsdienstes (Notfallrettung und/oder Krankentransport) aus den letzten drei Jahren, die nach Art und Umfang mit der gegenständlichen Leistung vergleichbar ist. Hierzu ist die Anlage 9 Formblatt „Referenzliste Rettungsdienst“ auszufüllen. Soweit der Bieter von der Möglichkeit des Art. 62 Abs. 3 BayRDG Gebrauch gemacht hat oder dies beabsichtigt, können die Referenzen des vor der Übertragung beauftragten Durchführenden angegeben werden.
• Nachweis Leistungsfähigkeit zur Mitwirkung bei der Bewältigung von Großschadenslagen: Hierzu muss der Bieter über die grundsätzliche Fähigkeit zum Aufwuchs im Sinne einer technischen und organisatorischen Struktur verfügen, die es ihm im Großschadensfall erlaubt, a) auf der Grundlage einer vorhandenen, ständig verfügbaren Führungsstruktur, die den personellen Aufwuchs und die Bereitstellung von zusätzlichen Einsatz-/Sachmitteln (und des unverzüglichen Abmarsches) für den Bieter rückwärtig organisieren kann, b) auf Anforderung durch die Integrierte Leitstelle (ILS) die verfügbaren personellen Ressourcen sofort zu alarmieren, optimalerweise deren Verfügbarkeit zurückgemeldet zu bekommen, und diesen die zur Herstellung der vollständigen Einsatzbereitschaft notwendigen Informationen zu übermitteln; c) freie Einsatz- und Sachmittel (Fahrzeuge, Gerätschaften), soweit diese an anderen Standorten vorhanden und verfügbar sind, von dort (auch überregional) nachführen zu können, um diese am Schadensort zum Einsatz bringen zu können; d) bei länger andauernden Einsatzlagen im Bedarfsfalle – soweit entsprechendes „frisches“ Personal verfügbar ist – eine Ablösung von Einsatzkräften, ggf. vor Ort (im jeweiligen Bereitstellungsraum) zu realisieren; e) bei Bedarf medizinisches Verbrauchsmaterial nachzuführen, um ggf. ein Auffüllen vor Ort (Bereitstellungsraum, Zielkliniken) sicherstellen zu können. Den Nachweis der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen nach vorstehender lit. a bis e hat der Bieter durch Vorlage eines Konzeptes zu erbringen, aus dem sich ergibt, wie er die Einhaltung der Voraussetzungen strukturell gewährleistet und für die gesamte Dauer der Beauftragung sicherstellt.
• Der Bieter muss die Leistungen von einem eigenen geeigneten Standort aus erbringen. Der Standort muss sich bezüglich seiner örtlichen Positionierung und der baulichen wie zufahrtstechnischen Anforderungen innerhalb der Vorgaben der Ziffern 5 und 6.3 der Anlage 2 (Leistungsbeschreibung) halten. Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter den genauen und geeigneten Standort zu benennen und entweder eine Eigenerklärung oder Nachweise über dessen Verfügbarkeit zum Leistungsbeginn (Eigentumsverhältnisse, Vorverträge über Kauf oder Miete, Verpflichtungserklärung des Vermieters/Eigentümers etc.) vorzulegen. Sofern der Standort zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht den in Ziff. 6.3 der Anlage 2 (Leistungsbeschreibung) genannten baulichen und zufahrtstechnischen Anforderungen entspricht, hat der Bieter im Angebot zu erläutern, wie er diese bis zum Leistungsbeginn sicherstellen wird.
Wichtiger Hinweis: Bei den hier aufgelisteten Anforderungen/Kriterien handelt es sich um verkürzte/zusammenfassende Angaben. Maßgeblich sind ausschließlich die (detaillierteren) Angaben in den Verfahrensunterlagen.
• Im Falle der Erteilung der Beauftragung hat der jeweilige Bieter dem Aufgabenträger unverzüglich einen den Anforderungen des Art. 25 BayRDG entsprechenden (und mit den Erklärungen und Angaben im Angebot übereinstimmenden) Antrag auf Genehmigungserteilung vorzulegen. Soweit für den jeweiligen, vom Bieter zum Einsatz im Rahmen der Beauftragung vorgesehenen, Krankenkraftwagen bereits eine gültige Genehmigung im Sinne des Art. 22 BayRDG besteht, ist anstatt des o. g. Antrags diese unverzüglich dem Aufgabenträger vorzulegen. Das Vorhandensein einer gültigen Genehmigung nach Art. 22 BayRDG ist ebenso, wie das Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen nach Art. 24 BayRDG Bedingung der Auftragsausführung.
• Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Durchführende für die Dauer der gesamten Beauftragung zur Einhaltung der Bestimmungen des BayRDG und der hierzu ergangenen Verordnungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des Handelns, der Finanzierung und der Entgelte.
• Für die Zentralbeschaffung aller Durchführenden von Fahrzeugen und medizintechnischem Großgerät hat der Durchführende im Falle der Beauftragung seinen unverzüglichen Anschluss an die Zentralbeschaffung bzw. die Erteilung einer Beschaffungsvollmacht gegenüber dem Bayerischen Roten Kreuz sicherzustellen (nähere Einzelheiten hierzu sind Ziff. 6.2.1 der Anlage 2 (Leistungsbeschreibung) zu entnehmen).
• Durchführenden zugeteilt werden, hat er in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten für die Auswechslung der Organisationkennzeichnung zu sorgen (nähere Einzelheiten hierzu sind Ziff. 6.2.2 der Anlage 2 (Leistungsbeschreibung) zu entnehmen).
• Im Falle der Beauftragung hat der Bieter den/die Standort(e), an dem/denen die Stationierung der Einsatzmittel erfolgen soll, vor Leistungsbeginn bzw. Inbetriebnahme abnehmen zu lassen (nähere Einzelheiten hierzu sind Ziff. 6.3 der Anlage 2 (Leistungsbeschreibung) zu entnehmen).
• Sofern der Bieter im Falle der Beauftragung nicht Bestandsfahrzeuge/-geräte weiternutzt, muss er die Konfiguration der neu eingeführten Kommunikations- und Telematikausstattung rechtzeitig vor Leistungsbeginn mit der für die Sammelbeschaffung zuständigen Stelle abstimmen (nähere Einzelheiten hierzu sind Ziff. 6.4 der Anlage 2 (Leistungsbeschreibung) zu entnehmen).
Wichtiger Hinweis: Bei den hier aufgelisteten Bedingungen handelt es sich um verkürzte/zusammenfassende Angaben. Maßgeblich sind ausschließlich die (detaillierteren) Angaben in den Verfahrensunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergaberechtliche Vorschriften finden aufgrund von § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB i. V. m. Art. 13 Abs. 1 BayRDG KEINE Anwendung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf Teil II, 8. Abschnitt der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird hingewiesen. Vergaberechtliche Vorschriften finden aufgrund von § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB i. V. m. Art. 13 Abs. 1 BayRDG KEINE Anwendung.