Erstellung elektronisches Zertifizierungs-System Bayern (ecertBY) Referenznummer der Bekanntmachung: K1-116-10-20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91058
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung elektronisches Zertifizierungs-System Bayern (ecertBY)
Ziel des Projektes ecertBY ist die Erstellung eines effizienten elektronischen Zertifizierungssystem, welches die bayerischen Behörden im Zertifizierungsprozess beim Export von Tieren und tierischen Erzeugnissen aus Bayern in diverse Drittländer unterstützt. Hierbei müssen die derzeit bestehenden Zertifizierungsverfahren in einem System mit webbasiertem Zugriff zusammengefasst und vereinheitlicht werden und so zu einer Arbeitserleichterung bei den zuständigen Behörden führen. Ziel des ecertBY ist eine papierlose Zertifizierung. Zukünftig soll ecertBY mit einer Schnittstelle an das elektronische Zertifizierungssystem Deutschland, ecertDE, angeschlossen werden. Das System soll modular erweiterbar und durch ein Medium der Wahl (z.B. Desktop-PC im Büro, mobil mit Laptop, Tablet an jedem beliebigen Ort, auch offline), nutzbar sein.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ein IT-System für die Formalisierung und Digitalisierung des Prozesses von Exportzertifizierungen sowie die Anbindung des Systems ecertDE des Bundes und der anderen relevanten Stakeholder vor dem Hintergrund einer umfassenden Digitalisierung von behördlichen Prozessen, der vereinfachten Handhabe für Betriebe und das langfristige Ziel der papierlosen Exportzertifizierung. Vom Auftragnehmer werden insbesondere folgende Leistungen gefordert: Erstellung von produktbezogenen technischen Konzeptionen, wie z.B. Feinkonzeption/Pflichtenheft; Bereitstellung und Umsetzung produktnaher Dokumentationen, z.B. im Rahmen der Entwicklung, des Betriebs, im Zuge von Teilabnahmen, bei der Abwicklung von Prüfprotokollen; Lizenzierung und Bereitstellung eines in dem bayerischen IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) betriebenen Zertifizierungssystems (ecertBY); unmittelbar produktbezogene technische Dienstleistungen für die Erstellung des ecertBY (z.B. Erstinstallation, Konfiguration, Customizing, Entwicklungsleistungen, Tests); Schulungen für IT-Administratoren, ggf. Entwickler und Projektbeteiligte; Begleitung bei der fachlichen Konzeption und technischen Umsetzung von Schnittstellenanbindungen; Wartung, Pflege und Support.
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V des Formulars "Eignungskriterien und Ausschlussgründe" (kurz: Formular) aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV des Formulars aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V des Formulars aufgeführten Eignungskriterien (vgl. auch Abschnitt III.1 "Teilnahmebedingungen" dieser Auftragsbekanntmachung) werden - soweit die in Abschnitt V des Formulars genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 bei der Referenz 1 (Mindestreferenz) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 bei der Referenz 2 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punkt-gleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 bei der Referenz 6 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 bei der Referenz 7 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 1.2 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 1.1 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3.2 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3.1 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4.2 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Softwareentwicklung und Service für die Ausbaustufe VII (Anbindung von TRACES-NT), Ausbaustufe VIII
(Kryptographische Absicherung der Zertifikate), Ausbaustufe IX (Anbindung des TSN) und Ausbaustufe X
(Automatisierung des Abrechnungsprozesses) sind als Bedarfspositionen ausgestaltet.
Zu Abschnitt II.2.7 "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems": vgl. Ziffer 3.7 des Projektvertrages.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung über das Bestehen eines (1.1) Qualitätsmanagementsystems, und (1.2) Umweltmanagementsystems.
2) Eigenerklärung (2.1) über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre und (2.2) über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages mit einem durchschnittlichen Mindestjahresumsatz von 3.000.000 € für die letzten drei Geschäftsjahre.
2) Eigenerklärung (2.2) über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages mit einem durchschnittlichen Mindestjahresumsatz von 3.000.000 € für die letzten drei Geschäftsjahre.
3) Eigenerklärung zu höchstens sieben geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Projekt-/Produktname, c) Leistungsjahr, d) Leistungserbringer, e) Einsatzzweck des elektronischen Zertifikatserstellungssystems, f) Art der erbrachten Leistung, g) Fachliche/Funktionale Merkmale des elektronischen Zertifikatserstellungssystems, und h) Kernrollen.
Die Mindestreferenz (Referenz 1) ist erbracht, wenn die genannten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestreferenz (Referenz 1) wird - soweit kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die Referenzen 2 bis 7 werden - soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
4) Eigenerklärung durch Angabe der im Jahr 2021 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach (4.1) Technische Führungskräfte (d.h. Personen, die über ein Hochschulstudium oder eine qualifizierte, in der Regel dreijährige Berufserfahrung in verantwortlicher Position zu den in den Referenzen aufgeführten Leistungen verfügen), und (4.2) Technische Fachkräfte (d.h. Personen, die über die für die Durchführung ihrer Fachaufgaben zu den in den Referenzen aufgeführten Leistungen erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik verfügen).
Die Mindestreferenz (Referenz 1) ist erbracht, wenn die genannten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestreferenz (Referenz 1) muss a) mindestens den Namen des Auftraggebers nachweisen, b) mindestens den Projekt-/Produktnamen nachweisen, c) mindestens das Jahr 2022 oder 2021 oder 2020 oder 2019 oder 2018 nachweisen, d) mindestens auf den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher, bezogen sein, e) sich mindestens auf ein Zertifikat für Export von Tieren, tierischen Erzeugnisse, Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen, oder auf ein Zertifikat für Export von Tieren, tierischen Erzeugnissen, Lebensmitteln und Kosmetika, oder auf ein Zertifikat für Export von Tieren, tierischen Erzeugnissen und Lebensmitteln, oder auf ein Zertifikat für Export von Tieren und tierischen Erzeugnissen, oder auf ein Zertifikat für Export von Tieren, oder auf ein sonstiges Zertifikat beziehen, f) mindestens fünf Leistungen nachweisen aus: Bereitstellung von Lizenzen, Entwicklungsleistungen, Testleistungen, Release-Bereitstellung, Erstellung Fachkonzept (u.a. Geschäftsprozesse), Erstellung IT-Konzept (u.a. Spezifikation Architektur), Erstellung Betriebshandbuch, Verwaltung Quellcodes und Versionierung, g) mindestens elf fachliche/funktionale Merkmale des elektronischen Zertifikatserstellungssystems nachweisen aus: Offline-Verfügbarkeit und -Betrieb auf mobilen Endgeräten, Registrierung, Anmeldung, Benutzerverwaltung/-profil, Antragsverwaltung (= Arbeitsvorrat, mit dem die Mitarbeiter der Betriebe ihre Entwürfe sowie laufende und abgeschlossene Anträgeverwaltung), Antragsstellung, Antragsverwaltung (= Anzeige und Verwaltung von laufenden und abgeschlossenen Anträgen), Antragsbearbeitung, Betriebsverwaltung, Behördenverwaltung, Adressverwaltung, Vorlagenverwaltung, Vorlagenmapping (Erstellung eines Metamodells), Eingabemasken, 1ntegrationsschnittstelle/n (z.B. zu eCertDE), Gebührenverwaltung, Zusatzaufwandserfassung (z.B. für externe Dienstleister), Rechnungsfreigabe, Abrechnungserstellung, Abrechnungsübergabe, Zertifikatsvorlagen, Zertifikatsverwaltung, und h) mindestens die Kernrolle Projektleiter nachweisen.
Vgl. Ziffer 3.2, 3.7 und 3.8 der Vertragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Formulars "Eignungskriterien und Ausschlussgründe" (kurz: Formular) elektronisch in Textform nach § 126b BGB auf dem elektronischen Vergabeportal beim Auftraggeber bis spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge einzureichen.
2) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
3) Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1 des Formulars). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu
erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist auf Seite 11 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
4) Zu Unterauftragnehmern, vgl. Abschnitt I Ziffer 5 des Formulars.
5) Zur Eignungsleihe, vgl. Abschnitt I Ziffer 6 des Formulars.
6) Zur Selbstreinigung, vgl. Abschnitt I Ziffer 7 des Formulars.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.