Digitales Portal Zukunft.Bioökonomie.Bayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2022SGR000007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitales Portal Zukunft.Bioökonomie.Bayern
Die Bayerische Staatsregierung hat am 17.11.2020 die Bayerische Bioökonomiestrategie Zukunft.Bioökonomie.Bayern beschlossen und die Ministerien unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) mit der Umsetzung beauftragt. Mit der Bioökonomiestrategie Bayern soll die auf fossilen Rohstoffen basierende Wirtschaft kontinuierlich in eine zukunftsfähige, nachhaltige und auf biogenen Rohstoffen basierende Wirtschaftsweise umgestaltet werden.
Die Strategie richtet sich mit ihren fünfzig Maßnahmen an alle Akteure: Gesellschaft, Verwaltung und Politik, Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft sowie Wissenschaft. Mit der Maßnahme „Aufbau eines Digitalen Portals zur Bioökonomie“ für Akteure und Stakeholder, soll der Wissenstransfer in die Praxis und der Aufbau neuer Wertschöpfungskreisläufe gefördert werden.
Der Auftragnehmer hat das Digitale Portal technisch umzusetzen und zu betreiben. Dies umfasst auch das Erstellen redaktioneller Inhalte, Community Management und Durchführen von Marketing-maßnahmen, um es insbesondere in Bayern und Deutschland, aber auch in der übrigen EU bei den relevanten Akteuren und Sta-keholdern bekannt zu machen. Der Erfolg des Digitalen Portals soll kontinuierlich ausgewertet werden und daraus am Ende des Ver-tragszeitraums Vorschläge für seine Weiterentwicklung abgeleitet werden.
Die Bayerische Staatsregierung hat am 17.11.2020 die Bayerische Bioökonomiestrategie Zukunft.Bioökonomie.Bayern beschlossen und die Ministerien unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) mit der Umsetzung beauftragt. Mit der Bioökonomiestrategie Bayern soll die auf fossilen Rohstoffen basierende Wirtschaft kontinuierlich in eine zukunftsfähige, nachhaltige und auf biogenen Rohstoffen basierende Wirtschaftsweise umgestaltet werden.
Die Strategie richtet sich mit ihren fünfzig Maßnahmen an alle Akteure: Gesellschaft, Verwaltung und Politik, Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft sowie Wissenschaft. Mit der Maßnahme „Aufbau eines Digitalen Portals zur Bioökonomie“ für Akteure und Stakeholder, soll der Wissenstransfer in die Praxis und der Aufbau neuer Wertschöpfungskreisläufe gefördert werden.
Der Auftragnehmer hat das Digitale Portal technisch umzusetzen und zu betreiben. Dies umfasst auch das Erstellen redaktioneller Inhalte, Community Management und Durchführen von Marketingmaßnahmen, um es insbesondere in Bayern und Deutschland, aber auch in der übrigen EU bei den relevanten Akteuren und Stakeholdern bekannt zu machen. Der Erfolg des Digitalen Portals soll kontinuierlich ausgewertet werden und daraus am Ende des Vertragszeitraums Vorschläge für seine Weiterentwicklung abgeleitet werden.
Zeitliche Optionen: Es besteht die Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber dies bis fünf Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich mitteilt.
Inhaltliche Optionen: „White Label“, "Partnering Days", "Kompetenzlandkarte".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Vorlage von mind. 3 vergleichbaren Referenzen bezogen auf den zu vergebenden Auftragsgegenstand (Konzeption, Program-mierung, Webdesign und technische Betreuung von Websites) bzgl. früher ausgeführter Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sind ab einem Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto). Um einen ausreichenden Wettbe-werb sicherzustellen, können auch Referenzen berücksichtigt werden, deren Leistungen bis zu 5 Jahre zurückliegen. Die Leistungen müssen nicht abgeschlossen sein.
Mindestanforderungen:
• Mindestens eine Referenz muss in Zusammenarbeit mit einem Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung (Kommunalbehörde, Landes- oder Bundesbehörde) erstellt worden sein und inhaltlich-technisch mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sein.
b) Vorlage von mind. 3 vergleichbaren Referenzen bezogen auf den zu vergebenden Auftragsgegenstand (Wissenstransfer im Be-reich Bioökonomie und Community Management) bzgl. früher ausgeführter Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sind ab einem Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto). Um einen ausreichenden Wettbewerb sicher-zustellen, können auch Referenzen berücksichtigt werden, deren Leistungen bis zu 5 Jahre zurückliegen. Die Leistungen müssen nicht abgeschlossen sein.
Mindestanforderungen:
• Mindestens eine Referenz muss in Zusammenarbeit mit einem Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung (Kommunalbehörde, Landes- oder Bundesbehörde) erstellt worden sein und inhaltlich mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sein.
c) Vorlage von mind. 3 vergleichbaren Referenzen bezogen auf den zu vergebenden Auftragsgegenstand (Erstellung und Umset-zung eines crossmedialen PR-Konzepts mit der Zielgruppe Fachleute (s. 1.1.) zu Themen auf dem Gebiet Life Science, bevorzugt Bioökonomie) bzgl. früher ausgeführter Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sind ab einem Auftragsvolu-men von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto). Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, können auch Referenzen berücksichtigt werden, deren Leistungen bis zu 5 Jahre zurückliegen. Die Leistungen müssen nicht abgeschlossen sein.
Mindestanforderungen:
• Mindestens eine Referenz muss in Zusammenarbeit mit einem Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung (Kommunalbehörde, Landes- oder Bundesbehörde) erstellt worden sein und inhaltlich mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sein.
Hinweis:
Die eingereichten Referenzen können auch mehrere Anforderungen aus den o.g. Punkten a) bis c) erfüllen. Die Referenzen müssen noch nicht zwingend abgeschlossen sein.
Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
- Name des Auftraggebers
- inhaltliche Darstellung des Referenzprojekts sowie aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistung
- Erbringungszeitpunkt
- Wert der erbrachten Leistung
Abgabe einer Scientology-Schutzerklärung
Mindestanforderungen an die Ausführung:
Für das mit der Ausführung des Auftrags betraute Personal, die Projektleitung und ihrer Vertretung gelten folgende Mindestanforderungen:
Größe der Projektteams für die einzelnen Arbeitspakete 1 bis 3:
- Arbeitspaket 1: mindestens 2 Personen; davon eine Teilprojektleitung und eine Stellvertretung.
- Arbeitspaket 2: mindestens 3 Personen; davon eine Teilprojektleitung (ist gleichzeitig die Gesamtprojektleitung), eine Stellvertretung (ist gleichzeitig die stellvertretende Gesamtprojektleitung) und eine weitere Fachkraft
- Arbeitspaket 3: mindestens 2 Personen; davon eine Teilprojektleitung und eine Stellvertretung.
Mindestanforderungen an die Gesamtprojektleitung und deren Stellvertretung:
- Hochschulabschluss (Master oder vergleichbar) in Naturwissenschaften, Ökonomie oder Kommunikationswissenschaften.
- Mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Wissensvermittlung, Öffentlichkeitsarbeit oder Netzwerkarbeit jeweils auf dem Gebiet Bioökonomie (Bioökonomiestrategien, Technologien, Erfahrung in der Bioökonomieszene).
- Projektleitung und deren Stellvertretung müssen mindestens je zwei (interdisziplinäre) Life-Science-Projekte zur Wis-sensvermittlung oder Netzwerkarbeit ab einem Auftragsvolumen von [Betrag gelöscht] Euro (netto) geleitet haben.
Mindestanforderungen an die Projektleitungen und stellvertretenden Projektleitungen für die Arbeitspakete 1 bis 3:
Arbeitspaket 1:
- Mindestens zweijährige Berufserfahrung als Projektleitung bei komplexen TYPO3-Projekten, mindestens zweijährige Berufserfahrung mit einer digitalen Projekt-Managementsoftware sowie Bestätigung einer gültigen Projektmanagement-Zertifizierung oder gültige Zertifizierung als TYPO3-CMS Certified-Consultant.
Arbeitspaket 2:
- Siehe Mindestanforderungen an die Gesamtprojektleitung und deren Stellvertretung.
Arbeitspaket 3:
- Hochschulabschluss (Master oder vergleichbar) in Naturwissenschaften, Ökonomie oder Kommunikationswissenschaften oder abgeschlossene Fachausbildung im Bereich Kommunikation oder Gestaltung.
- Mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit auf dem Gebiet Life Science und in der Erstellung und Umsetzung von crossmedialen PR-Konzepten.
Mindestanforderungen an die weiteren Projektmitarbeiter (Fachkräfte):
Arbeitspaket 1:
- Mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Konzeption, Programmierung und Implementierung komplexer Frontend- und Backend-Anwendungen, TYPO3-Extensions, TYPO3-Plugins und –Schnittstellen
- mindestens zweijährige Programmier-Erfahrung im Hinblick auf optimierte Webseiten-Performance, IT-Sicherheit und Suchmaschinenoptimierung
- mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Administration, Konfiguration und Pflege einer Multiserver-Infrastruktur unter Einsatz einer LAMP-Umgebung (Linux, Apache, MySQL, PHP) mit mehreren Entwicklungs- und Liveumgebungen und Code-Versionsverwaltung sowie eines skriptunterstützen Deployments.
Arbeitspaket 2:
- Hochschulabschluss (Master oder vergleichbar) in Naturwissenschaften, Ökonomie oder Kommunikationswissenschaften.
- Mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Wissensvermittlung, Öffentlichkeitsarbeit oder Netzwerkarbeit jeweils auf dem Gebiet Bioökonomie (Bioökonomiestrategien, Technologien, Erfahrung in der Bioökonomieszene).
Arbeitspaket 3:
- Hochschulabschluss (Bachelor oder vergleichbar) in Naturwissenschaften, Ökonomie oder Kommunikationswissenschaften oder abgeschlossene Fachausbildung im Bereich Kommunikation oder Gestaltung.
- Mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit auf dem Gebiet Life Science und in der Erstellung und Umsetzung von crossmedialen PR-Konzepten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter "Bewerbungsbedingungen" beigefügte "Eigenerklärung".
B) Unterauftragnehmer
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare" vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
C) Fragen zu den Angebotsunterlagen
Fragen zu den Angebotsunterlagen sind bis spätestens 15.11.2022; 10.00 Uhr, über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.
D) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
E) Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWi zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.